Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Rumänien
CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu


Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Rumänien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro


Grundlegende Informationen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Rumänien mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber im Hinblick auf Form und Inhalt des Arbeitsvertrags.

I. Formvorschriften für einen Arbeitsvertrag in Rumänien

  1. Welche Besonderheiten gelten für rumänische Arbeitsverträge?
  2. Kann man die Stelle des Mitarbeiters nach Wunsch benennen?
  3. Gibt es andere wichtige Formalitäten vor bzw. bei Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in Rumänien?
  4. Müssen rumänische Arbeitsverträge registriert werden?
  5. Was ist bei der Änderung eines Arbeitsvertrages in Rumänien zu beachten?
  6. Gibt es in Rumänien Arbeitsgerichte?

II. Inhalt eines Arbeitsvertrags in Rumänien

  1. Kann der Inhalt eines Arbeitsvertrages in Rumänien frei bestimmt werden?
  2. Sind alle in Deutschland typischen Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag in Rumänien möglich?
  3. Gibt es in Rumänien flexible Formen von Arbeitsverträgen?
  4. Gibt es nach rumänischem Recht Sonderregelungen für leitende Angestellte?
  5. Welche Regelarbeitszeit gilt in Rumänien?
  6. Welche Urlaubsansprüche gibt es nach rumänischem Recht?
  7. Welche Gehaltsansprüche haben Arbeitnehmer in Rumänien?
  8. Welche Probezeiten können nach rumänischem Recht vereinbart werden?
  9. Gibt es nach rumänischem Recht eine ordentliche Kündigung? Welche Kündigungsfristen gelten?

I. Formvorschriften für einen Arbeitsvertrag in Rumänien

1. Welche Besonderheiten gelten für rumänische Arbeitsverträge?

In Rumänien müssen sämtliche Arbeitsverträge in Inhalt und Form einem durch Anordnung des rumänischen Arbeitsministers verbindlich festgelegten Muster entsprechen. In dieser Form sind die Arbeitsverträge auch dem zuständigen Arbeitsinspektorat (Inspectoratul Teritorial de Muncă) bei Prüfungen vorzulegen. Sondervereinbarungen, die nicht darin vorkommen, können – soweit rechtmäßig – in die Arbeitsverträge oder Anlagen dazu aufgenommen werden. Einige dieser Vereinbarungen, die nicht in dem rumänischen gesetzlichen Muster enthalten sind, sind regelmäßig empfehlenswert.
Jedem Arbeitsvertrag ist als Anlage zusätzlich eine Stellenbeschreibung (fişa postului) beizufügen; deren Änderung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus.

2. Kann man die Stelle des Mitarbeiters nach Wunsch benennen?

In Rumänien sind die möglichen Stellenbezeichnungen für die zu beschäftigenden Arbeitnehmer in einem abschließenden Katalog (Clasificarea Ocupaţiilor din România, „COR“) geregelt, der zwingend zu verwenden ist. Sofern im COR- Katalog keine Funktion enthalten ist, der der gewünschten deutschen Stellenbezeichnung entspricht, muss eine an diese möglichst nahe herankommende Funktion gefunden und verwendet werden.

3. Gibt es andere wichtige Formalitäten vor bzw. bei Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in Rumänien?

Vor Arbeitsantritt muss nach den rumänischen Vorschriften eine (routinemäßige) medizinische Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit stattfinden; ansonsten ist der Arbeitsvertag nichtig.
Nach der Einstellung müssen ferner Pflichten in Verbindung mit Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. Brandschutz und Notfallsituationen, z.B. die anfängliche und regelmäßige Unterweisung der Arbeitnehmer, erfüllt werden. Hinzu kommt eine ganze Reihe von Verpflichtungen, die der Arbeitgeber in Verbindung mit dem in Rumänien geltenden Arbeitsschutz erfüllen muss.

4. Müssen rumänische Arbeitsverträge registriert werden?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein „generelles Register der Arbeitnehmer“ (Registrul General de Evidenţă a Salariaţilor – „Revisal”) zu führen und alle Arbeitsverträge darin zu registrieren.
Das Arbeitnehmerregister wird elektronisch geführt; vor Tätigkeitsbeginn jedes neuen Arbeitnehmers ist es dem rumänischen Arbeitsinspektorat elektronisch zu übermitteln.

5. Was ist bei der Änderung eines Arbeitsvertrages in Rumänien zu beachten?

Nach rumänischem Recht bedarf jede Änderung bestimmter essenzieller Inhalte des Arbeitsvertrages der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Dies erfolgt durch Abschluss einer Zusatzurkunde (act adiţional) zum Arbeitsvertrag, es sei denn, sie ergibt sich aus Gesetz oder geltendem Tarifvertrag. Für diese Zusatzurkunden gibt es keine gesetzliche Vorlage, in der Praxis werden jedoch bestimmte Muster verwendet.
Wie jede Einstellung, muss in Rumänien auch jede relevante Änderung, Suspendierung oder Beendigung eines Arbeitsvertrags in das Arbeitnehmerregister Revisal eingetragen und dem rumänischen Arbeitsinspektorat übermittelt werden.

6. Gibt es in Rumänien Arbeitsgerichte?

In Rumänien gibt es keine speziellen Gerichte für Arbeitsstreitigkeiten. In erster Instanz wird in Individualsachen vor dem rumänischen Landgericht (Tribunal) verhandelt; in zweiter Instanz ist das rumänische Appellationsgericht (Cureta de Apel) zuständig.

II. Inhalt eines Arbeitsvertrags in Rumänien

1. Kann der Inhalt eines Arbeitsvertrages in Rumänien frei bestimmt werden?

Wie bereits oben gesagt, müssen in Rumänien sämtliche Arbeitsverträge in Inhalt und Form einem durch Anordnung des rumänischen Arbeitsministers verbindlich festgelegten Muster entsprechen. Insoweit ist die Vertragsfreiheit eingeschränkt. Ergänzungen sind allerdings möglich – und empfehlenswert; der Inhalt deutscher Vorlagen kann angepasst und in das rumänische Muster übernommen werden, soweit er mit dem Gesetz in Rumänien in einklang steht (vgl. u.).

2. Sind alle in Deutschland typischen Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag in Rumänien möglich?

Das rumänische Arbeitsrecht unterscheidet sich teils stark vom deutschen Arbeitsrecht. Wichtig ist dabei, dass Arbeitnehmer in Rumänien aufgrund des rumänischen Arbeitsgesetzbuches (Codul Muncii) auf gesetzlich vorgesehene Rechte nicht verzichten dürfen. Alle Regelungen, die v.a. deutsche Arbeitgeber regelmäßig wünschen (Abgeltung von Überstunden, Geheimhaltung, Dienstverhinderungen, Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbote, etc.), müssen daher auf ihre Gesetzmäßigkeit nach rumänischem Recht geprüft werden; nicht alle können in Rumänien eingesetzt werden.
Dies gilt auch bei Abschluss eines Arbeitsvertrags nach ausländischem (z.B. deutschem) Recht mit Einsatzort Rumänien. Dies ist nach dem geltenden internationalen Privatrecht zwar grundsätzlich zulässig, zwingende rumänische Arbeitnehmer-Schutzvorschriften sind jedoch stets zu beachten, was die Vertragsgestaltung teils sehr schwierig macht.

3. Gibt es in Rumänien flexible Formen von Arbeitsverträgen?

Der typische Arbeitsvertrag, von dem das rumänische Arbeitsgesetzbuch ausgeht, ist ein unbefristeter Vollzeit- Arbeitsvertrag. Geregelt sind jedoch u.a. die folgenden Sonderformen:

  • Befristeter Arbeitsvertrag;
  • Teilzeitarbeitsvertrag;
  • Leiharbeitsvertrag.

Bezüglich des Arbeitsorts gibt es folgende besonderen Möglichkeiten:

  • Tätigkeit im Außendienst;
  • Home- Office;
  • Telearbeit (Arbeit außerhalb des Standorts des Arbeitgebers mit Mitteln der elektronischen Kommunikation).

Gerade die Telearbeit, die in Rumänien seit 2018 gesetzlich geregelt ist, hat seit der Coronavirus- Pandemie erheblich an Bedeutung gewonnen. 2023 wurden im rumänischen Arbeitsgesetzbuch zudem Flexibilisierungsmöglichkeiten bzgl. der Arbeitszeiten eingeführt.

4. Gibt es nach rumänischem Recht Sonderregelungen für leitende Angestellte?

Das rumänische Arbeitsrecht kennt den Begriff des leitenden Angestellten (salariat în funcţie de conducere), verbindet allerdings nicht die (in der Praxis u.E. v.a. bei den Arbeitszeiten nötige) Flexibilität damit. Mit leitenden Angestellten können nach rumänischem Recht unter anderem längere Probezeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden.

5. Welche Regelarbeitszeit gilt in Rumänien?

Die Regelarbeitszeit in Rumänien beträgt 40 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Tag. Abweichungen sind innerhalb der gesetzlichen Vorgaben möglich. Über 40 Stunden hinausgehende Arbeitszeiten gelten als Überstunden. Die Maximalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 48 Stunden. Gesetzlich sind 48 Stunden wöchentliche Freizeit, grundsätzlich an Samstagen und Sonntagen, vorgesehen.

6. Welche Urlaubsansprüche gibt es nach rumänischem Recht?

Nach rumänischem Recht beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage pro Jahr, auf Grundlage einer Fünf- Tage- Arbeitswoche. Urlaub ist entweder kollektiv oder individuell und grundsätzlich im Vorjahr zu planen (was in der Praxis eher selten vorkommt). Kann der Arbeitnehmer den Urlaub nicht antreten, verfällt er erst nach Ablauf von 18 Monaten ab Beginn des Folgejahres. Er kann in dem Fall also noch 1 ½ Jahre nach Ablauf des Jahres, für den der Anspruch bestand, genommen werden.

7. Welche Gehaltsansprüche haben Arbeitnehmer in Rumänien?

Rumänien kennt einen gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich durch Regierungsbeschluss festgelegt wird. 2023 beträgt der Mindestlohn für eine Vollzeitstelle 3.000,- RON (ca. 615,- EUR) brutto.

Höhere Gehälter und bestimmte Gehaltsstufen können und werden üblicherweise durch Tarifvertrag (Contract Colectiv de Muncă) festgelegt.

Praxistipp: Bei Gehaltsverhandlungen beziehen sich rumänische Verhandlungspartner in der Regel auf das Nettomonatsgehalt. Im Arbeitsvertrag wird allerdings das Brutto angegeben.

Für bestimmte gesetzliche Tatbestände, z.B. Überstunden, Nacht-, Wochenend-, Feiertagsarbeit etc. sind im rumänischen Recht Zuschläge geregelt; teilweise gibt das Gesetz die Mindesthöhe vor.

8. Welche Probezeiten können nach rumänischem Recht vereinbart werden?

Die maximale Probezeit ist in Rumänien gesetzlich geregelt. Ihre Maximaldauer ist für leitende und ausführende Angestellte unterschiedlich geregelt. Absolventen von Ausbildungseinrichtungen werden bei der ersten Einstellung einer „Anlernzeit (stagiu)“ von maximal 6 Monaten unterstellt.

9. Gibt es nach rumänischem Recht eine ordentliche Kündigung? Welche Kündigungsfristen gelten?

Es gibt in Rumänien keine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber, die unabhängig von einem Grund erklärt werden kann. Es ist stets einer der gesetzlich geregelten Kündigungsgründe erforderlich; für jeden ist ein bestimmtes Kündigungsverfahren vorgesehen.
Die Kündigungsfristen können innerhalb der gesetzlichen Limitierungen vertraglich festgelegt werden. Für die Arbeitgeberkündigung (concedierea) beträgt die Frist mindestens 20 Arbeitstage; bei der Arbeitnehmerkündigung (demisia) beträgt sie zwischen 20 und 45 Arbeitstage, je nachdem, ob es sich bei den kündigenden Angestellten um leitende oder ausführende Angestellte handelt.

Vgl. hierzu den Beitrag „Beendigung/Kündigung eines Arbeitsvertrags in Rumänien“.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53


Stand der Bearbeitung: August 2023