- Arbeitsrecht in Russland
- Einleitung zum Arbeitsrecht in Russland
- Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Russland
- Arbeitsverträge in Russland
- Kündigung von Arbeitsverträgen und Kündigungsschutz in Russland
- Sonderregelungen für Unternehmensleiter und bestimmte Arbeitnehmergruppen in Russland
- Einkommensteuer und Sozialversicherung in Russland
- Montageabwicklung in Russland
- Transparenzpflichten in Russland
- Unternehmensgründung in Russland
Brand & Partner
Thomas Brand, Brand und Partner, berät seit über 20 Jahren ausländische Investoren bei ihren Investitionen und Transaktionen in Russland mit den Schwerpunkten Joint Ventures, M&A, Immobilienrecht sowie Vertrieb. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Rechtskomitees der deutsch-russischen Auslandshandelskammer (AHK), war lange Jahre Mitglied des Vorstandes der AHK und ist Vertrauensanwalt der österreichischen Außenhandelsstelle in Moskau.
Gründung: 2009
Wir verstehen uns als deutsch-russische Kanzlei, in rechtlicher und kultureller Hinsicht. Gründungspartner unserer Kanzlei ist Thomas Brand (Rechtsanwalt), der auch Managing Partner ist.
Rechtsanwälte gesamt: 15, davon deutschsprachig: 15
Standorte: Moskau und Minsk
Mandantenstruktur: Deutsche, österreichische und internationale mittelständische Unternehmen und Konzerne: Gesellschafter, Management, Rechts- und Personalabteilung, Steuer- und Finanzabteilung; lokales Management vorort.
Branchen: Maschinen- und Anlagenbau, Automobilzulieferer, Chemieindustrie, IT, Mode, Nahrungsmittelindustrie, Logistik, Online-Händler, und viele mehr.
Standort
Brand & Partner
Thomas Brand
Rechtsanwalt
Pokrovskij Bulvar 4/17
101000 Moskau
Russland
Tel. +7 - 495 - 662 33 65
Mobil +7 - 965 106 5611
Beratungsfelder: Unser Fokus liegt auf dem russischen Wirtschaftsrecht sowie der Prozessvertretung. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Steuer- und Immobilienrecht sowie im Vertriebs-, Arbeits- und Prozessrecht.
Aktuelle Projekte/Tätigkeiten: Rechtliche und steuerliche Begleitung des größten deutsche Milchproduzenten beim Erwerb einer russischen Unternehmensgruppe; Beratung einer großen deutschen Werbeagentur beim Erwerb einer russischen Werbeagentur; Rechtliche und steuerliche Begleitung eines österreichischen Armaturenherstellers beim Erwerb einer russischen Unternehmensgruppe in St. Petersburg; Begleitung eines deutschen Zulieferers für die Öl- und Gasindustrie bei der Errichtung einer Produktion in einer Sonderwirtschaftszone; Begleitung eines österreichischen Automobilzulieferers bei der Errichtung einer Produktionsstätte unter Abschluss eines Investitionsvertrages und regionalen Sonderinvestitionsvertrages; Begleitung eines österreichischen Lebensmittelherstellers bei der Errichtung eines Produktionsstandortes im Gebiet Twer unter Abschluss eines Investitionsvertrages und Sonderinvestitionsvertrages.
Repräsentative Mandanten: ThyssenKrupp Infrastructure; Hitachi; Continental Automotive, Dürr AG; Warsteiner; Evobus (Daimler); RMA Rheinau; PENTAX, Wirtgen, Voith AG, Trendmicro, Serviceplan AG, Boxmark, AMST Systemtechnik GmbH, DMK Deutsches Milchkontor, HOMAG, Marc Cain.
Unser Netzwerk: Mit unseren über 20 Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Buchhaltern arbeiten wir nach dem Full-Service-Konzept. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in deutschen und internationalen Kanzleien und arbeiten daher auf internationalem Niveau auf Deutsch, Englisch und Russisch. Wir bieten kleine Teams, eine persönliche Mitarbeit und ein hohes Engagement der Partner.
Wussten Sie schon, dass...
- Sie in Russland allen Unkenrufen zum Trotz keinen russischen Mitgesellschafter benötigen, sondern eine 100%ige Tochtergesellschaft gründen können?
- das Stammkapital einer russischen GmbH (OOO) umgerechnet nur EUR 250 beträgt?
- Gesellschafter ein Weisungsrecht gegenüber dem Generaldirektor haben?
- es ab September 2014 auch mehrere Generaldirektoren mit Alleinvertretungsbefugnis geben kann?
- dem Generaldirektor jederzeit gekündigt werden kann und nur eine Mindestabfindung von drei Monatsgehältern vorgesehen ist?
- der Instanzenzug durch drei Instanzen in der Regel nicht viel länger als ein Jahr dauert?
- Urteile deutscher Gerichte nicht anerkannt werden und nicht vollstreckbar sind?
- Verträge zwischen deutschen und russischen Partnern immer der Schriftform bedürfen?
- in Russland UN-Kaufrecht gilt?
- bei Investitionen in „strategischen Branchen“ eine Genehmigung der Regierung erforderlich ist?
- die Gewinnsteuer nur maximal 20% beträgt und in Sonderwirtschaftszonen 0%?
- die Dividendensteuersatz nach dem Deutsch-Russischen DBA bei einer qualifizierten Beteiligung nur 5 % beträgt?
- hochqualifizierte ausländische Spezialisten stets Steueransässige sind und die 183-Tagesregelung nicht gilt und der Einkommensteuersatz nur 13% beträgt?
- Sie sich in Russland steuerlich anmelden müssen, wenn Sie mehr als 30 Kalendertage im Jahr als Unternehmen in Russland tätig sind?
- Lizenzverträge ab September 2014 nicht mehr beim russischen Patentamt registriert werden müssen?
- Russland sich über neun Zeitzonen erstreckt und 48 mal größer ist als Deutschland?
Aktuelle Rechtsnews zu Russland

Verschärfung des russischen Wettbewerbsrechts für digitale Märkte
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"Folgen der Aussetzung des deutsch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens"
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Weitere „steuerfreie“ Schuldenerlasse in Russland bezogen auf Darlehen durch Regierung unterstützt
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Eventuelle Verbesserungen des Genehmigungsverfahrens in Russland bezogen auf Dividendenzahlungen an ausländische Gesellschafter
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Anwendung wichtiger Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) könnte von Russland ausgesetzt werden
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Erläuterungen des Finanzministeriums zur Beschränkungen von Anteilsveräußerungen durch ausländische Investoren in Russland
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Einschränkungen für Verkauf russischer Anteile für Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“
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