Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Russland

Rechtsanwalt
Brand & Partner, Moskau
Telefon: +7 - 495 - 662 33 65
E-Mail: brand@cbbl-lawyers.de
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Brand & Partner
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Russland
Unser Fokus bei Brand & Partner liegt auf dem russischen Wirtschaftsrecht sowie der Prozessvertretung. Mit unseren über 20 Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Buchhaltern arbeiten wir nach dem Full-Service-Konzept.
Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Steuerrecht sowie im Vertriebs-, Arbeits- und Prozessrecht. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in deutschen und internationalen Kanzleien.
Thomas Brand berät seit über 20 Jahren ausländische Investoren bei ihren Investitionen und Transaktionen in Russland mit den Schwerpunkten Joint Ventures, M&A, Immobilienrecht sowie Vertrieb. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Rechtskomitees der deutsch-russischen Auslandshandelskammer (AHK) und ehemaliges Mitglied des Vorstandes der AHK.
Gründung: 2009
Wir verstehen uns als deutsch-russische Kanzlei, in rechtlicher und kultureller Hinsicht. Gründungspartner unserer Kanzlei ist Thomas Brand (Rechtsanwalt), der auch Managing Partner ist.
Rechtsanwälte gesamt: 15, davon deutschsprachig: 15
Standorte: Moskau und Minsk
Mandantenstruktur: Deutsche, österreichische und internationale mittelständische Unternehmen und Konzerne: Gesellschafter, Management, Rechts- und Personalabteilung, Steuer- und Finanzabteilung; lokales Management vorort.
Branchen: Maschinen- und Anlagenbau, Automobilzulieferer, Chemieindustrie, IT, Mode, Nahrungsmittelindustrie, Logistik, Online-Händler, und viele mehr.
Beratungsfelder: Unser Fokus liegt auf dem russischen Wirtschaftsrecht sowie der Prozessvertretung. Wir arbeiten nach dem Full-Service-Konzept. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Steuer- und Immobilienrecht sowie im Vertriebs-, Arbeits- und Prozessrecht.
Aktuelle Projekte/Tätigkeiten: Rechtliche und steuerliche Begleitung des größten deutsche Milchproduzenten beim Erwerb einer russischen Unternehmensgruppe; Beratung einer großen deutschen Werbeagentur beim Erwerb einer russischen Werbeagentur; Rechtliche und steuerliche Begleitung eines österreichischen Armaturenherstellers beim Erwerb einer russischen Unternehmensgruppe in St. Petersburg; Begleitung eines deutschen Zulieferers für die Öl- und Gasindustrie bei der Errichtung einer Produktion in einer Sonderwirtschaftszone; Begleitung eines österreichischen Automobilzulieferers bei der Errichtung einer Produktionsstätte unter Abschluss eines Investitionsvertrages und regionalen Sonderinvestitionsvertrages; Begleitung eines österreichischen Lebensmittelherstellers bei der Errichtung eines Produktionsstandortes im Gebiet Twer unter Abschluss eines Investitionsvertrages und Sonderinvestitionsvertrages.
Repräsentative Mandanten: ThyssenKrupp Infrastructure; Hitachi; Continental Automotive, Dürr AG; Warsteiner; Evobus (Daimler); RMA Rheinau; PENTAX, Wirtgen, Voith AG, Trendmicro, Serviceplan AG, Boxmark, AMST Systemtechnik GmbH, DMK Deutsches Milchkontor, HOMAG, Marc Cain.
Unser Netzwerk: Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in deutschen und internationalen Kanzleien und arbeiten daher auf internationalem Niveau auf Deutsch, Englisch und Russisch. Wir bieten kleine Teams, eine persönliche Mitarbeit und ein hohes Engagement der Partner.
Thomas Brand berät seit fast 20 Jahren ausländische Investoren bei ihren Investitionen und Transaktionen in Russland mit den Schwerpunkten Joint Ventures, M&A, Immobilienrecht sowie Handel und Vertrieb. Herr Brand ist stellvertretender Vorsitzender des Rechtskomitees der deutsch-russischen Auslandshandelskammer (AHK), war lange Jahre Mitglied des Vorstandes der AHK und ist Vertrauensanwalt der österreichischen Außenhandelsstelle in Moskau.
- Sie in Russland allen Unkenrufen zum Trotz keinen russischen Mitgesellschafter benötigen, sondern eine 100%ige Tochtergesellschaft gründen können?
- das Stammkapital einer russischen GmbH (OOO) umgerechnet nur EUR 250 beträgt?
- Gesellschafter ein Weisungsrecht gegenüber dem Generaldirektor haben?
- es ab September 2014 auch mehrere Generaldirektoren mit Alleinvertretungsbefugnis geben kann?
- dem Generaldirektor jederzeit gekündigt werden kann und nur eine Mindestabfindung von drei Monatsgehältern vorgesehen ist?
- der Instanzenzug durch drei Instanzen in der Regel nicht viel länger als ein Jahr dauert?
- Urteile deutscher Gerichte nicht anerkannt werden und nicht vollstreckbar sind?
- Verträge zwischen deutschen und russischen Partnern immer der Schriftform bedürfen?
- in Russland UN-Kaufrecht gilt?
- bei Investitionen in „strategischen Branchen“ eine Genehmigung der Regierung erforderlich ist?
- die Gewinnsteuer nur maximal 20% beträgt und in Sonderwirtschaftszonen 0%?
- die Dividendensteuersatz nach dem Deutsch-Russischen DBA bei einer qualifizierten Beteiligung nur 5 % beträgt?
- hochqualifizierte ausländische Spezialisten stets Steueransässige sind und die 183-Tagesregelung nicht gilt und der Einkommensteuersatz nur 13% beträgt?
- Sie sich in Russland steuerlich anmelden müssen, wenn Sie mehr als 30 Kalendertage im Jahr als Unternehmen in Russland tätig sind?
- Lizenzverträge ab September 2014 nicht mehr beim russischen Patentamt registriert werden müssen?
- Russland sich über neun Zeitzonen erstreckt und 48 mal größer ist als Deutschland?