Anwendbares Recht in Schweden

von Herrn Advocat Sascha Schaeferdiek,  sascha.schaeferdiek@wistrand.se, Tel. +46 - 8 - 507 300 26

1. Welches Recht kann auf einen internationalen Kaufvertrag (Import/Export) Anwendung finden?

2. Wie kann ich das auf den internationalen Kaufvertrag (Import/Export) mit meinem Kunden in Schweden anwendbare Recht wählen?

3. Welches Recht gilt für den internationalen Kaufvertrag (Import/Export) mit meinem Kunden in Schweden, wenn ich zum anwendbaren Recht nichts vereinbart habe?

4. Welches Recht ist für mich vorteilhaft?

 

Antworten:


1. Welches Recht kann auf den internationalen Kaufvertrag (Import/Export) Anwendung finden?

Auf einen internationalen Kaufvertrag (Import/Export) zwischen einem deutschen Verkäufer und einem schwedischen Käufer bzw. einem zwischen einem deutschen Käufer und einem schwedischen Verkäufer kann deutsches Recht, schwedisches Recht oder das UN-Kaufrecht Anwendung finden.

Liegen keine Besonderheiten vor und haben die Parteien das anwendbare Recht nicht ausdrücklich in einer Vertragsklausel vereinbart, wird in der Regel das UN-Kaufrecht auf den Vertrag anwendbar sein (s.u. Frage 3). Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann aber auch das schwedische oder das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung finden.

Die Frage des anwendbaren Rechts ist von erheblicher Bedeutung und sollte vor Abschluss eines jeden Vertrages genau geprüft werden.

Folgende Ausführungen sollen Ihnen bei der Wahl des anwendbaren Rechts helfen.


2. Wie kann ich das auf den internationalen Kaufvertrag (Import/Export) mit meinem Kunden in Schweden anwendbare Recht wählen?

Das auf den internationalen Kaufvertrag mit einem Kunden in Schweden anwendbare Recht kann durch vertragliche Vereinbarung einer sogenannten Rechtswahlklausel gewählt werden. 

Hierzu ist in Ihren Vertrag z.B. die Klausel „Dieser Vertrag unterliegt dem Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)“ oder „Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht“ aufzunehmen.

Achtung: Da das UN-Kaufrecht Bestandteil des deutschen und schwedischen Rechts ist, findet es automatisch Anwendung, wenn ein internationaler Vertrag vorliegt und Sie das „deutsche Recht“ oder das „schwedische Recht“ wählen. Möchten Sie Ihren Vertrag ausschließlich dem deutschen Recht oder ausschließlich dem schwedischen Recht ohne Geltung des UN-Kaufrechts unterstellen, müssen Sie bei internationalen Geschäften das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschließen. 


3. Welches Recht gilt für den internationalen Kaufvertrag (Import/Export) mit meinem Kunden in Schweden, wenn ich zum anwendbaren Recht nichts vereinbart habe?

Liegen keine Besonderheiten vor und haben die Parteien das anwendbare Recht nicht ausdrücklich in einer Vertragsklausel bestimmt, wird in der Regel das UN-Kaufrecht auf den internationalen Kaufvertrag anwendbar sein.

Das UN-Kaufrecht findet Anwendung auf internationale Kaufverträge über Waren mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften, Versteigerungen, Kauf von Wertpapieren und Zahlungsmitteln, Wasser- und Luftfahrzeugen und elektrischer Energie. Voraussetzung ist, dass die Vertragspartner entweder ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, in denen das UN-Kaufrecht gilt, oder dass auf den Vertrag das Recht eines Staates anwendbar ist, in dem das UN-Kaufrecht gilt.

Vom UN-Kaufrecht erfasst sind in erster Linie Kaufverträge über bewegliche Sachen. Daneben findet das UN-Kaufrecht auf Verträge Anwendung, die neben der Lieferung von Waren Arbeiten oder Dienstleistungen als vertragliche Pflichten beinhalten (etwa Montage, Einweisung), diese Arbeiten oder Dienstleistungen jedoch nicht den wesentlichen Teil der vertraglichen Pflichten des Verkäufers ausmachen. 

Verträge über Immobilien, Rechte, Know-how sowie reine Werk- oder Dienstverträge sind dagegen von dem Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts ausgenommen.


4. Welches Recht ist für mich vorteilhaft?

Grundsätzlich ist die Anwendung des UN-Kaufrechts im Rahmen internationaler Handelskäufe vorteilhaft.

  • Das UN-Kaufrecht wurde speziell für die Bedürfnisse des internationalen Warenkaufs zwischen Unternehmern geschaffen und findet eine hohe Akzeptanz, weil es sich um ein neutrales Recht handelt und nicht um das Heimatrecht einer der Vertragsparteien. 
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle internationalen Kaufverträge in verschiedenen Ländern einheitlich zu gestalten.
  • Das UN-Kaufrecht ist einfach und übersichtlich. Es ist sehr flexibel und kann weitgehend an die jeweilige Vertragssituation angepasst werden.
  • Der Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und kann vertraglich noch weiter begrenzt werden (z.B. auf die Höhe der Versicherungssumme, des Auftragswertes etc.).
  • Das UN-Kaufrecht strebt stets einen Interessenausgleich an, der den Gegebenheiten des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs entspricht. 

Da das UN-Kaufrecht in einer Reihe von Fragen jedoch von dem deutschen bzw. schwedischen nationalen Kaufrecht abweicht (z.B. hinsichtlich der Einbeziehung von AGB, der Verbindlichkeit eines Angebotes und dem Leistungsstörungsrecht), sollten die Parteien vor Vertragsabschluss prüfen, welches Kaufrecht für den konkreten Vertrag die beste Rechtsgrundlage bietet. 


Stand der Bearbeitung: Oktober 2019