Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Befristetes Arbeitsverhältnis in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Grundlegende Informationen zu befristeten Arbeitsverträgen nach dem serbischen Arbeitsrecht mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgebern, die Arbeitnehmer in Serbien beschäftigen möchten.

1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis nach serbischem Recht abschließen?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis in der Republik Serbien setzt den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses voraus, dessen Dauer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses aus objektiven Gründen zeitlich begrenzt ist (durch eine bestimmte Frist, aufgrund einer bestimmten Tätigkeit oder durch den Eintritt eines bestimmten Ereignisses). Das befristete Arbeitsverhältnis kann für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten geschlossen werden.

2. Gibt es Ausnahmen bei der Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses nach serbischem Recht?

Das befristete Arbeitsverhältnis kann in folgenden Ausnahmefällen für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten geschlossen werden:

  • Ersatz eines vorläufig abwesenden Arbeitnehmers,
  • Arbeit an einem konkreten Projekt bis zum Abschluss des Projektes,
  • Vertrag mit einem ausländischen Staatsbürger bis zum Ablauf der Arbeitsgenehmigung,
  • Arbeitsverhältnis mit einer neu gegründeten Gesellschaft als Arbeitgeberin.

Zudem ist die Befristung möglich beim Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer arbeitslosen (arbeitsuchenden) Person, und zwar bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren, wenn dieser Person zur Erfüllung der Voraussetzungen für ihren Anspruch auf Altersrente noch 5 Jahre Erwerbstätigkeit fehlen.

Sie haben weitere Fragen zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024