Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Gewerbeaufsicht (Arbeitsaufsicht) in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Informationen für Arbeitgeber zur Gewerbeaufsicht bzw. Arbeitsaufsicht in Serbien.

1. Welche Aufgaben hat die Gewerbeaufsicht in Serbien?

Die Gewerbeaufsicht überwacht in Serbien die Anwendung des serbischen Arbeitsgesetzes, anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie allgemeiner Regelungen sowie der Arbeitsverträge, in denen die Rechte, Pflichten und Verantwortungsbereiche der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber geregelt werden.

2. Welche Befugnisse hat die Gewerbeaufsicht im Falle einer Kündigung seitens des Arbeitgebers?

Wenn die Gewerbeaufsicht Kenntnis davon erlangt, dass durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers das Recht eines Arbeitnehmers offensichtlich verletzt wurde und der Arbeitnehmer Klage eingereicht hat, so kann die Gewerbeaufsicht auf Antrag des Arbeitnehmers durch Beschluss die Vollstreckung dieser Kündigung bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aufschieben. Der Arbeitnehmer kann einen entsprechenden Antrag bei der Gewerbeaufsicht innerhalb von 15 Tagen ab Einleitung des Arbeitsrechtsstreits einreichen.

Sie haben weitere Fragen zur Gewerbeaufsicht bzw. Arbeitsaufsicht in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024