Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Probezeit im Arbeitsvertrag in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Grundlegende Informationen zur Vereinbarung einer Probezeit in einem Arbeitsvertrag nach serbischem Arbeitsrecht.

1. Wie lange kann die Probezeit nach serbischem Arbeitsrecht sein?

Eine Probezeit kann in Serbien im Arbeitsvertrag für die Dauer von höchstens 6 Monaten vereinbart werden.

2. Wie kann der Arbeitsvertrag in Serbien während der Probezeit gekündigt werden?

Während der vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 5 Tagen oder zum Ablauf der Probezeit gekündigt werden. Der Arbeitgeber kann den Vertrag unter Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit die an ihn gestellten Anforderungen nicht zufriedenstellend erfüllt hat.

3. Ist der Arbeitgeber in Serbien verpflichtet, die Kündigung des Arbeitsvertrags gegenüber dem Arbeitnehmer im Laufe der Probezeit oder nach dem Ablauf der Probezeit zu begründen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kündigung des Arbeitsvertrages zu begründen.

Dies ist unabhängig davon, ob die Kündigung während der Probezeit oder nach dem Ablauf der Probezeit erfolgt.

Sie wünschen Beratung zur Probezeit in Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024