Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Beschäftigung und Aufenthaltsrecht von Ausländern in Serbien


Wichtige Informationen für ausländische Investoren sowie für Arbeitnehmer, die sich über die Beschäftigung und das Aufenthaltsrecht ausländischer Arbeitskräfte in Serbien kundig machen möchten.

Sie möchten als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer oder im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages in Serbien tätig werden, haben aber nicht die serbische Staatsangehörigkeit?

Oder Sie wünschen, Ausländer ohne serbische Nationalität in Ihrem Unternehmen in Serbien anzustellen bzw. zu beschäftigen?

Für die Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern in Serbien ist nach serbischem Recht eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Wer eine Beschäftigung in Serbien anstrebt, sollte sich im Voraus auch über das Erfordernis eines Aufenthaltstitels informieren.

Die von unserer CBBL-Partnerkanzlei in Belgrad kompetent zusammengestellten Informationstexte informieren Sie zu diesen Themen:

Sie haben weitere Fragen zum Thema Beschäftigung und Aufenthaltsrecht in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: Januar 2023