Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Geschäftsführer einer GmbH in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Grundlegende Informationen zum Geschäftsführer einer serbischen GmbH für ausländische Investoren. Alles, was Sie über die Bestellung, Kompetenzen sowie über die Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH des serbischen Rechts wissen müssen.

  1. Begriff des Geschäftsführers einer serbischen GmbH und seine Bestellung
  2. Abberufung des Geschäftsführers einer serbischen GmbH
  3. Zuständigkeiten und Befugnisse des Geschäftsführers der serbischen GmbH

1. Begriff des Geschäftsführers einer serbischen GmbH und seine Bestellung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung serbischen Rechts hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Durch den oder die Geschäftsführer wird die Gesellschaft gesetzlich vertreten. Die Anzahl der Geschäftsführer wird durch die Gründungsurkunde oder die Versammlungsbeschlüsse bestimmt.

Der Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat ernannt, sofern die Verwaltung der Gesellschaft zweistufig ist.

2. Abberufung des Geschäftsführers einer serbischen GmbH

Der Geschäftsführer einer serbischen GmbH wird durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat abberufen, wenn die Verwaltung zweistufig ist, wobei keine Verpflichtung besteht, die Gründe für die Abberufung des Geschäftsführers anzuführen, außer wenn dies durch die Gründungsurkunde oder den Versammlungsbeschluss ausdrücklich vorgesehen ist.

Wenn der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft sein Amt abberufen wird, ist er verpflichtet, die Geschäftstätigkeiten, die keinen Aufschub dulden, fortzusetzen, und zwar bis zur Ernennung eines neuen Geschäftsführers, aber nicht länger als 30 Tage ab der Registrierung seiner Amtsniederlegung im Einklang mit dem Gesetz über die Registrierung.

3. Zuständigkeiten und Befugnisse des Geschäftsführers der serbischen GmbH

  • Vertretung: Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten im Einklang mit der Gründungsurkunde und dem entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung.
  • Geschäftsführung: Falls die Gesellschaft mehr als einen Geschäftsführer hat, führen alle Geschäftsführer die Geschäftstätigkeiten gemeinsam, wenn in der Gründungsurkunde oder im Beschluss der Gesellschafterversammlung nichts anderes bestimmt ist. In einer Gesellschaft, deren Verwaltung einstufig ist, übt der Geschäftsführer sämtliche Geschäftstätigkeiten aus, die nicht in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024