Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung nach serbischem Kartellrecht

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

Wann liegt ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung in Serbien vor?

Der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt ist verboten.

Ein Missbrauch liegt insbesondere vor bei

a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs-
oder Verkaufspreisen oder sonstigen ungerechtfertigten Geschäftsbedingungen,

b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung,

c) der Anwendung unterschiedlicher Konditionen gegenüber Handelspartnern bei gleichwertigen Leistungen, wodurch diese Handelspartner im Wettbewerb benachteiligt werden,

d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass der
Vertragspartner zusätzliche Leistungen annimmt, die weder sachlich noch nach
Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Sie wünschen Beratung zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach serbischem Recht? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024