Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Schutz des geistigen Eigentums (gewerbliche Schutzrechte) in der Republik Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

Welche Rechtsmechanismen gibt es zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der Republik Serbien?

Der Schutz geistiger Eigentumsrechte wird in der Republik Serbien insbesondere durch folgende Elemente sichergestellt:

1) Zivilrechtlicher Schutz im Rahmen eines Gerichtsverfahrens

2) Grenzkontrolle von Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Rechte des geistigen Eigentums verletzen (illegal nachgeahmte Waren oder unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen), durch die zuständigen Zollbehörden

3) Inspektionsaufsicht über die Herstellung und Verbreitung der Ware bzw. über die Erbringung der Dienstleistungen, die die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, im Rahmen der spezifischen Zuständigkeiten der Marktaufsicht in Serbien

4) Strafrechtlicher Schutz: Das Strafgesetzbuch der Republik Serbien enthält ein spezielles Kapitel für Straftaten gegen das geistige Eigentum (z. B.: unbefugte Nutzung eines urheberrechtlich oder durch ein ähnliches Recht geschützten Werks, Verletzung von Patentrechten, unbefugte Nutzung eines fremden Designs).

Sie wünschen Beratung zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024