Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

1. Kann ich gegen einen Schiedsspruch nach serbischem Recht Berufung einlegen?

Nach serbischem Recht ist das Schiedsverfahren nicht zweistufig ausgestaltet: Eine Berufung gegen den Schiedsspruch ist ausgeschlossen.

2. Unter welchen Voraussetzungen kann ich in Serbien den Schiedsspruch anfechten bzw. aufheben lassen?

Eine Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs kann nur gegen einen einheimischen Schiedsspruch erhoben werden.
Ein einheimischer Schiedsspruch ist ein Schiedsspruch, der in einem inländischen oder internationalen Schiedsverfahren in der Republik Serbien erlassen wurde (Artikel 57 des serbischen Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit).
Das zuständige Gericht hebt den Schiedsspruch nur dann auf, wenn der Antragsteller einen der folgenden Tatbestände nachweisen kann:

  1. Die Schiedsvereinbarung ist unwirksam
    • gemäß dem Recht, welches die Parteien vereinbart haben oder
    • falls die Parteien kein Recht vereinbart haben: gemäß serbischem Recht,
  2. die Partei, gegen die der Schiedsspruch erlassen wurde, wurde nicht ordnungsgemäß über die Ernennung der Schiedsrichter oder über das Schiedsverfahren informiert oder sie konnte aus irgendeinem anderen Grund ihre Auffassung nicht äußern,
  3. der Schiedsspruch entscheidet (auch) über eine Streitigkeit, die nicht von der Schiedsvereinbarung umfasst bzw. gedeckt ist, oder der Schiedsspruch geht über den Rahmen der Schiedsvereinbarung hinaus. Ist derjenige Teil des Schiedsspruchs, der über den Rahmen der Schiedsvereinbarung hinausgeht, vom übrigen Teil des Schiedsspruchs trennbar, kann nur der erstgenannte Teil des Schiedsspruchs aufgehoben werden,
  4. die Besetzung des Schiedsgerichts oder das Schiedsverfahren ist nicht in Einklang mit der Schiedsvereinbarung oder mit den Regeln des zuständigen Schiedsgerichts, es sei denn, die betreffende Schiedsvereinbarung verstößt ihrerseits gegen eine zwingende Vorschrift des serbischen Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit oder, falls eine Schiedsvereinbarung nicht existiert, die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder das Schiedsverfahren entspricht nicht den Vorschriften des serbischen Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit,
  5. der Schiedsspruch beruht
    • auf einer Falschaussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen oder
    • auf einem gefälschten Dokument oder
    • der Schiedsspruch wurde aufgrund einer Straftat des Schiedsrichters oder einer der Parteien erlassen,falls diese Gründe in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt wurden.

Das Gericht wird den Schiedsspruch ferner dann aufheben, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

  1. Die Streitigkeit ist nach serbischem Recht nicht schiedsfähig oder
  2. die Auswirkungen des Schiedsspruchs verstoßen gegen die öffentliche Ordnung der Republik Serbien.

Sie haben weitere Fragen zur Einlegung rechtlicher Schritte gegen ein Schiedsurteil nach dem Recht in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024