Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Verbindliche Vollstreckung durch öffentliche Gerichtsvollzieher in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

  1. Seit wann fällt die Vollstreckung von Urteilen in Serbien in die Zuständigkeit der öffentlichen Gerichtsvollzieher?
  2. Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden Vollstreckung durch öffentliche Gerichtsvollzieher in Serbien?

Antworten:

1. Seit wann fällt die Vollstreckung von Urteilen in Serbien in die Zuständigkeit der öffentlichen Gerichtsvollzieher?

Seit dem 1. Juli 2016 fällt, mit der Änderung des Gesetzes über Vollstreckung und Sicherung von Forderungen in der Republik Serbien, die Vollstreckung von Gerichtsurteilen in die ausschließliche Zuständigkeit der öffentlichen Gerichtsvollzieher. Nach der zuvor geltenden alten Rechtslage hatte der Vollstreckungsgläubiger das Wahlrecht zwischen der gerichtlichen Vollstreckung und der Vollstreckung durch einen öffentlichen Vollzieher.

2. Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden Vollstreckung durch öffentliche Gerichtsvollzieher in Serbien?

Ausnahmen von der ausschließlichen Zuständigkeit der öffentlichen Vollzieher bestehen in folgenden Fällen:

  1. Vollstreckung zur Wiederaufnahme der Arbeit des Arbeitnehmers
  2. Vollstreckung in familienrechtlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme von Unterhaltszahlungen
  3. Vollstreckung in Bezug auf Handlungen, Duldungen oder Unterlassen von Handlungen durch den Vollstreckungsschuldner.

In diesen Fällen ist das Gericht für die Vollstreckung ausschließlich zuständig.

Sie haben weitere Fragen zur verbindlichen Vollstreckung durch öffentliche Gerichtsvollzieher in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024