Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Singapur
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur


Unternehmen gründen in Singapur

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com

Informationen zur Gründung eines Unternehmens in Singapur

  1. Welche Gesellschaftsformen gibt es in Singapur?
  2. Wie hoch muss das Stammkapital einer Gesellschaft in Singapur mindestens sein?
  3. Wie viele Gesellschafter muss eine Gesellschaft in Singapur haben?
  4. Bis wann muss das Stammkapital bei einer Unternehmensgründung in Singapur eingezahlt werden?
  5. Wie viele Direktoren muss die Gesellschaft in Singapur haben?
  6. Ist der Name der Gesellschaft in Singapur frei wählbar?
  7. Wer kann Geschäftsführer der Gesellschaft in Singapur werden?
  8. Besteht in Singapur die Möglichkeit, Prokura zu erteilen?
  9. Benötigt man zur Gründung einer singapurianischen GmbH (Pte. Ltd.) einen Notar?
  10. Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz bei der Pte. Ltd. Company in Singapur?
  11. Welche weiteren Formalitäten muss ich bei der Unternehmensgründung in Singapur beachten?
  12. Wie lange dauert die Gründung einer Pte. Ltd. Company in Singapur?
  13. Weitere Fragen zur Gründung einer Gesellschaft in Singapur?

1. Welche Gesellschaftsformen gibt es in Singapur?

Ausländische Investoren haben bei Gründung eines Unternehmens in Singapur im Wesentlichen die Wahl zwischen einer Repräsentanz (“Representative Office”), einer “Limited Liability Partnership” (LL.P.) sowie der Gründung einer “Private Limited Company” (Pte. Ltd.). Die Pte. Ltd. ist die bei weitem gebräuchlichste Gesellschaftsform in Singapur und bis zu einem gewissen Grad mit der deutschen / österreichischen GmbH vergleichbar.

2. Wie hoch muss das Stammkapital einer Gesellschaft in Singapur mindestens sein?

Das Stammkapital (“share capital”) einer singapurischen Pte. Ltd. (vergleichbar mit GmbH) muss mindestens SGD 1 betragen.
Wenn der Investor beabsichtigt, ausländische Arbeitskräfte in Singapur einzustellen, sollte das Stammkapital mindestens SGD 50.000 betragen.

3. Wie viele Gesellschafter muss eine Gesellschaft in Singapur haben?

Jede Gesellschaft in Singapur muss mindestens über einen Gesellschafter verfügen, wobei es sich hierbei um eine natürliche oder eine juristische Person handeln kann. Das Stammkapital der singapurischen Gesellschaft kann zu 100 % von ausländischen Gesellschaftern gehalten werden, eine nationale Beteiligung von singapurischen Gesellschaftern ist dabei nicht vorgeschrieben.

4. Bis wann muss das Stammkapital bei einer Unternehmensgründung in Singapur eingezahlt werden?

Das Stammkapital muss unmittelbar nach erfolgter Gesellschaftsgründung auf das singapurische Firmenkonto eingezahlt werden.

5. Wie viele Direktoren muss die Gesellschaft in Singapur haben?

Grundsätzlich reicht ein Direktor aus. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mindestens einer der Direktoren der Firma entweder (i) singapurischer Staatsangehöriger, (ii) Singapore Permanent Resident oder (iii) ein ausländischer Staatsangehöriger sein muss, der sich mittels einer gültigen Arbeitserlaubnis (“Employment Pass”) in Singapur aufhält.

6. Ist der Name der Gesellschaft in Singapur frei wählbar?

Sofern es keine gleich oder ähnlich lautenden Firmennamen in Singapur gibt, ist der Name der neuen Gesellschaft frei wählbar und kann vor der Gründung bei ACRA reserviert werden. Der Firmenname muss lediglich den Zusatz “Pte. Ltd.” führen.

7. Wer kann Geschäftsführer der Gesellschaft in Singapur werden?

Geschäftsführer der Firma kann jede volljährige Person werden.

8. Besteht in Singapur die Möglichkeit, Prokura zu erteilen?

Nein, das singapurische Gesellschaftsrecht kennt keine Prokura.

9. Benötigt man zur Gründung einer singapurianischen GmbH (Pte. Ltd.) einen Notar?

Für die Gesellschaftsgründung in Singapur ist die Einschaltung eines Notars nicht erforderlich, jedoch sollte man einen Anwalt zu Hilfe nehmen, um das Gründungsverfahren einwandfrei durchzuführen.

10. Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz bei der Pte. Ltd. Company in Singapur?

Die “corporate tax rate” für eine Pte. Ltd. Company in Singapur beträgt derzeit 17 %.

11. Welche weiteren Formalitäten muss ich bei der Unternehmensgründung in Singapur beachten?

Jede Pte. Ltd. muss über einen sog. “Company Secretary” verfügen. Dies ist eine speziell ausgebildete Person, die sich um alle Änderungen hinsichtlich des gesellschaftsrechtlichen Status der Gesellschaft kümmert und die Eintragungen beim singapurianischen Handelsregister (ACRA) vornimmt.
Weiterhin muss die Firma über eine registrierte Büroanschrift in Singapur verfügen. Sofern hier die Kosten am Anfang in überschaubarem Rahmen gehalten werden sollen, bietet sich die Einschaltung eines “serviced office” an.

12. Wie lange dauert die Gründung einer Pte. Ltd. Company in Singapur?

Sofern alle gründungsrelevanten Unterlagen vorliegen, kann die Gründung der Pte. Ltd.-Firma in Singapur innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

13. Weitere Fragen zur Gründung einer Gesellschaft in Singapur?

In unserem deutschsprachigen Investitionsführer für Singapur (Neuauflage 2019) finden Sie detaillierte Informationen zur Unternehmensgründung in Singapur sowie zu den wichtigsten Gesellschaftsformen. Unser CBBL-Partneranwalt Dr. Andreas Respondek hat diesen stetig aktualisierten Investitionsführer für Singapur als umfassenden (rund 150 Seiten starken) Leitfaden für Investoren in Singapur konzipiert. Sie finden darin Informationen über die Investitionsrahmenbedingungen in Singapur, einen Überblick zum Gesellschafsrecht, zum Steuersystem sowie zum Finanzsektor in Singapur. Darüber hinaus finden Sie instruktive und praxisrelevante Informationen zum Arbeitsrecht, IP-Recht, M&A, Verbraucherschutz, Vertragsrecht und E-Commerce in Singapur. Schließlich finden Sie wesentlichen Informationen zu Gerichtsbarkeit und Schiedsverfahren in Singapur.

Unter folgendem Link steht der Investitionsführer für Singapur Neuauflage 2019 zum kostenlosen Download zu Ihrer Verfügung: Investitionsführer Singapur 2019

Sie möchten ein Unternehmen in Singapur gründen? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060


Stand der Bearbeitung: Juli 2019