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CBBL Rechtsanwältin JUDr. Margareta Sovova, Kanzlei bnt attorneys in CEE, Bratislava
JUDr. Margareta Sovova
Rechtsanwältin
bnt attorneys in CEE
Bratislava


Immobilienrecht in der Slowakei

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88, www.bnt.eu

Grundlagen zum slowakischen Immobilienrecht

Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zum Immobilienrecht in der Slowakei:

Immobilien werden in der Slowakei in einem öffentlichen Register – Immobilienkataster – geführt.

Das Immobilienkataster wird durch die örtlichen Verwaltungsbehörden (nicht durch Gerichte) geführt.

Ein informativer (nicht behördlicher) Auszug aus dem slowakischen Immobilienkataster kann jederzeit gebührenfrei über das Internet heruntergeladen werden. Die Angaben aus dem elektronischen Auszug sind verlässlich. Den behördlichen Auszug kann jeder beim zuständigen Katasteramt beantragen.

Allerdings ist die Einsichtnahme in die Urkundensammlung des Immobilienkatasters ist nur den Eigentümern der Immobilien und den Personen, die ein Rechtsinteresse nachweisen, eingeräumt.

Die Gebühren betreffend Verfahren vor dem Immobilienkataster sind in der Slowakei verhältnismäßig gering und hängen nicht vom Wert der Immobilien oder Transaktionen ab.

Als Immobilien werden im slowakischen Immobilienkataster Grundstücke, Bauten, Wohnungen, gewerbliche Räumlichkeiten, sowie auf Antrag auch die noch im Baustadium befindlichen Bauten, Wohnungen und gewerblichen Räumlichkeiten, eingetragen und geführt.

Dort werden einheitlich auch alle relevanten Informationen über die Immobilien geführt: Dingliche Rechte (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte usw.), Dauermietverhältnisse, Zwangsvollstreckungs- oder Gerichtsverfahren, Versteigerungen usw.

Im slowakischen Recht gilt das sogenannte Intabulationsprinzip, d.h. Übereignung oder Erwerb der dinglichen Rechte erfolgt erst mit der tatsächlichen Eintragung im Immobilienkataster.

Der behördliche Auszug aus dem Immobilienkataster wird in der Slowakei zur Prüfung der Eigentumsverhältnisse und als ausreichende Unterlage für Rechtsgeschäfte verwendet.

In seltenen Fällen kann durch gerichtliches Urteil – zufolge von in der Vergangenheit durchgeführten ungültigen oder rechtswidrigen Rechtsgeschäften – ein im Immobilienkataster bereits eingetragenes Eigentums- oder anderes dingliches Recht nachträglich aufgehoben werden.

Lesen Sie auch unsere weiterführenden Informationen zur Immobilienfinanzierung sowie zum Immobilienkauf in der Slowakei:

  • Immobilienfinanzierung und Kreditsicherheiten in der Slowakei
  • Immobilienkauf in der Slowakei

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, berät Sie gerne: sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88


Stand der Bearbeitung: März 2023