Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona


Arbeitsgerichtliches Verfahren in Spanien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Monika Bertram, Rechtsanwältin, bertram@cbbl-lawyers.de, Tel. (+34) 91 319 96 86 4, www.mmmm.es

  1. Wie verläuft in Spanien das Verfahren in erster Instanz?
  2. Wie sind in Spanien die Arbeitsgerichte besetzt?
  3. Welche Beweise können in Spanien im Arbeitsgerichtsprozess beigebracht werden?
  4. Wie lange dauern arbeitsrechtliche Verfahren in Spanien?

Antworten:

1. Wie verläuft in Spanien das Verfahren in erster Instanz?

In Spanien sind die arbeitsgerichtliche Verfahren in erster Instanz mündliche Verfahren. Die Klage ist in schriftlicher Form einzureichen, die Klageerwiderung erfolgt mündlich im Rahmen der mündlichen Verhandlung.

Zu beachten ist, dass im Kündigungsschutzverfahren eine Beweislastumkehr gilt, so dass dem beklagten Unternehmen (Arbeitgeber) die Beweislast über das Vorliegen des Kündigungsgrundes obliegt, welchen es bei der Kündigung angegeben hat und dessen Vorliegen vom klagenden Arbeitnehmer bestritten wird.

Gegen das erstinstanzliche Urteil eines Arbeitsgerichtes (Juzgado de lo Social) kann in den meisten Fällen ein Rechtsmittel (recurso de suplicación) eingelegt werden. In einigen Fällen gilt die erste als einzige Instanz.

2. Wie sind die Arbeitsgerichte in Spanien besetzt?

In Spanien sind die Arbeitsgerichte in erster Instanz von Einzelrichtern besetzt.

In zweiter Instanz ist die Kammer für Arbeitssachen des Oberlandesgerichtes (sog. „Tribunal Superior de Justicia“), ein Kollegialorgan mit Sitz in der Hauptstadt der jeweiligen Autonomen Region Spaniens, zuständig. Daneben ist die Kammer des Oberlandesgerichtes für bestimmte Streitigkeiten als erste Instanz zuständig.

In seltenen Fällen ist das Nationale Obergericht (sog. „Audiencia Nacional“) mit Sitz in Madrid als Eingangsinstanz zuständig.

Der Senat für Arbeitssachen des Obersten Gerichtshofes (sog. Sala Cuarta de lo Social del Tribunal Supremo) ist für Kassationsverfahren, für das Rechtsmittelverfahren zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung sowie für das Revisionsverfahren zuständig.

3. Welche Beweise können im Arbeitsgerichtsprozess in Spanien beigebracht werden?

Im spanischen Arbeitsprozess sind privatschriftliche und öffentliche Urkunden, Partei- und Zeugenvernehmung, die Wiedergabe von Audio- und Videoaufnahmen, Sachverständigen- und Expertengutachten und richterlicher Augenschein zulässig.

4. Wie lange dauern arbeitsrechtliche Verfahren in Spanien?

Es hängt von der Art des Prozesses und dem Arbeitsaufwand des Gerichtes ab. Kündigungsverfahren und Verfahren zum Schutz von Grundrechte oder in Verbindung mit einer Mutter- bzw. Vaterschaft werden in Erster Instanz normalerweise innerhalb von 3-10 Monaten abgeschlossen. Sollte ein Rechtsmittel gegen das Urteil vor dem entsprechenden Obersten Gerichtshof eingelegt werden, dauert dieser Prozess in der zweiten Instanz ca. 8-12 Monate.

Sie haben weitere Fragen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren in Spanien? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, Spanien, stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.


Stand der Bearbeitung: 7. Mai 2018