Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona


Verspätete Forderungsanmeldung in Spanien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Michael Fries, Rechtsanwalt und Abogado, fries@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Die verspätete Forderungsanmeldung hat bei einem Konkrursverfahren in Spanien wesentlich gravierendere Folgen als etwa im deutschen Insolvenzrecht. Sie reicht von der Herabstufung bis zum vollständigen Verlust des Anspruchs. Gläubiger eines in die Insolvenz gefallenen spanischen Schuldners haben ihre Forderungen innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Veröffentlichung des Insolvenzbeschlusses im spanischen Staatsanzeiger (BOE) anzumelden.

Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die zu spät angemeldete Forderung von der Insolvenzverwaltung als nachrangige Insolvenzforderung qualifiziert. Ausgenommen sind hiervon allerdings Forderungen, die sich bereits aus den Büchern des Schuldners ergeben. In diesen Fällen stellt sich selbstverständlich ein Nachweisproblem, da der Gläubiger in der Regel keine Einsicht in die Unterlagen des Schuldners hat.

Ebensowenig von der Herabstufung betroffen sind bereits titulierte Forderungen, öffentlich registrierte dinglich gesicherte Forderungen und solche Forderungen, die im Insolvenzverfahren oder einem sonstigen Gerichtsverfahren bereits erscheinen. Diese Forderungen werden ungeachtet einer verspäteten Anmeldung ihrem insolvenzrechtlichen Rang gemäß als priviligierte oder ordentliche Insolvenzforderungen aufgenommen. Erfolgt die verspätete Anmeldung erst nach Einreichung der definitiven Gläubigerliste durch die Insolvenzverwaltung bei Gericht, so kann die betroffene Forderung vom Insolvenzverfahren ausgeschlossen bleiben, was bei einer Liquidation des Schuldners den Totalverlust bedeutet.

Sie haben weitere Fragen zur verspäteten Forderungsanmeldung in Spanien? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, Spanien, stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.


Stand der Bearbeitung: 6. Juli 2018