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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona


Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Spanien


In der heutigen Zeit stellen immaterielle Vermögenswerte den wichtigsten Teil des Wertes eines Unternehmens dar; ohne diese Aktiva könnten Unternehmen und Fachleute sich nicht von den übrigen Marktteilnehmern unterscheiden und auch keinen Schutz gegenüber bestimmten Verhaltensweisen Dritter genießen.

Dank des gewerblichen Rechtsschutzes werden Ausschließlichkeitsrechte an bestimmten immateriellen Gütern erworben, die wie tatsächliche Eigentumsrechte für eine bestimmte Zeit und für ein oder mehrere Gebiete registriert werden.

In Spanien gibt es verschiedene Arten von gewerblichen Schutzrechten, die in Übereinstimmung mit der europäischen und der internationalen Gesetzgebung zugelassen sind, insbesondere:

  • Marken und Handelsnamen: Schützen Logos oder Wortkombinationen, die dazu beitragen, auf dem Markt angebotene Waren oder Dienstleistungen von ähnlichen Produkten oder Diensten anderer Marktteilnehmer zu unterscheiden
  • Geschmacksmuster: Schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts
  • Patente und Gebrauchsmuster: Schützen Produkt- und Verfahrenserfindungen vor Nachahmung und Vervielfältigung zur gewerblichen Nutzung;
  • Halbleiter-Topografien: Schützen das Layout der verschiedenen Schichten und Elemente, aus denen eine integrierte Schaltung besteht, ihre dreidimensionale Anordnung und ihre Verbindungen, das heißt, das, was ihre „Topografie” ausmacht.

Gewerbliche Schutzrechte erlauben ihrem Inhaber darüber zu entscheiden, wer sie nutzen darf und in welcher Weise. Diese Rechte werden im Zuge eines Eintragungsverfahrens von der zuständigen Behörde – in Spanien ist dies das Spanische Patent- und Markenamt (Oficina Española de Patentes y Marcas, OEPM) – erteilt und der Schutz, den sie gewähren, erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet.

Urheberrechte (geistiges Eigentum) hingegen setzen sich aus einer Reihe von personen- und eigentumsbezogenen Rechten zusammen, die dem Autor und etwaigen anderen Inhabern für die Verwertung und Vermarktung ihrer Werke und Leistungen zustehen.

Urheberrechte schützen originäre literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Schöpfungen, die über gleich welches Medium ausgedrückt werden, wie z.B. Bücher, Schriftstücke, Musikkompositionen, Bühnenstücke, Choreografien, audiovisuelle Werke, Skulpturen, Bilder, Pläne, Modelle, Landkarten, Fotografien, Computerprogramme und Datenbanken. Sie schützen auch künstlerische Darbietungen, Tonträger, audiovisuelle Aufnahmen und Rundfunksendungen.

Nicht unter das Urheberrecht fallen mathematische Ideen, Verfahren, Berechnungsmethoden oder Konzepte an sich, nicht aber die Wiedergabe derselben. Ebenso sind gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen, die dazugehörigen Entwürfe, Entscheidungen der Justiz und Verwaltungshandlungen von Behörden sowie deren Übersetzungen ausgeschlossen.

Lesen Sie hier weitergehende Informationen zu o.g. Schutzrechten:


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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, Spanien, stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.


Stand der Bearbeitung: Februar 2023