Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Arbeitsvertrag in Südafrika

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in Südafrika?

In Südafrika können unbefristete und befristete Verträge vereinbart werden. Sowohl die Beendigung zu einem bestimmten Zeitpunkt als auch die Beendigung durch Eintritt einer bestimmten Bedingung, zum Beispiel der Fertigstellung eines Bauwerks, ist möglich. Auch bei befristeten Verträgen müssen die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen beachtet werden. Diese können nicht durch die Vereinbarung eines befristeten Vertrages umgangen werden. Ein befristeter Vertrag kann erneut befristet abgeschlossen werden. Sie sollten jedoch eine zweite Erneuerung vermeiden. Nach zweimaliger Erneuerung entsteht die Vermutung, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist. Der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Außerdem sollten Sie darauf achten, den befristet angestellten Arbeitnehmer nicht über die vereinbarte Zeit hinaus zu beschäftigen ohne eine Erneuerung zu vereinbaren. Der Arbeitgeber kann dann nicht einfach die Zusammenarbeit beenden mit der Begründung, dass die vereinbarte Frist abgelaufen sei. Vielmehr gilt das Arbeitsverhältnis stillschweigend als unbefristet abgeschlossen und es müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Sowohl in befristeten als auch in unbefristeten Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart werden. Die Dauer wird vertraglich vereinbart und soll sich an der Art des Arbeitsplatzes orientieren.

Kann ich mit dem in Südafrika ansässigen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abschließen?

Im Arbeitsvertrag kann das deutsche Recht als das anzuwendende Recht vereinbart werden. Allerdings dürfen die arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen nach südafrikanischem Recht nicht unterschritten werden. Sind die gesetzlichen Bestimmungen nach südafrikanischem Recht beispielsweise im Hinblick auf Mindesturlaub, Mindestlohn und Höchstarbeitszeiten für den Arbeitnehmer vorteilhafter, finden diese Anwendung. Wird keine Vereinbarung über das anwendbare Recht getroffen, ist das Recht des Staates anwendbar, in dem der Arbeitnehmer für gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Um eine höhere Rechtssicherheit zu erreichen, sollte daher der Abschluss eines Arbeitsvertrags nach südafrikanischem Recht in Erwägung gezogen werden.

Muss ich die südafrikanischen Tarifverträge beachten?

Südafrikanische Tarifverträge sind nur für die Parteien des Tarifvertrags bindend. Sofern Sie nicht in einem südafrikanischen Arbeitgeberverband sind, finden die Tarifverträge daher keine Anwendung.

Was sind die gesetzlichen Arbeitszeiten?

Die Höchstarbeitszeit in Südafrika beträgt grundsätzlich 45 Stunden pro Woche. Ausnahmen hiervon gelten für Arbeitnehmer mit einem Gehalt über 205.433, 30 Rand pro Jahr, leitende Angestellte, Verkaufspersonal auf Dienstreisen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können.

Wie ist die gesetzliche Urlaubsregelung?

Arbeitnehmer, die mehr als 24 Stunden pro Monat arbeiten, haben einen Anspruch auf 21 aufeinanderfolgende Tage Urlaub pro Jahr. Abweichend hiervon kann vereinbart werden, dass der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt wird. Arbeitnehmer haben dann einen Anspruch auf einen Tag Urlaub je 17 Arbeitstage.

Gibt es gesetzliche Mindestlöhne?

Ab Mai 2018 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Südafrika grundsätzlich 20 Rand pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich damit ein Mindestlohn von 3.500 Rand. Ausnahmen bestehen im Rahmen des „Expanded Public Work Programme“. Im Einzelnen ist der Mindestlohn in verschiedenen Branchen näher bestimmt; zu diesen Berufsgruppen gehören: Reinigungskräfte, Bauingenieure, Hausangestellte und Fahrdienstleistende sowie Beschäftigte im Sicherheitswesen, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft und im Einzelhandel.

Was ist bei Lohnverhandlungen in Südafrika zu beachten?

In Südafrika ist ein sog. „Cost to Company Model“ als Ausgangspunkt etabliert. Dieser Ansatz berücksichtigt neben dem eigentlichen Gehalt des Arbeitnehmers auch die weiteren Kosten des Arbeitgebers, die mit der Anstellung des Arbeitnehmers verbunden sind. Hierzu können neben Kosten der Weiterbildung auch freiwillige Versicherungsleistungen zu zählen sein. Die auf diese Weise ermittelten “Cost to Company” sind dem mit der Anstellung verbundenen Vorteilen ins Verhältnis zu setzen.

Wie ist die Steuerbelastung für Arbeitnehmer in Südafrika?

Der Spitzensteuersatz in Südafrika beträgt 45 % bei einem jährlichen Einkommen von über 1.500.001 Rand. Der jährliche Grundfreibetrag beträgt 189.880 Rand. Bei einem höheren Einkommen steigt die Steuerlast beginnend mit 18 % degressiv an. Daneben gelten Steuerermäßigungen (tax rebates), die gegenwärtig für über 65-jährige 7.479 Rand, für über 75-jährige 2.493 Rand und im Übrigen 13.635 Rand umfassen.

Wie hoch sind die Sozialabgaben in Südafrika?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten 1% des Bruttogehalts für die Arbeitslosenversicherung.

Eine gesetzliche Rentenversicherung existiert nicht. Ebenso besteht keine gesetzliche Krankversicherung. Der Arbeitnehmer kann sich privat versichern, wobei er mit 50 % des Betrages vom Arbeitgeber unterstützt wird.

Die Unfallversicherung stellt eine Pflichtversicherung dar. Abhängig vom Berufsrisiko und vom Gehalt bezahlt der Arbeitgeber monatlich einen Beitrag in einen Fonds.

Kann ich das bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern zuständige Gericht vertraglich bestimmen?

Nach deutschem Recht ist eine Gerichtsstandsvereinbarung in Arbeitsverträgen grundsätzlich unzulässig. In Südafrika sind hingegen größere Spielräume eröffnet. Denn es ist zulässig, die Zuständigkeit der an sich dem Prozess vorgeschaltenen Schiedstelle - „CCMA“ (The Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration) – auszuschließen, wenn vertraglich eine Art der Streitbeilegung vorgesehen ist.

Sie haben Fragen zum Arbeitsvertrag in Südafrika? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362

Stand der Bearbeitung: Oktober 2018