Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Grundzüge der Vollstreckung eines deutschen Titels in Südafrika

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Wie kann ich einen rechtskräftigen deutschen Titel in Südafrika vollstrecken?

Zunächst muss der rechtskräftige deutsche Titel von einem südafrikanischen Gericht, abhängig vom Streitwert namentlich vom Magistrates Court oder vom High Court, anerkannt werden. Eine Anerkennung des Titels erfolgt unter der Voraussetzung, dass das deutsche Gericht nach südafrikanischem Recht international zuständig war. Dies ist der Fall bei einer Gerichtsstandsvereinbarung, einer rügelosen Einlassung des Beklagten oder wenn der Beklagte seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat. Erfolgt eine Anerkennung, prüft das südafrikanische Gericht den Titel nicht mehr auf seine materielle Rechtmäßigkeit, sondern leitet unmittelbar die Zwangsvollstreckung ein. Dabei erfolgt die Anerkennung durch Einreichung des Titels (übersetzt in Englisch oder Afrikaans) beim Gericht. Zuständig ist das Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten oder am Ort seines Vermögens. Bei einem Streitwert über R 400 000 ist der High Court zuständig, unter R 400 000 die Magistrates Courts. Anschließend kann der Gläubiger eine Vollstreckungsklausel beantragen, mit der ein südafrikanischer Gerichtsvollzieher (Sheriff) beim Schuldner dann die Zwangsvollstreckung tatsächlich vornimmt.

Wie kann ich am schnellsten bei meinem Schuldner in Südafrika pfänden, auch wenn ich noch keinen (oder keinen in Südafrika) vollstreckbaren Titel habe?

Ohne vollstreckbaren, insbesondere rechtskräftigen Titel kann in Südafrika beim Schuldner grundsätzlich nicht gepfändet werden. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen, die nachstehend umrissen werden:

  • Interim inderdict (vorläufige Untersagungen)
  • Writ of mandamus (gerichtlicher Befehl auf Vornahme einer Handlung)
  • Mareva injunction (dinglicher Arrest)
  • Summary judgement (Urteil im Schnellverfahren)

Bei diesen Verfahren ist kein endgültiger und rechtskräftiger Titel erforderlich.

Wie kann ich einen in Südafrika erwirkten Titel in Südafrika vollstrecken?

Dem Gerichtsvollzieher (Sheriff) muss zunächst die korrekte Adresse des Schuldners mitgeteilt werden. Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Die gepfändeten Gegenstände werden anschließend in einer Versteigerung veräußert.

Dabei kommt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen gegenüber der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen Vorrang zu. Bevor in das unbewegliche Vermögen vollstreckt wird, ist im Übrigen eine Genehmigung durch das Gericht erforderlich.

Sie haben Fragen zu den Grundzügen der Vollstreckung eines deutschen Titels in Südafrika? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362

Stand der Bearbeitung: Oktober 2018