Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Niederlanden
CBBL Rechtsanwältin und Advocaat Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, Kanzlei Van Diepen Van der Kroef Advocaten, Amsterdam
Dr. Wiebke Bonnet-Vogler
Rechtsanwältin und Advocaat
Van Diepen Van der Kroef Advocaten
Amsterdam


Forderungsbeitreibung bei Insolvenz in den Niederlanden

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, berät Sie gerne: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474

Was müssen Sie als ausländischer Gläubiger bei der Beitreibung einer Forderung in den Niederlanden beachten, wenn Ihr Schuldner in den Niederlanden sich in Insolvenz befindet?

  1. Wer sind die Ansprechpartner im niederländischen Insolvenzverfahren?
  2. Wie erfahre ich, ob ein niederländisches Unternehmen insolvent ist?
  3. Wie und in welcher Frist muss ich meine Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in den Niederlanden anmelden?
  4. Wie und in welcher Frist mache ich nach niederländischem Recht ein Absonderungsrecht geltend?
  5. Was ist eine surseance van betaling (Zahlungsaufschub)?
  6. In welcher Reihenfolge erfolgt die Verteilung der Masse im Insolvenzverfahren in den Niederlanden?
  7. Rechte des niederländischen Finanzamts haben Vorrang
  8. Wie lange können Insolvenzverfahren in den Niederlanden dauern?

1. Wer sind die Ansprechpartner im niederländischen Insolvenzverfahren?

Bei einem Insolvenzverfahren in den Niederlanden ist der Insolvenzverwalter (curator) der erste Ansprechpartner.
Vor der Insolvenzerklärung kann eventuell eine Vereinbarung zwischen den Gläubigern und dem Schuldner getroffen werden, um die Insolvenz abzuwenden (siehe auch WHOA).

3. Wie und in welcher Frist muss ich meine Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in den Niederlanden anmelden?

Forderung müssen spätestens vierzehn Tage vor dem Tag des ersten Prüfungstermins (verificatievergadering) beim Insolvenzverwalter eingegangen sein, wenn der Insolvenzrichter nichts anderes festlegt (Artikel 127 Absatz 1 Faillissementswet).

Einige Insolvenzverwalter in den Niederlanden stellen auf ihrer Website ein Modul für die Online-Einreichung des Antrags zur Verfügung. Darin wird dann angegeben, welche Informationen der Insolvenzverwalter von den Gläubigern benötigt. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, können die Gläubiger ihren Antrag einfach schriftlich oder per E-Mail einreichen. Bei der Einreichung des Antrags müssen Forderungen korrekt dargelegt werden. Etwaige Zinsen können bis zum Zeitpunkt der Insolvenz berechnet werden. Darüber hinaus sollten auch Belege über die Forderung übermittelt werden, z.B. der Vertrag und die noch nicht bezahlten Rechnungen.

4. Wie und in welcher Frist mache ich nach niederländischem Recht ein Absonderungsrecht geltend?

Ein Absonderungsrecht muss bei der Forderungsanmeldung beim zuständigen niederländischen Gericht angeben werden. Ein Absonderungsrecht bedeutet, dass man auf der Grundlage besonderer Rechte Vorrang in Bezug auf den Erlös aller oder bestimmter Güter des Konkurses hat. Beispiele sind Pfand, Hypothek, Vorrecht und andere gesetzlich festgelegte Gründe. Man muss also auch die Gründe benennen und entsprechenden Unterlagen in Bezug auf den Vorrang einreichen. Für die Anmeldung der gesicherten Forderung gelten die gleichen Fristen und Formalitäten wie für konkurrierende Gläubiger. Gläubiger mit Absonderungsrechten haben eine größere Chance, (teilweise) bezahlt zu werden als ungesicherte Gläubiger. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen.

5. Was ist eine surseance van betaling (Zahlungsaufschub)?

Wenn ein Schuldner vorübergehend nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen und er die Insolvenz vermeiden will, kann er nach niederländischem Recht bei Gericht einen Zahlungsaufschub beantragen. Der Aufschub gilt für 1,5 Jahre.

a. Voraussetzungen des Zahlungsaufschubs

Nach niederländischem Recht kann ein Zahlungsaufschub beantragt werden, wenn ein Schuldner finanzielle Probleme hat und diese in absehbarer Zeit gelöst werden können. Der Zweck des Zahlungsaufschubs ist die Vermeidung der Insolvenz.

Der Zahlungsaufschub kann für das eigene Unternehmen bei Gericht beantragt werden. Dazu müssen Sie sich an einen Anwalt wenden, der den Antrag für Sie vorbereitet.

b. Vorläufiger Zahlungsaufschub

Das Gericht wird bei vollständig und korrekt ausgefülltem Antrag eine vorläufige Zahlungsaussetzung gewähren. Das erfolgt ohne Anhörung. Das Gericht wird außerdem einen Verwalter bestellen.

c. Definitiver Zahlungsaufschub

Innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach dem vorläufigen Zahlungsaufschub findet eine Anhörung statt. Bei diesem Termin wird der niederländische Richter den endgültigen Zahlungsaufschub festlegen. Während dieser Anhörung können der Schuldner, sowie dessen Gläubiger nähere Erklärungen abgeben. Danach können die Gläubiger über den Zahlungsaufschub abstimmen. Gibt es zu wenige Befürworter, wird kein Zahlungsaufschub gewährt.

Wenn ein Zahlungsaufschub gerichtlich gewährt wurde, können Gläubiger ihre Forderungen nicht geltend machen. Der vom Richter bestellte Verwalter erteilt eine fachkundige Beratung, unterstützt den Schuldner bei Verhandlungen mit seinen Gläubigern, verwaltet das Vermögen gemeinsam mit dem Schuldner und entscheidet über Ausgaben.

d. Zahlungsaufschub abgelehnt

Lehnt das niederländische Gericht einen definitiven Zahlungsaufschub ab, kann der Schuldner für insolvent erklärt werden. Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen.

e. Ende des Zahlungsaufschubs

Der Zahlungsaufschub endet, wenn der Verwalter oder einer der Gläubiger einen Antrag auf Aufhebung des Zahlungsaufschubs stellt (darauf folgt in der Regel die Insolvenz). Der Zahlungsaufschub endet auch, wenn der Schuldner wieder in der Lage ist, seine Zahlungen zu leisten und selbst die Aufhebung des Zahlungsaufschubs beantragt. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, dass der Schuldner mit seinen Gläubigern eine finale Vereinbarung getroffen hat.

6. In welcher Reihenfolge erfolgt die Verteilung der Masse im Insolvenzverfahren in den Niederlanden?

Die Rangordnung der Konkursgläubiger besteht nach niederländischem Insolvenzrecht aus vier Kategorien: Masseforderungen, gesicherte Forderungen, ungesicherte Forderungen und nicht nachweisbare Forderungen. Diese Rangordnung ist gesetzlich festgelegt und ist von besonderer Bedeutung, wenn nicht alle Schulden aus der Konkursmasse beglichen werden können. In der Rangordnung der Gläubiger stehen die gesicherten Gläubiger immer über den ungesicherten und nachrangigen Gläubigern. Eine Sonderstellung nehmen Absonderungsrechte mit einem dinglichen Sicherungsrecht ein. Absonderungsrechte können direkt aus dem Vermögen des Schuldners gefordert werden.

7. Rechte des niederländischen Finanzamts haben Vorrang

Im Falle einer Insolvenz kommt es häufig vor, dass Gläubiger nicht mehr bezahlt werden. Artikel 57 Absatz 3 Faillissementswet bildet insofern eine Ausnahme, als der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, die Interessen der bevorrechtigten Gläubiger zu wahren. Gemäß Artikel 21 Invorderingswet 1990 ist das Finanzamt ein solcher bevorrechtigten Gläubiger. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter den Anspruch auf den Erlös der so genannten bodemzaken (z.B. Inventar, Maschinen) geltend macht und dass dieser Erlös an das Finanzamt gehen muss, soweit die Schulden beim Finanzamt nicht aus dem freien Vermögen bezahlt werden können. Der Insolvenzverwalter leistet die Zahlung an das Finanzamt, jedoch erst nach der Umlage der allgemeinen Insolvenzkosten.

8. Wie lange können Insolvenzverfahren in den Niederlanden dauern?

Insolvenzverfahren können recht langwierig sein, von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren. Eine Insolvenz kann durch Aufhebung, Liquidation, einen einfachen Vergleich oder die Genehmigung einer Verteilungsliste beendet werden. Es kann auch mangels Masse aufgehoben werden.

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Stand der Bearbeitung: Oktober 2021