Abschluss eines Kaufvertrages und anwendbares Recht in Tschechien
von Frau Rechtsanwältin Šárka Gregorová, gregorova@schaffer-partner.cz,
Tel. +420 - 2 - 215 063 00
1. Welches Recht kann auf den Exportvertrag (Kaufvertrag) mit einem Käufer in der Tschechischen Republik Anwendung finden?
2. Wie kann ich das auf den Exportvertrag (Kaufvertrag) mit meinem Kunden in der Tschechischen Republik anwendbare Recht wählen?
3. Welches Recht gilt für den Exportvertrag (Kaufvertrag) mit meinem Kunden in der Tschechischen Republik, wenn ich zum anwendbaren Recht nichts vereinbart habe?
4. Welches Recht ist für mich vorteilhaft?
Antworten:
1. Welches Recht kann auf den Exportvertrag (Kaufvertrag) mit einem Käufer in der Tschechischen Republik Anwendung finden?
Auf einen Exportvertrag (Kaufvertrag) zwischen einem deutschen Verkäufer und einem Käufer in der Tschechischen Republik kann das deutsche Recht, das tschechische Recht oder auch das internationale UN-Kaufrecht Anwendung finden.
Liegen keine Besonderheiten vor und haben die Parteien das anwendbare Recht nicht ausdrücklich in einer Vertragsklausel bestimmt, ist in der Regel das internationale UN-Kaufrecht auf den Vertrag anwendbar. Je nach Vertragsgestaltung kann aber auch das tschechische oder das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung finden.
Die Frage des anwendbaren Rechts ist von erheblicher Bedeutung und sollte vor Abschluss eines jeden Vertrages genau geprüft werden.
2. Wie kann ich das auf den Exportvertrag (Kaufvertrag) mit meinem Kunden in der Tschechischen Republik anwendbare Recht wählen?
Durch vertragliche Vereinbarung einer sog. Rechtswahlklausel.
Sie nehmen in Ihren Vertrag z.B. die Klausel auf: „Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).“ Es bedeutet jedoch nicht, dass damit das tschechische oder deutsche Recht ausgeschlossen wird, da das UN-Kaufrecht Bestandteil des nationalen Rechts ist.
Achtung: Möchten Sie Ihren Vertrag ausschließlich dem deutschen Recht oder dem tschechischen Recht unterstellen, so müssen Sie bei internationalen Geschäften das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschließen. Das UN-Kaufrecht findet automatisch Anwendung, wenn ein internationaler Vertrag vorliegt und Sie das „deutsche Recht“ wählen, ohne das UN-Kaufrecht gleichzeitig ausdrücklich auszuschließen.
3. Welches Recht gilt für den Exportvertrag (Kaufvertrag) mit meinem Kunden in der Tschechischen Republik, wenn ich zum anwendbaren Recht nichts vereinbart habe?
Bei fehlender Vereinbarung wird in der Regel das internationale UN-Kaufrecht auf den Vertrag anwendbar sein. Je nach Vertragsgestaltung kann aber für bestimmte Aspekte auch das tschechische oder das deutsche Recht Anwendung finden.
Bei internationalen Verträgen gilt in den genannten Fällen das internationale UN-Kaufrecht. Das UN-Kaufrecht ist Bestandteil des deutschen und tschechischen Rechts und findet auf internationale Verträge automatisch Anwendung, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Das UN-Kaufrecht findet Anwendung auf internationale Kaufverträge über Waren mit Ausnahme von Verbraucherverträgen. Voraussetzung ist, dass die Vertragspartner ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben,
- in denen das UN-Kaufrecht gilt, oder
- dass auf den Vertrag das Recht eines Staates anwendbar ist, in dem das UN-Kaufrecht gilt – diese zweite Bedingung bindet die Tschechische Republik nicht.
Das UN-Kaufrecht erfasst Kaufverträge über bewegliche Sachen, nicht hingegen über Immobilien oder Rechte, auch nicht Verträge über Know-how. Reine Werk- oder Dienstverträge sind generell ausgeschlossen.
Verträge über Gegenstände, die erst noch herzustellen sind, z.B. Industrieanlagen, fallen dann unter das UN-Kaufrecht, wenn die Warenlieferung gegenüber der Werk- oder Dienstleistung, die auch Vertragsbestandteil ist, einen höheren Wert hat und/oder den überwiegenden Teil darstellt.
Softwarelieferungsverträge fallen nach herrschender Ansicht unter das UN-Kaufrecht, wenn standardisierte Software auf festen Datenträgern fixiert und geliefert wird (nicht bei elektronischen Übermittlung der Programme). Handelt es sich nicht um Standardsoftware, sondern um ein speziell für den Besteller hergestelltes Programm, so besteht der überwiegende Teil der Pflichten des Software-Lieferanten in der Erstellung des Programms, so dass eine Anwendung des UN-Kaufrechts ausscheidet.
4. Welches Recht ist für mich vorteilhaft?
Das UN-Kaufrecht bietet zahlreiche Vorteile für Exportgeschäfte:
- Sie können Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Exportgeschäfte in die verschiedenen Länder einheitlich gestalten.
- Das UN-Kaufrecht wurde speziell für die Bedürfnisse des internationalen Warenkaufs zwischen Unternehmern geschaffen. Es vereinheitlicht das Recht des internationalen Warenkaufs. Bei den Unternehmen findet es gerade deshalb eine hohe Akzeptanz, weil es sich um ein neutrales Recht handelt und nicht um das Heimatrecht einer der Vertragsparteien.
- Das UN-Kaufrecht ist einfach und übersichtlich. Es ist sehr flexibel und kann weitgehend an die jeweilige Vertragssituation angepasst werden.
- Das UN-Kaufrecht strebt stets einen Interessenausgleich an, der den Gegebenheiten des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs entspricht. Nur in Ausnahmefällen kann die Rückabwicklung eines Vertrages (z.B. Rückführung der Ware bei wesentlicher Vertragsverletzung) verlangt werden.
- Es gibt keinen Unternehmerregress bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen.
Die Regelungen des tschechischen BGB über den Kaufvertrag sind im großen Umfang vom UN-Kaufrecht beeinflusst. Das tschechische Recht ist sehr flexibel und schützt die Vertragsgestaltungsfreiheit.
Stand der Bearbeitung: April 2016