Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (Chicago)
CBBL Partner International Desk Klaus U. Thiedmann, Kanzlei Reinhart Boerner Van Deuren, Chicago
Klaus U. Thiedmann
Partner International Desk
Reinhart Boerner Van Deuren
Chicago


Grundlagen zum Arbeitsrecht in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com


Grundlegende Informationen für ausländische Unternehmen zum US-amerikanischem Arbeitsrecht

  1. Einführung zum Arbeitsrecht in den USA
  2. Rechtliche Besonderheiten bei der Einstellung von Arbeitnehmern in den USA

1. Einführung zum Arbeitsrecht in den USA

Im US-amerikanischen Arbeitsrecht gibt es eine Reihe von bundes- und einzelstaatlichen Gesetzen, die insbesondere die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und das Verbot der Diskriminierung auf Grund von Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung und dergleichen verbieten. Inwiefern der Arbeitgeber den jeweiligen Gesetzen unterliegt, kommt auch auf die Größe des Unternehmens und auf den Bundesstaat an. Das Verbot der Diskriminierung führt dazu, dass Bewerbungen in den USA generell kein Passbild des Bewerbers und auch keine Angaben zu Familienstand, Eltern, Ehepartnern, Kindern und Geburtsdatum haben. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, beim Bewerbungsgespräch nach derartigen persönlichen Informationen zu fragen. Es ist wichtig, dass sich Unternehmen mit den in den USA einschlägigen Gesetzen und Verordnungen vertraut machen, da diese sich doch erheblich von den vertrauten arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland unterscheiden können. Ein Verstoß kann erhebliche finanzielle und andere Konsequenzen für die US-amerikanische Gesellschaft und gelegentlich auch für die deutsche Muttergesellschaft haben.

2. Rechtliche Besonderheiten bei der Einstellung von Arbeitnehmern in den USA

2.1 Stellenanzeigen

Bereits bei der Erstellung von Stellenanzeigen bzw. dem Durchführen von Vorstellungsgesprächen gibt es viele Punkte zu berücksichtigen, die bei Nichtbeachten eine Gesellschaft schon vor der Anstellung von Mitarbeitern in Schwierigkeiten bringen können. Sofern man noch keinerlei Erfahrung mit dem US-amerikanischen Arbeitsrecht hat, ist durchaus eine kurze Einführung oder Schulung für jene Personen, die für das Recruitment verantwortlich sind, empfehlenswert. Derartige Einführungen können von Anwälten oder Consultants durchgeführt werden.

2.2 Arbeitsvertrag

In den USA schreiben weder bundes- noch einzelstaatliche Gesetze vor, dass Angestellte einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben müssen - und in der Tat haben die meisten Angestellten in den USA keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gilt zumeist der Grundsatz des Employment-at-will, wonach sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zu jeder Zeit und mit oder ohne Angabe von Gründen kündigen können. Jedoch darf auch eine Anstellung „at-will“ nicht gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen. Eine Kündigung muss in jedem Fall frei von Erwägungen sein, die keine unmittelbare sachliche Rechtfertigung in der ausgeübten Tätigkeit selbst haben. Es gibt generell keine gesetzlichen Kündigungsfristen, einheitliche Urlaubsregelungen oder eine generelle Verpflichtung des Arbeitgebers, jedem Angestellten Krankenversicherungsschutz oder eine Renten- und Pensionsabsicherung anzubieten. Allerdings geht der Trend dahin, dass Arbeitgeber zumindest Krankenversicherungsschutz anbietet. Im Allgemeinen werden arbeitsrechtliche Vereinbarungen individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart. Jedoch ist nach US-amerikanischem Arbeitsrecht stets das Konzept der Gleichbehandlung zu berücksichtigen, wonach Angestellte in gleicher oder ähnlicher Position auch gleichberechtigt zu behandeln sind.

2.3 Arbeitnehmerhandbuch

In einem Employee Handbook (Arbeitnehmerhandbuch) werden allgemeine Regelungen, die für alle Mitarbeiter eines Unternehmens gelten, festgelegt. Ein solches Handbuch sollte auf die Erfordernisse des Unternehmens abgestimmt sein. Zu den wichtigsten Punkten, die in einem solchen Handbuch angesprochen werden sollten, gehören:

  • Unternehmensphilosophie
  • Arbeitszeitregelung
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Verbot der sexuellen Belästigung und Diskriminierung durch Mitarbeiter und Vorgesetzte
  • Bedingungen zur Benutzung von Computern, Internet, Telefon und E-Mail ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken
  • Rauchverbot auf dem Firmengrundstück und am Arbeitsplatz
  • Alkohol und Drogenverbot und Überprüfung des Verbots durch den Arbeitgeber

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, steht Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744


Stand der Bearbeitung: Dezember 2022