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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur

EFTA und Singapur schließen Verhandlungen über digitalen Handel ab

03.09.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com


Was bringt das neue digitale Handelsabkommen zwischen Singapur und den EFTA-Staaten (Digital Economy Agreement, ESDEA) und welche positiven Effekte können Schweizer Unternehmen erwarten?

Am 10. Juli 2025 haben Singapur und die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island – die Verhandlungen über ein neues EFTA–Singapur digitales Handelsabkommen (Digital Economy Agreement, ESDEA) abgeschlossen. Nach der Ratifizierung wird das ESDEA das bestehende EFTA–Singapur Freihandelsabkommen ergänzen und soll sowohl die digitale Integration als auch die wirtschaftlichen Beziehungen weiter vertiefen.

1. Welche Regelungen sieht das neue ESDEA zwischen Singapur und den EFTA-Staaten vor?

Nach Angaben des singapurischen Ministeriums für Handel und Industrie wird das ESDEA einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den digitalen Handel und die Zusammenarbeit schaffen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Grenzüberschreitende Datenflüsse zwischen Singapur und den EFTA-Staaten
    Das ESDEA verpflichtet beide Seiten, den freien Fluss von Daten über Grenzen hinweg mit geeigneten Schutzmechanismen zu ermöglichen und gleichzeitig Anforderungen zur Datenlokalisierung zu verbieten. Dadurch können Unternehmen frei entscheiden, wo sie ihre Daten speichern, was digitale Handelshemmnisse reduziert.
  • Papierloser Handel und E-Rechnungen
    Um den Handel schneller und kostengünstiger zu gestalten, wird das ESDEA die Anerkennung elektronischer Handelsdokumente vorsehen und die Interoperabilität von E-Rechnungssystemen fördern.
  • Elektronischer Zahlungsverkehr zwischen Singapur und den EFTA-Staaten
    Das ESDEA wird die Entwicklung interoperabler, grenzüberschreitender Zahlungssysteme fördern, indem es sich an internationalen Standards orientiert und gleichzeitig Innovation sowie Wettbewerb im Bereich digitaler Zahlungsdienste stärkt.
  • Datenschutz und Verbraucherschutz im Online-Handel
    Das ESDEA bekräftigt die Verpflichtung, rechtliche Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten aufrechtzuerhalten und Verbraucher vor betrügerischen oder irreführenden Geschäftspraktiken im Online-Handel zu schützen.
  • Keine Zölle auf elektronische Übertragungen
    Das Abkommen wird vorsehen, dass elektronische Übertragungen von Zöllen befreit sind, um den grenzüberschreitenden digitalen Handel zu erleichtern.
  • Förderung neuer Technologien (insbesondere Einsatz von KI)
    Singapur und die EFTA-Staaten werden gemeinsam daran arbeiten, den verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen Einsatz von KI zu fördern, gestützt auf international abgestimmte Governance-Rahmen.
  • Beteiligung von KMU an der digitalen Wirtschaft
    Um die Beteiligung von KMU an der digitalen Wirtschaft auszuweiten und das Wachstum von KMU zu fördern, werden Singapur und die EFTA-Staaten Informationen und bewährte Verfahren zum Einsatz digitaler Instrumente austauschen.

2. Welche Bedeutung hat das ESDEA für Schweizer Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Singapur?

Für Schweizer Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in Singapur wird das ESDEA voraussichtlich:

  • mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Datentransfer schaffen,
  • Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen durch papierlosen Handel und die Nutzung von E-Rechnungen ermöglichen,
  • geistiges Eigentum und digitale Vermögenswerte durch klare Schutzmechanismen für Software-Quellcode und Verschlüsselung sichern,
  • neue Partnerschaften in wachstumsstarken Bereichen wie Fintech, Digital Health und Advanced Manufacturing ermöglichen.

3. Welche bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bestehen darüber hinaus zwischen der Schweiz und Singapur?

Über den EFTA-Rahmen hinaus pflegen die Schweiz und Singapur bereits heute enge bilaterale Wirtschaftsbeziehungen sowohl im Waren- als auch im Dienstleistungsbereich. Im Jahr 2024 exportierte die Schweiz Waren im Wert von rund 6,46 Mrd. USD nach Singapur, hauptsächlich Uhren, Chemikalien, Edelmetalle, pharmazeutische Produkte und Maschinen. Auf der Dienstleistungsseite exportierte die Schweiz im Jahr 2023 Dienstleistungen im Wert von rund 10,7 Mrd. USD nach Singapur und war damit nach dem Vereinigten Königreich der zweitgrößte europäische Dienstleister für Singapur. Gleichzeitig haben Schweizer Investitionen in dynamische Sektoren wie Fintech, Medtech, Foodtech, Logistik und IKT stetig zugenommen. Mit dem Inkrafttreten des ESDEA dürfte dieser bereits beachtliche bilaterale Austausch von Waren, Dienstleistungen und Investitionen durch den Abbau digitaler Handelshemmnisse weiter vertieft werden.

4. Handlungsempfehlung für Schweizer Unternehmen bis zum Inkrafttreten des ESDEA?

Die EFTA-Staaten und Singapur werden nun die Unterzeichnung des ESDEA vorbereiten und anschließend dessen Inkrafttreten herbeiführen. Bis dahin sollten Schweizer Unternehmen prüfen, in welchen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit Handelserleichterungen im digitalen Bereich Effizienzgewinne ermöglichen könnten und ggf. notwendige Vorkehrungen treffen.

Sie haben Fragen zum Abschluss der Verhandlungen zwischen EFTA und Singapur über den digitalen Handel?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060