ESG-Fonds in Mauritius
erstellt am 15.07.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Port Louis, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Offenlegungs- und Berichtsrichtlinien – Zertifizierung und Anti-Greenwashing-Maßnahmen
Am 10. März 2025 veröffentlichte die Financial Services Commission of Mauritius (FSC) die Offenlegungs- und Berichtsrichtlinien für ESG-Fonds (nachstehend: Richtlinien) gemäß Abschnitt 7(1)(a) des Financial Services Act.
Die Richtlinien schaffen einen Rahmen für Rechenschaftspflicht und Transparenz im Bereich der ESG-Investitionen (Umwelt, Soziales und Governance). Sie sind am 24. März 2025 in Kraft getreten und regeln die Betriebs- und Berichtsstandards für ESG-Fonds in Mauritius neu.
Immer mehr Anleger investieren in ESG-Fonds. Doch damit wächst auch das Risiko des Greenwashings, bei dem sich Fonds als ESG-orientiert vermarkten, ohne jedoch ihre Behauptungen zu belegen. So können Anleger in die Irre geführt werden.
Zum Schutz der Anleger verlangt die FSC von ESG-Fonds daher eine klare und transparente Offenlegung seiner Ziele, Strategien und Benchmarks. Zu diesem Zweck hat die FSC verschiedene Maßnahmen eingeführt, nämlich:
- verpflichtende Offenlegungen,
- Berichtsstandards und vor allem
- eine unabhängige Zertifizierung.
Künftig müssen alle neuen ESG-Fonds oder alle bereits bestehenden Fonds, die ihre Anlageziele den ESG Schwerpunkten anpassen möchten, die neu festgelegten Anforderungen erfüllen. Bereits bestehende ESG-Fonds müssen bis zum 1. August 2025 eine Registrierung beantragen und überarbeitete Angebotsunterlagen (einschließlich der Zertifizierung) bei der FSC einreichen, um diesen neuen Standards zu genügen.
Sobald die ESG-Fonds bei der FSC registriert sind, werden sie in das ESG-Register der FSC aufgenommen, welches auf der Webseite der FSC publiziert wird, um das Register so der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Geltungsbereich der Leitlinien
- Greenwashing-Risiko und Reaktion der Regulierungsbehörde in Mauritius
- Voraussetzungen für die Zertifizierung
- Wer ist ein unabhängiger Zertifizierer?
- Erforderliche Angaben zur Unterstützung der Zertifizierung
- Behördliche Aufsicht und Sanktionen
- Fazit
1. Geltungsbereich der Leitlinien
Ein ESG-Fonds bezieht sich auf Collective Investment Schemes (CIS) und auf geschlossene Fonds (einschließlich Teilfonds von Gesellschaften mit variablem Kapital), bei denen ESG-Faktoren den Hauptanlageschwerpunkt bilden.
Das bedeutet, dass mindestens zwei Drittel des Nettoinventarwerts (NIW) des Fonds in Vermögenswerte investiert werden, die an ESG-Grundsätzen ausgerichtet sind.
Die FSC hat festgelegt, dass nur qualifizierte ESG-Fonds ESG-bezogene Begriffe in ihrem Namen oder ihren Marketingmaterialien verwenden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Begriffe wie „ESG“, „grün“, „nachhaltig“, „sozial“ oder „Umwelt“.
Fonds, die die Zwei-Drittel-Schwelle nicht erreichen, müssen ihre Portfolios innerhalb von 90 Tagen gemäß den Bestimmungen anpassen oder mit regulatorischen Konsequenzen rechnen – das kann bis hin zum Ausschluss des Fonds aus dem ESG-Register der FSC führen.
2. Greenwashing-Risiko und Reaktion der Regulierungsbehörde in Mauritius
Die Internationale Organization of Securities Commissions (IOSCO) definiert Greenwashing als „Praxis, nachhaltigkeitsbezogene Praktiken oder die nachhaltigkeitsbezogenen Merkmale von Anlageprodukten falsch darzustellen“.
Die Leitlinien wurden als Reaktion auf die Empfehlungen der IOSCO zu nachhaltigkeitsbezogenen Praktiken, Richtlinien, Verfahren und Offenlegungen in Vermögensverwaltungsberichten (2021) herausgegeben. In diesen Leitlinien werden die Regulierungsbehörden aufgefordert, die Offenlegung von ESG-Daten auf Produktebene zu verbessern, um das Risiko von Greenwashing zu verringern.
3. Voraussetzungen für die Zertifizierung
Mit den neu in Kraft getretenen Richtlinien hat die FSC verpflichtende Zertifizierungsmechanismen eingeführt, um die von Investmentfonds gemachten ESG-Angaben zu validieren, und zwar in zwei Haupt-Zertifizierungsstufen:
- Zertifizierung des Angebotsdokuments
Zunächst muss dem Angebotsdokument des ESG-Fonds entweder eine Zertifizierung durch einen unabhängigen Dritten oder eine Selbstzertifizierung beigefügt werden. In der Zertifizierung muss bestätigt werden, dass die Anlageziele und -strategien des Fonds mit den UN-Nachhaltigkeitszielen oder anderen anerkannten ESG-Rahmenwerken übereinstimmen.
Damit wird sichergestellt, dass alle ESG-bezogenen Aussagen in den offiziellen Dokumenten des Fonds glaubwürdig und messbar sind und anerkannten Standards entsprechen. - Zertifizierung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts
Darüber hinaus ist jeder ESG-Fonds dazu verpflichtet, einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Dieser Bericht muss von einem unabhängigen Dritten zertifiziert werden, der bestätigt, dass die tatsächlichen Investitionen des Fonds während des Finanzzeitraums mit den ESG-Zielen, die in den Angebotsunterlagen angegeben wurden, übereinstimmen.
4. Wer ist ein unabhängiger Zertifizierer?
Die FSC definiert den unabhängigen Zertifizierer als eine(s) der folgenden Einrichtungen/Individuen mit ausreichender ESG-Kompetenz:
- Ein beim Financial Reporting Council registrierter Wirtschaftsprüfer,
- eine von der FSC lizenzierte oder anerkannte Rating-Agentur,
- jeder andere zugelassene Dienstleister, den die FSC für kompetent erachtet.
Dadurch wird sichergestellt, dass ESG-Angaben nur von qualifizierten Fachleuten, die von den zuständigen Behörden reguliert bzw. zugelassen sind, geprüft werden.
5. Erforderliche Angaben zur Unterstützung der Zertifizierung
5.1. Die Angebotsunterlagen
Das Angebotsdokument eines ESG-Fonds muss folgende Angaben aufführen:
- Das Anlageziel mit einer klaren Beschreibung des ESG-Schwerpunkts (z. B. Klimawandel, Gendervielfalt) und der ESG-Kriterien und -Metriken, die zur Bewertung des relevanten Erfolges verwendet werden,
- die ESG-Anlagestrategie, einschließlich der Art und Weise, wie das Anlageziel umgesetzt und überwacht wird,
- die Vermögensaufteilung, die den Prozentsatz vom NIW angibt, der zur Erreichung des Anlageziels verwendet wird, und eine Beschreibung, wie der verbleibende NIW investiert wird,
- die verwendete ESG-Benchmark (falls vorhanden) und ihre Relevanz und
- die mit dem Fonds zusammenhängenden Risiken.
5.2. Der jährliche Nachhaltigkeitsbericht
Jeder ESG-Fonds muss jährlich einen Bericht veröffentlichen, aus dem jeweils folgende Punkte hervorgehen:
- Inwieweit die ESG-Ziele des Fonds erreicht wurden,
- der tatsächliche Prozentsatz der Investitionen, die ESG-Kriterien erfüllen,
- Leistungsvergleich mit ESG-Benchmarks (falls vorhanden),
- Aktivitäten zur Erreichung der ESG-Ziele (z. B. Einbeziehung von Stakeholdern),
- Erläuterung jeglicher Nichteinhaltung der Zwei-Drittel-NAV-Anforderung,
- Änderungen von ESG-Strategien oder -Methoden,
- alle weiteren ESG-bezogenen Entwicklungen, die der Fonds für relevant hält.
Dieser Bericht muss jährlich zertifiziert und sowohl der FSC als auch den Anlegern des Fonds vorgelegt werden.
5.3. Webseiten-Content (falls vorhanden)
Falls der Fonds eine Webseite hat, muss diese Folgendes aufführen:
- Die Methoden zur Messung und Überwachung der Einhaltung der ESG-Schwerpunkte,
- die angewandten internen und externen Kontrollen zur Gewährleistung der ESG-Stimmigkeit,
- ESG-bezogene Due-Diligence-Prüfung der zugrunde liegenden Investitionen,
- Richtlinien zur Stimmrechtsausübung oder zur Beteiligung (falls relevant),
- sämtliche Annahmen, die gemacht wurden, wo ESG-Daten nicht verfügbar waren oder die Quellen und die Verarbeitung, die für ESG-Daten verwendet werden.
6. Behördliche Aufsicht und Sanktionen in Mauritius
Die offizielle Leitung des Fonds oder der ernannte CIS-Manager ist verantwortlich für folgende Punkte:
- Sicherstellung, dass die ESG-Strategie umgesetzt wurde und in ständiger Übereinstimmung mit den Gründungsunterlagen des Fonds steht,
- Überwachung und Bewertung der Einhaltung der ESG-Anforderungen durch den Fonds und
- Benachrichtigung der FSC, falls der Fonds die ESG-Kriterien nicht mehr erfüllt oder falls der Fonds keine ESG-Strategie mehr verfolgen möchte.
Die Nichteinhaltung der Leitlinien führt zur Streichung des Fonds aus dem FSC-Register der ESG-Fonds. Die FSC kann zudem aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, falls der Fonds seine erklärten Anlageziele nicht erreicht.
7. Fazit
Mit den am 24. März 2025 in Kraft getretenen Leitlinien der Financial Services Commission of Mauritius (FSC) wird ein klarer rechtlicher Rahmen für ESG-zertifizierte Fonds in Mauritius geschaffen.
Diese erfordern eine unabhängige Zertifizierung, detaillierte Offenlegungen und eine dauerhafte Überwachung.
Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und ESG-Investitionen mit globalen Nachhaltigkeitsstandards in Einklang zu bringen.
Dieser Schritt der FSC ist ein wichtiger Schritt zur Förderung wahrhaftig nachhaltiger Investitionen. Indem Mauritius die Messlatte für Transparenz und Rechenschaftspflichten höher legt, schützt es nicht nur die Anleger im Land, sondern bekräftigt auch das Engagement für globale Nachhaltigkeitsstandards.
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