Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Singapur
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur

Bevorzugter Sitz für „Family Offices“ in Singapur

29.09.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com


„Family Offices“ sind Unternehmen in Privatbesitz, die in erster Linie für die Anlage- und Vermögensverwaltungsbedürfnisse von sehr vermögenden Privatpersonen gegründet werden. Bei einem „Family Office“ kann es sich entweder um ein „Single Family Office“ (das für die Bedürfnisse einer einzigen Familie betrieben wird) oder um ein „Multi-Family Office“ handeln.

Family Offices können effektiv genutzt werden, um eine integrierte „Family Governance“ und generationenübergreifende Vermögensverwaltung umzusetzen, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und Zugang zu Netzwerken und relevantem Fachwissen zu erhalten.

Singapur ist aufgrund seiner klaren politischen und wirtschaftlichen Stabilität und seines konfliktfreien regulatorischen und rechtlichen Rahmens, seines attraktiven Steuersystems, seiner hervorragenden Infrastruktur sowie seines angesehenen Justizsystems zu einem der beliebtesten Ziele für die Gründung eines Family Office“ in Asien geworden. Hinzu kommen über 90 Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) sowie 14 bilaterale und 13 regionale Freihandelsabkommen.

Änderungen der gesetzgeberischen Vorgaben in Singapur sind der Hauptgrund für die starke Zunahme neuer „Family Offices“ in Singapur. Das Singapore Economic Board (EDB) und die MAS haben das „Family Office Development Team (FODT)“ ins Leben gerufen, um die Wettbewerbsfähigkeit Singapurs zu stärken, eine engere Verbindung zu Family Offices aufzubauen und ihnen ein besseres Arbeitsumfeld für „Family Offices“ in Singapur zu bieten.

Nach Angaben der Monetary Authority of Singapore gibt es in Singapur derzeit mehr als 1.500 „Family Offices“, die ein Vermögen von rund SGD 90 Milliarden (USD 66,8 Milliarden) verwalten. Das sind knapp zwei Prozent des in Singapur verwalteten Vermögens von SGD 5,4 Billionen (USD 4 Billionen).

Singapur unterstützt Family Offices durch gezielte Steueranreize. Singapur hat hierzu verschiedene Steuerbefreiungsregelungen sowohl für Onshore- als auch für „Family Offices“ eingeführt, die von einem in Singapur ansässigen Fondsmanager verwaltet werden, um die Steuerbelastung des Fonds in Singapur zu mindern.

Die drei Steuerbefreiungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes sind:

  1. Die Steuerbefreiung für Offshore-Fonds (Abschnitt 13D);
  2. die Steuerbefreiung für Onshore-Fonds (Abschnitt 13O); und
  3. die Steuerbefreiung für Enhanced-Tier-Fonds (Abschnitt 13U).

Sie wünschen Beratung zu „Family Offices“ in Singapur? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060