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CBBL Rechtsanwalt in Bulgarien, Konstantin Ruskov, Kanzlei Ruskov & Kollegen
Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
Ruskov & Kollegen
Sofia

Aktuelles zum bulgarischen Wirtschaftsrecht

Neue Regelungen zur Home-Office-Arbeit in Bulgarien

10.05.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu

Welche neuen gesetzlichen Anforderungen wurden in Bulgarien für die Ausführung der Home-Office-Arbeit eingeführt?

Am 29.03.2024 sind in Bulgarien gesetzliche Änderungen zur rechtlichen Regelung der Home-Office-Arbeit sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Ausübung einer solchen Beschäftigung in Kraft getreten. In diesem Artikel fassen wir die wesentlichen Änderungen für Sie zusammen.

Das Besondere der Home-Office-Arbeit besteht darin, dass der Arbeitsplatz als „außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers“ definiert wird. Dabei werden für die Home-Office-Arbeit zwangsläufig Informationstechnologien zum Einsatz kommen und dazu gehört insbesondere die Verwendung von Software, Hardware und ein elektronischer Datenträger, der an ein elektronisches, die digitale Datenübertragung ermöglichende Netzwerk, angeschlossen ist.

Nach Maßgabe der Änderungen im bulgarischen Recht dürfen im Arbeitsvertrag mehrere Arbeitsplätze vereinbart werden. Der Arbeitgeber ist auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers berechtigt, den Arbeitsplatz bis zu 30 Arbeitstage im Jahr zu ändern.

Nach Maßgabe von Art. 107i Abs. 3 bulgarischen Arbeitsgesetzbuchs (AGB) hat der Arbeitgeber für die arbeitsbedingte und technische Ausstattung des Arbeitsplatzes Sorge zu tragen. Die Pflichten des Arbeitgebers zur Bereitstellung von technischen Geräten und von Verbrauchsmaterialien sowie zur Sicherstellung des Schutzes der personenbezogenen Daten der Beteiligten und zur Gewährleistung der Verbindung mit dem Arbeiternehmer bei der Home-Office-Arbeit mittels Kommunikationsgeräten, einschließlich mit Hilfe einer Internetverbindung, sind dort im Einzelnen aufgeführt. Nach den jüngsten Änderungen wurden dem Arbeitgeber auch zusätzliche Pflichten auferlegt, wie etwa die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen über die Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; von Informationen und Anforderungen an die Bedienung der Ausrüstung und ihrer funktionsfähigen Instandhaltung sowie über die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen, einschließlich über diejenigen des Unternehmens im Bereich des Schutzes der personenbezogenen Daten, die während der Home-Office-Arbeit bearbeitet werden usw. Abs. 5 der vorgenannten Bestimmung des bulgarischen Arbeitsgesetzbuchs ermöglicht auch eine Vereinbarung über die Nutzung von privaten Geräten des Arbeitnehmers/Angestellten mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.

Eine der wichtigsten Änderungen vom 29.03.2024 bezieht sich auf die Arbeitszeit und ihre Organisation während der Home-Office-Arbeit. Nach Art. 107l Abs. 3 AGB hat der Arbeitnehmer in Bulgarien seine Arbeitszeit selbständig so zu planen, dass er in den Zeiten, während derer der Arbeitgeber mit Dritten kommuniziert, ebenfalls verfügbar ist. Art. 107h Abs. 9 AGB verpflichtet den Arbeitgeber, Regelungen zu treffen, mit denen die Zuweisung und Abrechnung der Home-Office-Arbeit sowie der Inhalt, Umfang, die erzielten Ergebnisse und weitere für die Abrechnung der geleisteten Arbeit wesentliche Merkmale festgelegt werden.

Mit den Änderungen des Arbeitsgesetzes in Bulgarien wurden zeitgleich auch Änderungen im bulgarischen Gesetz über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit eingeführt.

Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, für eine angemessene Schulung und Einweisung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Übereinstimmung mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und des Berufs des Telearbeitnehmers Sorge zu tragen.

Der Arbeitgeber hat für alle mit den während den Arbeitszeiten durchgeführten Schulungen aufzukommen und die Schulungen und Einweisungen sind regelmäßig unter Einbeziehung von neuen oder geänderten Risiken durchzuführen.

Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen zur Home Office-Arbeit in Bulgarien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Sofia, Herr Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, berät Sie gerne: ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99