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CBBL Rechtsanwalt in Bulgarien, Konstantin Ruskov, Kanzlei Ruskov & Kollegen
Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
Ruskov & Kollegen
Sofia

Aktuelles zum bulgarischen Wirtschaftsrecht

Bulgarien widerruft die Ausstellung von „goldenen Pässen“

28.03.2022

Am 24.03.2022 wurde im bulgarischen Parlament in zweiter Lesung einstimmig die Änderung des Gesetzes über die bulgarische Staatsbürgerschaft verabschiedet, mit der die sogenannten „goldenen Pässe“ endgültig abgeschafft wurden.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu

Das bedeutet, dass die Möglichkeit für ausländische Bürger aufgehoben wurde, die bulgarische Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Investitionen im Land zu erhalten.

Bisher konnten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die bulgarische Staatsbürgerschaft gegen eine Investition in Höhe von 1 000 000 BGN erwerben. Die bulgarische Regierung hatte in über 50 % der diesbezüglichen Verfahren Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Die Gesetzesänderung kam zustande, nachdem die Europäische Kommission im vergangenen Jahr erneut die Ausstellung von „goldenen Pässen“ gegen finanzielle Zusagen stark kritisiert und Bulgariеn mit einem Verfahren gedroht hatte. Darüber hinaus wurden die goldenen Pässe auch von den USA in einem Bericht Ende Dezember 2021 als Hindernis für die Abschaffung der US-Visa für Bulgarien angeführt.

Der Vorschlag, alle Fälle von erworbenen „goldenen Pässen“auf mögliche Verstöße zu untersuchen, wurde ebenfalls angenommen. Diese Prüfung sollte in den nächsten 6 Monaten erfolgen.

Die Abschaffung der so genannten „goldenen Visa“, mit denen ausländische Staatsbürger ein Aufenhaltsrecht in Bulgarien erhalten, wurde vom Parlament jedoch nicht angenommen. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe „goldener Visa“ künftig strenger kontrolliert würden.

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