Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Saudi-Arabien
CBBL Rechtsanwalt in Saudi-Arabien, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Riad

Aktuelles zum saudi-arabischen Wirtschaftsrecht

Das neue Investitionsgesetz in Saudi-Arabien:
Ein Schritt in Richtung einer attraktiveren Investitionslandschaft

16.09.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Am 11. August 2024 wurde in Saudi-Arabien das neue Investitionsgesetz veröffentlicht, das als ein wesentlicher Bestandteil der Vision 2030 darauf abzielt, ausländische Investitionen im Königreich zu fördern. Das Gesetz, das voraussichtlich am 11. Februar 2025 (Royal Decree No. (M/19) dated 16/01/1446H (corresponding to July 22, 2024G)) in Kraft treten wird, ersetzt das bisherige Ausländische Investitionsgesetz (Royal Decree No. (M/1) dated 5/1/1421H (corresponding to April 10, 2000G)) und bringt umfassende Änderungen mit sich, die die Attraktivität des Investitionsklimas in Saudi-Arabien weiter steigern sollen. Die Durchführungsbestimmungen werden voraussichtlich innerhalb desselben Zeitraums veröffentlicht werden wie das neue Investitionsgesetz, welches Teil einer breiteren Palette von investitionsfördernden regulatorischen Entwicklungen ist, die das Königreich eingeführt hat, darunter das Gesetz über zivile Transaktionen (Civil Transactions Law), das Unternehmensgesetz 2022 (Companies Law), die Schaffung von Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones) und Änderungen der Schwellenwerte für die Fusionskontrolle.

1. Hauptmerkmale des neuen Investitionsgesetzes von Saudi-Arabien

Das neue Investitionsgesetz Saudi-Arabiens verfolgt mehrere Ziele, um das Investitionsumfeld zu verbessern und eine attraktive Atmosphäre für Investoren zu schaffen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

a. Erleichterung der Gründung, Verwaltung und Liquidation von Investitionen in Saudi-Arabien

Das Gesetz vereinfacht den gesamten Investitionsprozess und schafft klare Rahmenbedingungen für den Einstieg und Ausstieg aus Investitionen.

b. Schutz der Rechte der Investoren in Saudi-Arabien

Es werden umfassende Schutzmechanismen eingeführt, um die Rechte der Investoren zu wahren und ihnen ein sicheres Investitionsumfeld zu garantieren, einschließlich der Einrichtung eines transparenten Mechanismus für die Bearbeitung von Beschwerden, die Behandlung der direkten und indirekten Enteignung von Kapitaltransfers und den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (Artikel 4 des neuen saudi-arabischen Investitionsgesetzes).

c. Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investoren in Saudi-Arabien

Das Gesetz fördert die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investoren, indem es die Notwendigkeit einer separaten Auslandsinvestitionslizenz (foreign investment license) abschafft. Dadurch wird der Registrierungsprozess für alle Investoren, unabhängig von ihrer Herkunft, vereinheitlicht (Artikel 5 des neuen saudi-arabischen Investitionsgesetzes

d. Freiheit der Investition und verbleibende Einschränkungen

Das neue Investitionsgesetz Saudi-Arabiens ermöglicht es Investoren grundsätzlich, in alle für Investitionen offenen Geschäftsfelder zu investieren, wobei das Prinzip der Investitionsfreiheit gilt. Dennoch bleiben bestimmte Geschäftsfelder für ausländische Investoren ausgeschlossen. Eine Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten (sogenannte “Negative List”) wird von der zuständigen Behörde erstellt und von Zeit zu Zeit aktualisiert und vom Investitionsministerium veröffentlicht (Artikel 8 des neuen saudi-arabischen Investitionsgesetzes). Die genauen Details dazu sowie die Verfahren zur Beantragung von Ausnahmen sollen in den kommenden Durchführungsverordnungen festgelegt werden.

e. Schutz vor Enteignung in Saudi-Arabien

Investitionen werden durch das Gesetz vor willkürlicher Enteignung geschützt, was das Vertrauen der Investoren stärkt.

f. Förderung der Investitionsfreiheit und Kapitalbewegungen

Das Gesetz erleichtert die Beweglichkeit von Kapital und Investitionen, was die Attraktivität des Standorts Saudi-Arabien weiter erhöht.

g. Vereinfachung administrativer Verfahren in Saudi-Arabien

Investoren erhalten umfassende Unterstützung durch die zuständigen saudi-arabischen Behörden, was die Abwicklung ihrer Geschäfte erleichtert.

h. Beilegung von Streitigkeiten

In Fällen, in denen es zu Streitigkeiten zwischen Investoren und der zuständigen Behörde im Königreich kommt, werden diese Streitigkeiten vom zuständigen örtlichen Gericht beigelegt, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren (Artikel 10 des neuen saudi-arabischen Investitionsgesetzes). In diesem Zusammenhang erkennt das neue Investitionsgesetz ausdrücklich das Recht der Investoren an, neben der Inanspruchnahme der zuständigen Gerichte auf alternative Streitbeilegungsmechanismen wie Schiedsverfahren, Mediation und Schlichtung zurückzugreifen.

2. Auswirkungen und zukünftige Entwicklungen in Saudi-Arabien

Mit der Abschaffung der separaten Auslandsinvestitionslizenz (foreign investment license) wird erwartet, dass der Investitionsprozess in Saudi-Arabien deutlich vereinfacht und beschleunigt wird. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf andere Bereiche auswirken werden, in denen bisher Unterschiede zwischen lokalen und ausländischen Investoren bestanden, wie beispielsweise bei den Mindestkapitalanforderungen oder der Beteiligung saudi-arabischer Staatsbürger an bestimmten Aktivitäten.

3. Fazit

Das neue Investitionsgesetz in Saudi-Arabien stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, um das Land als attraktiven Investitionsstandort zu etablieren. Durch die umfassenden Reformen und die Vereinfachung der Investitionsprozesse werden ausländische Investoren ermutigt, sich stärker in Saudi-Arabien zu engagieren. Obwohl erwartet wird, dass die Durchführungsbestimmungen weitere Details zur Anwendung des neuen Investitionsgesetzes liefern werden, ist es ratsam, das neue Investitionsgesetz und seine bevorstehenden Durchführungsbestimmungen bei der Strukturierung von laufenden oder bevorstehenden Joint-Venture- oder M&A-Geschäften zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Beteiligung (shareholding) und die Abschlussvereinbarungen (completion arrangements).

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44