Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Bulgarien
CBBL Rechtsanwalt in Bulgarien, Konstantin Ruskov, Kanzlei Ruskov & Kollegen
Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
Ruskov & Kollegen
Sofia

Aktuelles zum bulgarischen Wirtschaftsrecht

Erhöhung der Beitragsgrenzen für die Sozialversicherung sowie des Renteneintrittsalters in Bulgarien

08.04.2022

Am 01.04.2022 sind in Bulgarien Gesetzänderungen betreffend das bulgarische Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu

Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

  • Mindestlohn und Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens wurden landesweit geändert. Der Mindestlohn wurde auf BGN 710 festgelegt und der Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens auf BGN 3400. Die maximalen Versicherungsbeiträge – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammen – erhöhen sich damit auf ca. BGN 1400 pro Monat;
  • Der Mindestbetrag des Versicherungsbeitrags wurde auch auf BGN 710 erhöht;
  • Die Mindestrente wurde auf BGN 370 erhöht;
  • Tagessatz und Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes wurden auf BGN 18, bzw. BGN 74,29 erhöht.

Zudem gab es Gesetzänderungen bezüglich des Renteneintrittsalters: Für Frauen ist die Altersgrenze für den Renteneintritt auf 61 Jahre und 10 Monate und für Männer auf 64 Jahre und 5 Monate erhöht worden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Nachrichten: "Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Bulgarien ab 01.04.2022"

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Sofia, Herr Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, berät Sie gerne: ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99