Aktuelles zum bulgarischen Wirtschaftsrecht
Erhöhung der Beitragsgrenzen für die Sozialversicherung sowie des Renteneintrittsalters in Bulgarien
08.04.2022
Am 01.04.2022 sind in Bulgarien Gesetzänderungen betreffend das bulgarische Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
- Mindestlohn und Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens wurden landesweit geändert. Der Mindestlohn wurde auf BGN 710 festgelegt und der Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens auf BGN 3400. Die maximalen Versicherungsbeiträge – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammen – erhöhen sich damit auf ca. BGN 1400 pro Monat;
- Der Mindestbetrag des Versicherungsbeitrags wurde auch auf BGN 710 erhöht;
- Die Mindestrente wurde auf BGN 370 erhöht;
- Tagessatz und Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes wurden auf BGN 18, bzw. BGN 74,29 erhöht.
Zudem gab es Gesetzänderungen bezüglich des Renteneintrittsalters: Für Frauen ist die Altersgrenze für den Renteneintritt auf 61 Jahre und 10 Monate und für Männer auf 64 Jahre und 5 Monate erhöht worden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Nachrichten: "Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Bulgarien ab 01.04.2022"
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Sofia, Herr Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, berät Sie gerne: ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99