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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur

Gesetzliche Grundlage für Zahlungsdienstleistungen in Singapur geändert

30.12.2020

Das “Payment Services (Amendment) Gesetz” wurde am 02.11.2020 in das singapurische Parlament eingebracht und wird einige Neuregelungen mit sich bringen.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com

Folgende Neuregelungen werden eingeführt:

(i) Erweiterung der Definition für “digital payment token services (“DPT”)
(ii) Erweiterung der Definition von “cross-border money transfer services
(iii) Ausdehnung der Befugnisse der “Monetary Authority of Singapore" (“MAS”)

Erweiterung der Definition der “DPT Services

Nach dem Gesetzentwurf werden zukünftig auch die folgenden DPT-Dienstleistungen mit vom Gesetz umfasst werden:

(i) Übertragung von DPT’s
(ii) Anbieten von “custodian wallet services” für DPT
(iii) Erleichterung des Austausches von DPT ohne Besitz physischer Zahlungsmittel; DPT als Maklerdienstleitungen seitens des DPT Providers

Breitere Definition von grenzüberschreitenden “Money Transfer Services

Die Definition der grenzüberschreitenden “Money Transfer Services” wird erweitert und erstreckt sich zukünftig auch auf in Singapur ansässige “service provider”, die Zahlungsdienstleistungen für Organisationen in Ländern außerhalb Singapurs erbringen, auch wenn die Zahlungen selbst nicht nach Singapur gehen. Derartige Dienstleistungsunternehmen benötigen zukünftig eine MAS Lizenz.

Ausdehnung der Befugnisse der MAS

Um auf etwaige Risiken angemessen reagieren zu können, räumt der Gesetzentwurf MAS zusätzliche Befugnisse ein, wie bspw. die Ergreifung von geeigneten Maßnahmen, um Kundengelder zu schützen sowie auch sonstige Maßnahmen, die nach dem Ermessen von MAS zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich sind, sowie auch um die Stabilität des Finanzplatzes Singapur zu gewährleisten.

Übergangsregelung

Der Entwurf räumt Neu-Unternehmen sowie Unternehmen, die nach dem vormaligen Gesetz registriert wurden eine Übergansgregelung von 6 Monaten ein, um die nach den neuen gesetzlichen Regelungen erforderlichen Registrierungen etc. durchzuführen.

Text des Gesetzentwurfs “Payment Services (Amendment)":
https://sso.agc.gov.sg/Bills-Supp/41-2020/Published/20201102?DocDate=20201102

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060