Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in den VAE
Neue Gründe, aus denen das Oberste Bundesgericht der VAE und das örtliche Kassationsgericht rechtskräftige Urteile aufheben können
20.12.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in [acf_saudiarabien_companycontactcity], Herrn [acf_saudiarabien_companycontacttitle2] [acf_saudiarabien_companycontactname], [acf_saudiarabien_companycontactmail], Tel. [acf_saudiarabien_companycontactphone], [acf_saudiarabien_companycontactweb]
Die Zivilprozessordnung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE-ZPO), Bundesgesetz Nr. 11 von 1992, wurde kürzlich geändert. Durch diese Änderungen, die am 3. September 2021 in Kraft getreten sind, wurden neue Gründe für die Aufhebung von Entscheidungen oder Urteilen des Obersten Bundesgerichts der VAE und des örtlichen Kassationsgerichts eingeführt, die zuvor als endgültig und unanfechtbar galten.
1. Zusammenfassung der bisherigen Rechtslage in den VAE
Vor den Änderungen aus dem Jahr 2021 waren rechtskräftige Urteile des Bundesgerichtshofs (Federal Supreme Court) der VAE oder des örtlichen Kassationsgerichts in der Regel nicht anfechtbar, außer unter den in den Artikeln 169 und 187 der VAE-ZPO abschließend aufgeführten Gründen. Zu diesen Ausnahmen gehörten Fälle von Betrug, gefälschten Dokumenten oder Meineid oder Fälle, in denen neue beweiskräftige Dokumente auftauchten, die zuvor von der gegnerischen Partei zurückgehalten worden waren. Außerdem konnte der Generalstaatsanwalt nach Artikel 174 VAE-ZPO auf eigene Initiative oder auf Antrag bestimmter Behörden gegen ein rechtskräftiges Urteil Berufung einlegen, wenn es auf einem Rechtsverstoß oder -fehler beruhte, auch wenn die Parteien selbst keine Berufung einlegen konnten oder auf ihr Recht auf Berufung verzichtet hatten.
2. Die jüngsten Änderungen der Zivilprozessordnung der VAE
Die Einführung von Artikel 187bis stellt eine bedeutende Entwicklung dar. Dieser Artikel ermöglicht die Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung oder eines Urteils der o.g. Gerichte in drei bisher nicht vorgesehenen Fällen:
a. wenn ein Verfahrensfehler des Gerichts oder seiner Hilfsorgane vorliegt, der sich auf die Entscheidung auswirkt,
b. wenn die Entscheidung auf einem aufgehobenen Gesetz beruhte und die Anwendung des richtigen Gesetzes das Ergebnis ändern würde oder
c. wenn die Entscheidung den anerkannten Rechtsgrundsätzen oder den Grundsätzen der Kommission für die Vereinheitlichung der Grundsätze zwischen den föderalen und lokalen Justizbehörden der VAE widerspricht und diese Grundsätze dem Gericht nicht vorgelegt wurden.
3. Verfahrensschritte für die Aufhebung von rechtskräftigen Urteilen in den VAE
Anträge auf Aufhebung sind an den Präsidenten des Bundesgerichtshofs der VAE oder den Präsidenten des örtlichen Kassationsgerichts zu richten, von einem in den VAE zugelassenen Rechtsanwalt zu unterzeichnen und mit einer Kaution von 20.000 AED zu versehen. Ein Gremium aus fünf hochrangigen Richtern prüft den Antrag. Für eine Entscheidung über den Antrag ist eine Mehrheit von vier Richtern erforderlich. Wird der Antrag abgelehnt, wird die Kaution nicht zurückerstattet, bei Annahme des Antrags hingegen schon. In diesem Fall wird die Angelegenheit von einem anderen Kreis erneut geprüft. Anträge auf Aufhebung sind auf einen Fall beschränkt und müssen innerhalb eines Jahres nach Erlass des rechtskräftigen Urteils oder der Entscheidung gestellt werden.
Diese Änderungen bieten eine neue Möglichkeit, Entscheidungen oder Urteile des Bundesgerichtshofs der VAE und des örtlichen Kassationsgerichts anzufechten. Sie haben jedoch keine rückwirkende Wirkung und gelten daher nicht für Urteile und Entscheidungen, die vor dem 3. September 2021 ergangen sind.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Dubai, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de Tel. +971 - 4 - 443 3013, Mobil +49 - 177 - 524 1124