Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Philippinen
CBBL Rechtsanwalt Lutz Kaiser, Kanzlei VGD Villanueva Gabionza & Dy, Makati City
Lutz Kaiser
Rechtsanwalt
VGD Villanueva Gabionza & Dy
Makati City

Aktuelles zum philippinischen Wirtschaftsrecht

Neue Markenvorschriften auf den Philippinen in Kraft

05.12.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Makati City, Herrn Rechtsanwalt Lutz Kaiser, kaiser@cbbl-lawyers.de, Tel. +63 2 8813-3351, vgdlaw.ph


In den Philippinen sind neue Vorschriften für Marken in Kraft getreten.

Das Amt für geistiges Eigentum der Philippinen (IPOPHL) hat kürzlich das Memorandum Circular No. 2023-001 veröffentlicht, auch bekannt als Markenverordnung von 2023. Diese ersetzt die überarbeitete Markenverordnung von 2017 und bringt wesentliche Änderungen der Regeln und Vorschriften für Marken mit sich. Das Memorandum ist ein Regelwerk, das die Eintragung, den Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten auf den Philippinen regelt.

Zu den hervorstechenden Merkmalen des philippinischen Memorandums gehört die Institutionalisierung des Schutzes von nicht-traditionellen visuellen Marken wie Farbmarken, Bewegungsmarken, Positionsmarken und Hologramm-Marken, sofern sie Unterscheidungskraft besitzen. Es legt außerdem fest, dass Markenanmeldungen und -mitteilungen online erfolgen müssen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder längere Systemausfälle vor. Des Weiteren werden die Verfahren für Prüfung, Widerspruch, Löschung und Verlängerung von Marken gestrafft, und die Gebührenstruktur für markenbezogene Dienstleistungen wird überarbeitet.

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Anerkennung von nicht-traditionellen Marken, die eine Herausforderung für die Eintragung darstellen. Diese Marken müssen unterscheidungskräftig und nicht funktional sein, und Beispiele dafür sind Farben, Klänge, Gerüche, Geschmäcker, Texturen, Muster, 3D-Marken, Hologramme, Bewegungsmarken, Positionsmarken und Geschäftsausstattungen.

Die Nichtregistrierung einer nicht-traditionellen Marke in den Philippinen kann ernsthafte Konsequenzen haben, da diese Marken schwieriger einzutragen sind und ein höheres Maß an Unterscheidungskraft erfordern. Ohne Eintragung sind sie möglicherweise nicht durch das Markenrecht geschützt, was zu Verwässerung des Markenwerts und Verwechslungen bei den Verbrauchern führen kann. Trotz der Herausforderungen kann die Eintragung solcher Marken besonders nützlich sein, um Verletzungen auf Verkäuferplattformen zu verhindern.

Zusammengefasst zielen die Änderungen des IPOPHL darauf ab, das Markenregistrierungsverfahren zu verbessern und den Schutz geistigen Eigentums auf den Philippinen sicherzustellen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Makati City, Herr Rechtsanwalt Lutz Kaiser, berät Sie gerne: kaiser@cbbl-lawyers.de, Tel. +63 2 8813-3351