Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur
Neue Regeln des Singapore International Arbitration Centre (SIAC) seit 1. Januar 2025
14.08.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com
Seit seiner Gründung im Jahr 1991 hat das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) sowohl auf regionaler als auch auf internationaler Ebene kontinuierlich an Bedeutung gewonnen, wie auch die aktuelle Queen Mary-Umfrage 2025 belegt. Am 1. Januar 2025 trat die 7. Ausgabe der SIAC Regeln (SIAC Regeln 2025) in Kraft. Die SIAC-Regeln 2025 enthalten wesentliche Neuerungen, die darauf abzielen, die Effizienz und Integrität von Schiedsverfahren zu verbessern. Diese Regeln wurden nach umfassender Abstimmung mit allen interessierten Parteien entwickelt und spiegeln das Engagement des SIAC wider, seine Position als weltweit führende Schiedsgerichtsinstitution zu behaupten. Im Einzelnen:
1. Vereinfachtes Verfahren (Regel 13, Anhang 2) bei Streitwert bis zu 1 Mio SGD möglich
Die Parteien können sich nun für das vereinfachte Verfahren für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 1 Million SGD (ca. 670.000 USD) entscheiden.
Die Hauptvorteile dieser Option sind ein kürzerer Verfahrenszeitrahmen und geringere Kosten: Ein Schiedsspruch wird innerhalb von drei Monaten nach Konstituierung des Schiedsgerichts erlassen, und die Gebühren des Schiedsgerichts und der SIAC sind auf 50 % der in der Gebührenordnung festgelegten Höchstbeträge begrenzt.
2. Beschleunigtes Verfahren (Regel 14, Anhang 3) bei Streitwert zwischen 1 Mio und 10 Mio SGD
Die Obergrenze für beschleunigte Verfahren wurde nun auf 10 Millionen SGD (ca. 6,7 Millionen USD) angehoben.
Außerdem wurde eine Mindestschwelle von 1 Million SGD (ca. 740.000 USD) eingeführt, um sicherzustellen, dass es keine Überschneidungen zwischen dem vereinfachten und dem beschleunigten Verfahren gibt.
3. Koordinierung von Verfahren (Regel 17) bei vergleichbaren Rechts- oder Sachfragen möglich
Einführung einer neuen Option zur Koordinierung von Verfahren: Wenn in mehreren Schiedsverfahren, in denen dieselbe Rechts- oder Sachfrage aufgeworfen wird, dasselbe Schiedsgericht gebildet wird, können die Parteien beantragen, dass
- die Schiedsverfahren gleichzeitig durchgeführt werden;
- die Schiedsverfahren nacheinander durchgeführt werden;
- die Schiedsverfahren gemeinsam verhandelt werden; oder
- eines der Schiedsverfahren bis zum Abschluss eines der anderen Schiedsverfahren ausgesetzt wird.
4. Möglichkeit der Beantragung einer vorläufigen Entscheidung (Regel 46)
Die Parteien können eine vorläufige Entscheidung über eine Frage in einem Schiedsverfahren beantragen. Ein Antrag kann gestellt werden, wenn die Parteien zustimmen, der Antragsteller nachgewiesen hat, dass dies wahrscheinlich zu Zeit- und Kosteneinsparungen und einer effizienteren und zügigeren Beilegung der Streitigkeit führt, oder wenn die Umstände eine vorläufige Entscheidung über eine Frage rechtfertigen. Das Schiedsgericht trifft eine Entscheidung über die Frage der vorläufigen Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach Antragstellung.
5. Offenlegungspflicht bei der Finanzierung durch Dritte (Regel 38)
- Um Interessenkonflikte der Schiedsrichter zu vermeiden, schreiben die SIAC-Regeln 2025 vor, dass die Finanzierung durch Dritte so schnell wie möglich offengelegt werden muss.
- Das Schiedsgericht kann die Finanzierung durch Dritte bei der Kostenverteilung berücksichtigen.
6. Neue Grundregel zur Vorbereitung von Zeugen (Regel 40.5)
Die SIAC-Regeln 2025 enthalten eine neue Grundregel für die Vorbereitung von Zeugen: „Eine Partei und ihre Vertreter sollten sich bemühen, sicherzustellen, dass die Aussagen von Zeugen ihre eigene Darstellung der relevanten Tatsachen widerspiegeln und die Aussagen von Sachverständigen ihre echte Meinung widerspiegeln.“
7. Fristen für die Erteilung des Schiedsspruchs (Regel 53.2) und die Veröffentlichung von Schiedssprüchen (Regel 60)
Die SIAC-Regeln 2025 schreiben vor, dass das Schiedsgericht den Schiedsspruchentwurfs spätestens 90 Tage nach der letzten mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme einer Partei zur Prüfung vorlegen muss.
Die SIAC kann mit Zustimmung aller Parteien Schiedssprüche veröffentlichen, wobei die Namen der Parteien und andere identifizierende Informationen unkenntlich gemacht werden. Die Veröffentlichung von Schiedssprüchen soll die Entwicklung der Rechtsprechung fördern und die Transparenz von Schiedsverfahren verbessern.
8. Fazit und Ausblick
Die Aktualisierungen der SIAC-Regeln sollen die Effizienz, Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit von Schiedsverfahren verbessern und unterstreichen das Engagement der SIAC, ihre Position als Marktführer zu behaupten.
Da Singapur sich weiterhin als bevorzugter Schiedsgerichtsstandort etabliert und die SIAC ihre Position als führende internationale Schiedsgerichtsinstitution weiter ausbaut, werden die aktualisierten Regeln für Parteien internationaler Schiedsverfahren, die in Asien geschäftlich tätig sind, von erheblicher Bedeutung sein.
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