Aktuelles zum saudi-arabischen Wirtschaftsrecht
Neue Regeln für vier Sonderwirtschaftszonen in Saudi-Arabien
Veröffentlicht am 29.10.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Riad:
Dr. Christian UleRechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
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Das saudische Kabinett hat neue Regelungen für vier Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ) verabschiedet (Kabinettsbeschluss Nr. 678/1443). Die Regeln sind im April 2026 in Kraft getreten.
Ausländische Investoren erhalten dadurch in diesen Sonderwirtschaftszonen in ausgewählten Branchen deutlich günstigere Rahmenbedingungen als im übrigen Königreich.
1. Die vier regionalen Zonen in Saudi-Arabien und ihre Schwerpunkte
| Zone | Schwerpunkt |
| Jazan | Lebensmittelverarbeitung, Bergbau, Industrie; Hafen und Anbindung an afrikanische Märkte |
| Ras Al-Khair | Maritime Wirtschaft, Schiffsbau, Offshore-Bohrplattformen, Schiffsversorgung |
| King Abdullah Economic City (KAEC) | Logistik, hochwertige Fertigung, Automobilindustrie |
| Cloud Computing & Informatics Zone, Riad | Cloud-Dienste und Informationstechnologie |
2. Anreize für Investoren
Die neuen Regelungen in Saudi-Arabien sehen flexible Lizenzierung, Steuer- und Zollbefreiungen sowie vereinfachte Verwaltungsabläufe vor.
Ausländische Investoren dürfen fortan in den definierten Zonen Unternehmen besitzen.
Handelsnamen dürfen mehrsprachig geführt werden. Zudem sind einzelne Vorschriften des saudischen Gesellschaftsgesetzes in den jeweiligen Zonen nicht anwendbar.
3. Tipps für die Praxis
- Wer einen Markteintritt in Saudi-Arabien plant, sollte unbedingt prüfen, ob die eigene Tätigkeit zum Profil einer der Zonen passt.
- Umfang und Dauer der Steuer- und Zollbefreiungen sowie die Ausnahmen vom saudischen Gesellschaftsrecht ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen und sollten vor einer Standortentscheidung im Einzelfall geprüft werden.
- Jazan kann für Unternehmen, die einen Bezug zu afrikanischen Absatzmärkten haben, besonders interessant sein.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44
