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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur

Neue „Tripartite Guidelines“ zum Recht auf Vereinbarung flexibler Arbeitsbedingungen in Singapur

18.04.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com


Nach den neuen "Tripartite Guidelines" haben Arbeitnehmer in Singapur ab dem 1. Dezember 2024 das Recht, bei ihren Arbeitgebern flexible Arbeitsbedingungen zu beantragen.


Gemäß diesen neuen singapurischen Tripartite Guidelines (https://www.mom.gov.sg/-/media/mom/documents/press-releases/2024/tripartite-guidelines-on-flexible-work-arrangement-requests.pdf) müssen ab dem 1. Dezember 2024 alle Arbeitgeber in Singapur einen internen Verfahrensprozess einrichten, mit dem Arbeitnehmer in Singapur formell Anträge auf Gewährung flexibler Arbeitsbedingungen ("Flexible Work Arrangements“ oder FWA") stellen können.

In den Leitlinien werden drei Arten von flexiblen Arbeitsvereinbarungen definiert:

  • "Flexi-Place"-Vereinbarungen, bei denen Arbeitnehmer von Orten außerhalb des Büros aus arbeiten können. Dazu gehören Telearbeit und Arbeit von zu Hause.
  • "Flexi-Zeit"-Vereinbarungen, bei denen die Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten können, ohne dass sich die Gesamtarbeitszeit oder das Arbeitspensum ändern. Dazu gehören gestaffelte Arbeitszeiten, flexible Schichten und ein komprimierter Arbeitsplan.
  • "Flexi-Load"-Regelungen, bei denen die Beschäftigten Arbeitsaufträge unterschiedlichen Umfangs bei angemessener Vergütung übernehmen können. Dazu gehören Jobsharing und Teilzeitarbeit.

Die verbindlichen Leitlinien legen insbesondere fest, wie Arbeitnehmer ein Flexible Work Arrangement beantragen und nutzen sollten und wie Arbeitgeber und Vorgesetzte mit solchen FWA-Anträgen umgehen sollten.

Arbeitgeber sollten ihre Entscheidung über FWA innerhalb von zwei Monaten nach einem Antrag auf Vereinbarung flexibler Arbeitsbedingungen mitteilen.

Arbeitgeber haben zwar das Recht, solche Anträge abzulehnen, doch sollte die Entscheidung durch vernünftige geschäftliche Gründe wie Kosten- oder Produktivitätserwägungen abgesichert werden. Die Leitlinien legen auch fest, was als unangemessene Gründe für die Ablehnung von FWA-Anträgen gilt.

Sie wünschen Beratung zu den neuen „Tripartite Guidelines“ und flexiblen Arbeitsbedingungen in Singapur? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060