Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Philippinen
CBBL Rechtsanwalt Lutz Kaiser, Kanzlei VGD Villanueva Gabionza & Dy, Makati City
Lutz Kaiser
Rechtsanwalt
VGD Villanueva Gabionza & Dy
Makati City

Aktuelles zum philippinischen Wirtschaftsrecht

Liberalisierung des philippinischen Einzelhandelssektors

07.07.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Makati City, Herrn Rechtsanwalt Lutz Kaiser, kaiser@cbbl-lawyers.de, Tel. +63 2 8813-3351, vgdlaw.ph


Kürzlich wurde der Retail Trade Liberalization Act von 2000 in den Philippinen geändert, um den Einzelhandelssektor des Landes zu liberalisieren. Diese Änderungen haben zum Ziel, ausländische Investitionen in den philippinischen Einzelhandel zu fördern und den Zugang zu einer Vielzahl von Konsumgütern zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Anbieter gestärkt, der Transfer von Technologie und Wissen gefördert und zusätzliche Arbeitsplätze für Filipinos geschaffen werden.

Eine wichtige Änderung betrifft die Mindestkapitalanforderungen für ausländische Einzelhändler, die in den philippinischen Markt eintreten möchten:

Die bisherige Mindestkapitalanforderung von 2,5 Millionen USD wurde abgeschafft. Für Einzelhändler, die mit hochwertigen oder Luxusprodukten handeln, wurde das Mindestkapital von 250.000 USD auf 200.000 USD pro Geschäft gesenkt. Die Mindestinvestition pro Geschäft umfasst das Bruttovermögen, einschließlich Gebäude, Pachtgrundstücke, Möbel, Ausrüstung, Inventar und gemeinsam genutzte Investitionen und Einrichtungen wie Verwaltungsbüros, Lagerhäuser und Vorbereitungs- oder Lagereinrichtungen.

Unternehmen mit einem eingezahlten Kapital von weniger als 2,5 Millionen USD und Unternehmen, die hochwertige oder Luxusprodukte herstellen, können nun zu 100% in ausländischem Besitz sein. Darüber hinaus ist es nicht mehr erforderlich, dass ausländische Einzelhändler aus Ländern kommen, die philippinischen Einzelhändlern die Einreise gestatten. Die vorherige Anforderung einer Präqualifikationsbescheinigung vom Board of Investments, die nur ausländischen Antragstellern mit einem Wert von mindestens 200 Millionen USD ausgestellt wurde, entfällt ebenfalls.

Es ist erwähnenswert, dass Einzelhandelsunternehmen, die zu mehr als 80 % in ausländischem Besitz sind, nicht mehr verpflichtet sind, innerhalb von acht Jahren nach Geschäftsaufnahme mindestens 30 % ihres Eigenkapitals über eine philippinische Börse öffentlich anzubieten.

Diese Reformen sollen den philippinischen Einzelhandelssektor attraktiver und wettbewerbsfähiger in der ASEAN-Region machen, wo in den letzten Jahren eine erhebliche Zunahme ausländischer Direktinvestitionen im Groß- und Einzelhandel zu verzeichnen war. Ausländische Einzelhändler, die beabsichtigen, im philippinischen Einzelhandel tätig zu werden, finden günstigere Bedingungen für den Markteintritt vor.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Makati City, Herr Rechtsanwalt Lutz Kaiser, berät Sie gerne: kaiser@cbbl-lawyers.de, Tel. +63 2 8813-3351