Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur
Rechtliche Änderungen für „Directors“ und „Officers“ in Singapur
Veröffentlicht am 19.02.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
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In Singapur gibt es zwei wichtige Neuerungen, die sich auf „Directors“ sowie „Officers“ von singapurischen Firmen auswirken.
1. Höhere Strafen für Verstöße gegen die Pflichten von Vorstandsmitgliedern
Am 6. November 2025 hat das Parlament von Singapur Änderungen des singapurischen „Companies Act“ versabschiedet, um die Unternehmensführung und Rechenschaftspflichten der Firmen zu stärken. Vorstandsmitglieder, die nicht im besten Interesse ihres Unternehmens handeln oder keine angemessene Sorgfalt walten lassen, müssen nun mit Geldstrafen von bis zu 20.000 SGD (zuvor 5.000 SGD) und einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten rechnen.
Bisher konnten die Gerichte nicht sowohl eine Freiheitsstrafe als auch eine Geldstrafe verhängen, aber die jüngsten Änderungen ermöglichen dies nun. Diese Änderungen bringen die Strafen in Singapur mit denen führender Common-Law-Länder in Einklang und sollen Fehlverhalten von Direktoren verhindern.
2. Singapur schreibt Cybersicherheitsschulungen für Vorstandsmitglieder von Unternehmen mit kritischer Informationsinfrastruktur vor
Zudem stärkt Singapur sein Cybersicherheits-Rahmenwerk für Betreiber kritischer Dienste mit vorgeschlagenen Änderungen des „Cybersecurity Code of Practice (CCoP)“ für kritische Informationsinfrastrukturen. Diese Reformen zielen darauf ab, den weltweit zunehmenden Cyberbedrohungen zu begegnen und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht auf höchster Führungsebene sicherzustellen.
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen des CCoP müssen Vorstandsmitglieder von Unternehmen mit kritischer Informationsinfrastruktur („CII”), darunter Sektoren wie Gesundheitswesen, Finanzwesen und Energie, obligatorische Cybersicherheitsschulungen absolvieren.
Dies markiert eine Verlagerung hin zur persönlichen Verantwortlichkeit auf Führungsebene, wobei von den Direktoren solcher Unternehmen erwartet wird, dass sie Cyberbedrohungen und Risikomanagementprinzipien besser verstehen. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen auch vor, dass die „Chief Information Security Officers“ eines Unternehmens direkten Zugang zum Vorstand der Firma erhalten sollen.
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