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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
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Singapur

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur

Singapore High Court bestätigt die Vollstreckbarkeit eines ICSID-Schiedsspruchs gegen Spanien

Veröffentlicht am 06.04.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

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Der Singapore High Court hat den Antrag Spaniens auf Aufhebung der Registrierung eines ICSID-Schiedsspruchs in der Rechtssache NextEra Energy Global Holdings BV v Kingdom of Spain [2026] SGHC 43 abgewiesen und damit sowohl die Endgültigkeit von ICSID-Schiedssprüchen als auch den begrenzten Anwendungsbereich der Staatenimmunität im Vollstreckungsverfahren bestätigt.

Hintergrund

Der Streit entstand im Rahmen des Energy Charter Treaty (ECT) infolge von Änderungen Spaniens an seinem Fördersystem für erneuerbare Energien. Nachdem ein ICSID-Schiedsgericht einen Schiedsspruch zugunsten niederländischer Investoren (NextEra) erlassen hatte, wurde dieser in Singapur als Urteil des High Court registriert.

Spanien beantragte daraufhin die Aufhebung dieser Registrierung.

Zurückweisung der Staatenimmunitätseinrede

Spanien machte geltend, dass es nach dem State Immunity Act von der Gerichtsbarkeit der singapurischen Gerichte befreit sei. Das Gericht wies dieses Vorbringen zurück und stellte fest, dass in diesem Fall zwei voneinander unabhängige Ausnahmen eingreifen:

  • Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit:
    Durch den Beitritt zur ICSID-Konvention hat Spanien der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in anderen Vertragsstaaten zugestimmt (Art. 54 der ICSID-Konvention).
  • Schiedsverfahrensausnahme:
    Durch das Angebot zur Schiedsgerichtsbarkeit gemäß dem ECT ist ein schriftlicher Schiedsvertrag zustande gekommen, sodass eine Staatenimmunität für Verfahren im Zusammenhang mit diesem Schiedsverfahren ausgeschlossen ist.

ICSID-System und Intra-EU-Einwand

Spanien argumentierte ferner, dass nach der Rechtsprechung des EuGH in den Entscheidungen Achmea und Komstroy Schiedsverfahren zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Investor aus einem anderen EU-Mitgliedstaat unionsrechtswidrig seien und daher auch die Schiedsvereinbarung im Rahmen des ECT unwirksam sei.

Das Gericht wies dieses Argument zurück und betonte insbesondere

  • den selbstständigen, in sich geschlossenen Charakter des ICSID-Systems, nach dem Schiedssprüche nicht durch staatliche Gerichte überprüft oder aufgehoben werden können und etwaige Zuständigkeitsfragen ausschließlich im Rahmen des ICSID-Annullierungsverfahrens zu klären sind,
  • den multilateralen Charakter des ECT, der nicht zwischen einzelnen Vertragsstaaten selektiv außer Kraft gesetzt werden kann, ohne dessen völkerrechtliche Gesamtwirkung zu untergraben,
  • die Rolle Singapurs als neutraler, nicht der EU angehörender Staat, der nicht verpflichtet ist, dem Unionsrecht Vorrang einzuräumen vor seinem eigenen Rechtssystem und vor seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der ICSID-Konvention.

Praktische Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung bestätigt, dass singapurische Gerichte ICSID-Schiedssprüche auch gegen Staaten vollstrecken können und weder Staatenimmunität noch unionsrechtlich begründete Einwände im Vollstreckungsverfahren zulassen. Sie unterstreicht zugleich die Stellung Singapurs als verlässlicher Vollstreckungsstandort für investitionsschutzrechtliche Schiedssprüche.

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