Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur
Singapur erleichtert die Rahmenbedingungen für Family Offices
Veröffentlicht am 30.09.2026
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Singapur:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
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Singapur baut seine Position als Standort für Family Offices weiter aus. Im Jahr 2026 hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) sowohl den gesetzlichen Rahmen für Single Family Offices (SFOs) als auch die Voraussetzungen für wichtige steuerliche Förderregelungen überarbeitet.
Die Änderungen betreffen damit zwei unterschiedliche Ebenen: die aufsichtsrechtliche Behandlung des SFO und die steuerlichen Vorschriften für den von ihm verwalteten Fonds.
Seit dem 15. Juni 2026 gilt nun zunächst ein neues System für die Befreiung von der Lizenzpflicht für SFOs. Weitere Änderungen folgten zum 1. August 2026 für Family-Office-Fonds, die Steuervergünstigungen nach Sections 13O und 13U des Income Tax Act 1947 in Anspruch nehmen wollen.
Für Familien, die Singapur als Standort für die Verwaltung ihres Vermögens in Betracht ziehen, werden damit einige bisher bestehende Hürden reduziert. An den grundlegenden Anforderungen an eine tatsächliche Präsenz und wirtschaftliche Substanz in Singapur hält die MAS jedoch fest.
1. Was ändert sich bei der Lizenzierung von Single Family Offices in Singapur?
Wer in Singapur gewerbsmäßig Fondsmanagement-Dienstleistungen erbringt, benötigt grundsätzlich eine Capital Markets Services (CMS)-Lizenz nach dem Securities and Futures Act, sofern keine Ausnahme von der Lizenzpflicht greift.
Für SFOs war die Rechtslage bislang stark von der gewählten Struktur abhängig. Eine häufig genutzte Ausnahme war die sogenannte Ausnahme für verbundene Gesellschaften („related corporation exemption“). Diese Ausnahme setzte jedoch eine entsprechende gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem SFO und der von ihm verwalteten Investmentgesellschaft voraus. Gerade bei Familienstrukturen mit unmittelbaren Beteiligungen oder Trusts ließ sich diese Voraussetzung nicht immer erfüllen. Je nach Gestaltung konnte daher eine individuelle Befreiung durch die MAS erforderlich werden.
Das neue System verfolgt einen anderen Ansatz. Seit dem 15. Juni 2026 steht qualifizierenden SFOs eine eigene allgemeine Lizenzbefreiung („Class Exemption“) zur Verfügung, die nicht mehr an eine bestimmte gesellschaftsrechtliche Struktur zwischen SFO und Fonds anknüpft.
Vorausgesetzt wird unter anderem, dass der SFO in Singapur gegründet ist, im Wesentlichen von der betreffenden Familie gehalten und finanziert wird und grundsätzlich nur Vermögen dieser Familie sowie bestimmter weiterer zugelassener Personen oder Einrichtungen verwaltet. Daneben bestehen Anforderungen an die Bankverbindungen des SFO und der von ihm verwalteten Investmentstrukturen.
Für Familien bedeutet dies vor allem mehr Freiheit bei der Strukturierung:
Die Beteiligungsverhältnisse müssen nicht mehr primär danach ausgerichtet werden, ob eine bestimmte gesellschaftsrechtliche Ausnahme von der Lizenzpflicht erfüllt werden kann.
2. Muss die MAS die Befreiung künftig noch genehmigen?
Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt im Verfahren. Erfüllt ein SFO die Voraussetzungen der neuen allgemeinen Lizenzbefreiung, muss er keine individuelle Genehmigung der MAS für die Befreiung von der CMS-Lizenzpflicht einholen.
Stattdessen tritt an die Stelle des Genehmigungsverfahrens ein Anzeige- und Berichtssystem. Neue SFOs müssen der MAS die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Anschließend ist jährlich zu bestätigen, dass die Voraussetzungen der Lizenzbefreiung weiterhin erfüllt sind.
Damit wird das Verfahren auf der einen Seite berechenbarer. Auf der anderen Seite erhält die MAS durch die Anzeige- und Berichtspflichten einen besseren Überblick über die in Singapur tätigen SFOs. Für bereits bestehende SFOs sieht das neue System eine Übergangsfrist bis zum 15. Juni 2027 vor.
3. Welche Erleichterungen gibt es beim Aufbau des Investmentteams in Singapur?
Parallel zum neuen Lizenzierungsrahmen hat die MAS die Bedingungen für die Steuervergünstigungen für SFO-Fonds nach Sections 13O und 13U des Income Tax Act 1947 angepasst. Die neuen Voraussetzungen gelten grundsätzlich für entsprechende Förderungen, die ab dem 1. August 2026 genehmigt werden.
Eine praktisch wichtige Änderung betrifft den Zeitpunkt, zu dem das erforderliche Investmentteam vollständig vorhanden sein muss.
Bei einem Fonds nach Section 13O des Income Tax Act 1947 kann der Antrag nun bereits dann gestellt werden, wenn der SFO zunächst eine qualifizierte Investmentfachkraft beschäftigt. Eine zweite Investmentfachkraft muss erst bis zum Ende der Basisperiode für das erste Veranlagungsjahr hinzukommen.
Bei Section 13U des Income Tax Act 1947 sind zum Zeitpunkt der Antragstellung zunächst zwei Investmentfachkräfte ausreichend; die dritte muss ebenfalls bis zum Ende der Basisperiode für das erste Veranlagungsjahr eingestellt werden.
Die endgültige Personalstärke wird damit nicht reduziert. Für Section 13O bleiben zwei und für Section 13U des Income Tax Act 1947 drei Investmentfachkräfte erforderlich. Mindestens eine davon darf weiterhin kein Familienmitglied sein. Neu ist jedoch, dass das Team nicht bereits bei Antragstellung vollständig aufgebaut sein muss. Die Rekrutierung weiterer Mitarbeiter und das Verfahren für die Steuervergünstigung können dadurch parallel laufen.
4. Wie ändern sich die Anforderungen an die lokalen Geschäftsausgaben in Singapur?
Auch die Anforderungen an die jährlichen lokalen Geschäftsausgaben wurden angepasst.
Die drei Ausgabenstufen von
- SGD 200.000,
- SGD 500.000 und
- SGD 1 Mio.
bleiben bestehen.
Deutlich verändert wurden jedoch die Grenzen des verwalteten Vermögens (Assets under Management – AUM), anhand deren bestimmt wird, welche Stufe für einen Fonds gilt.
Künftig beträgt die erforderliche jährliche lokale Geschäftsausgabe:
- mindestens SGD 200.000 bei einem AUM von weniger als SGD 250 Mio.,
- mindestens SGD 500.000 bei einem AUM von SGD 250 Mio. bis unter SGD 2 Mrd. und
- mindestens SGD 1 Mio. bei einem AUM von mindestens SGD 2 Mrd.
Die bisherigen Schwellen lagen wesentlich niedriger: Die zweite Stufe begann nach der alten Regelung bereits bei SGD 50 Mio. und die höchste bei SGD 100 Mio.
Die praktische Auswirkung der Veränderung dieser Schwellen kann erheblich sein. Ein Family-Office-Fonds mit einem AUM von beispielsweise SGD 150 Mio. fiel bisher in die höchste Ausgabenstufe von SGD 1 Mio. Nach den neuen Schwellenwerten sind für einen Fonds dieser Größe grundsätzlich nur noch SGD 200.000 an jährlichen lokalen Geschäftsausgaben erforderlich.
5. Müssen die Mindestvermögen weiterhin das ganze Jahr über eingehalten werden?
Die Mindestgröße eines Family-Office-Fonds wurde durch die Reform nicht abgesenkt. Für Section 13O des Income Tax Act 1947 sind weiterhin mindestens SGD 20 Mio. und für Section 13U mindestens SGD 50 Mio. an verwaltetem Vermögen in qualifizierenden Anlagen (Designated Investments) erforderlich.
Geändert wurde dagegen der Zeitpunkt, zu dem diese Voraussetzung überprüft wird. Nach dem neuen System muss das erforderliche Mindestvermögen bei Antragstellung und anschließend jeweils am Ende der jeweiligen Basisperiode vorhanden sein. Eine kontinuierliche Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums ist hingegen nicht mehr erforderlich.
Dadurch gewinnen Family Offices in Singapur insbesondere bei unterjährigen Wertschwankungen mehr Spielraum. Entscheidend ist nicht mehr jede zwischenzeitliche Bewegung des Portfolios, sondern die Einhaltung der maßgeblichen Schwelle zu den vorgesehenen Prüfungszeitpunkten.
6. Was sind künftig die Anforderungen an qualifizierende Investitionen (Capital Deployment Requirement) in Singapur?
Family-Office-Fonds, die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen weiterhin einen Teil ihres Vermögens in bestimmte qualifizierende Anlagen investieren. Die Höhe dieser sogenannten Capital Deployment Requirement (CDR) bleibt unverändert:
Maßgeblich ist der niedrigere Betrag zwischen den folgenden zwei Beträgen:
- 10 % des verwalteten Vermögens oder
- SGD 10 Mio.
Die Umsetzung wurde jedoch vereinfacht. Die für die CDR relevanten Anlagen werden nun in drei breitere Gruppen zusammengefasst. Hierzu gehören insbesondere
- Anlagen an zugelassenen Börsen,
- durch bestimmte über MAS-lizenzierte Finanzinstitute in Singapur vertriebene Anlagen sowie
- qualifizierende Beteiligungen an nicht börsennotierten operativen Unternehmen mit Sitz in Singapur.
Gleichzeitig wird die Erfüllung der CDR künftig grundsätzlich anhand der Verhältnisse am Ende der jeweiligen Basisperiode bestimmt. Die zuvor erforderliche Betrachtung von zwölf Monatsende-Werten entfällt. Dies reduziert den laufenden administrativen Überwachungsaufwand.
Bestimmte Investitionen mit besonderem Bezug zum Finanz- und Wirtschaftsstandort Singapur werden außerdem für die Berechnung der CDR mit dem Zweifachen ihres tatsächlichen Wertes berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere bestimmte an zugelassenen Börsen notierte Aktien sowie qualifizierende Beteiligungen an nicht börsennotierten operativen Gesellschaften in Singapur.
7. Was ändert sich bei Investitionen in physische Edelmetalle in Singapur?
Mehr Flexibilität besteht künftig auch bei bestimmten physischen Edelmetallen.
Bislang konnten physische Anlageedelmetalle (Investment Precious Metals – IPMs), insbesondere qualifizierendes Gold, Silber und Platin, nur bis zu einer Grenze von 5 % des gesamten Anlageportfolios als qualifizierende Anlagen berücksichtigt werden.
Diese Obergrenze ist mit Wirkung zum 1. August 2026 entfallen.
Qualifizierende physische Anlageedelmetalle können künftig auch bei einem höheren Portfolioanteil als qualifizierende Anlagen behandelt werden. Für Family Offices in Singapur, die Edelmetalle als Bestandteil ihrer langfristigen Vermögensallokation nutzen, erweitert dies den Gestaltungsspielraum.
8. Welche Anforderungen bleiben nach den Reformen in Singapur bestehen?
Die Reformen sollten nicht dahingehend missverstanden werden, dass Singapur seine grundlegenden Anforderungen an Family Offices aufgibt.
Insbesondere die Mindestvermögen von SGD 20 Mio. für Section 13O beziehungsweise SGD 50 Mio. für Section 13U des Income Tax Act 1947 bleiben bestehen. Ebenso gelten weiterhin die jeweiligen Anforderungen an lokale Geschäftsausgaben und die erforderlichen qualifizierenden Investitionen.
Auch die Anforderungen an die personelle und wirtschaftliche Substanz des SFO bleiben erhalten: Der SFO muss über eine tatsächliche Präsenz für die Vermögensverwaltung in Singapur verfügen und nach Ablauf der vorgesehenen Aufbauphase weiterhin zwei qualifizierte Investmentfachkräfte für Section 13O beziehungsweise drei qualifizierte Investmentfachkräfte für Section 13U des Income Tax Act 1947 beschäftigen. Mindestens eine dieser Personen darf kein Familienmitglied sein.
Die Änderungen reduzieren damit vor allem regulatorische und administrative Hürden.
Sie ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit einer tatsächlich in Singapur verankerten Family-Office-Struktur.
Fazit: Was bedeuten die Reformen für Family Offices in Singapur?
Die Änderungen des Jahres 2026 erleichtern sowohl die Errichtung als auch den laufenden Betrieb von Family Offices in Singapur.
Auf regulatorischer Ebene schafft die neue allgemeine Lizenzbefreiung einen eigenständigen und stärker von der konkreten gesellschaftsrechtlichen Struktur unabhängigen Weg zur Befreiung von der CMS-Lizenzpflicht.
Auf steuerlicher Ebene erhalten Familien mehr Zeit für den Aufbau ihres Investmentteams, während die angehobenen AUM-Schwellen für lokale Geschäftsausgaben insbesondere für Family Offices im mittleren Vermögenssegment erhebliche praktische Auswirkungen haben können. Hinzu kommen Erleichterungen bei der laufenden Überwachung des Mindestvermögens und der Investitionsanforderungen sowie eine größere Flexibilität bei Anlagen in physische Edelmetalle.
Die Richtung der Reformen ist damit klar:
Singapur reduziert regulatorische und administrative Hürden, hält zugleich aber an Mindestvermögen, lokaler Präsenz, qualifiziertem Personal und weiteren Substanzanforderungen fest.
Für bereits bestehende SFOs besteht zudem konkreter Handlungsbedarf:
Sie müssen die Anforderungen des neuen Lizenzbefreiungsrahmens spätestens bis zum 15. Juni 2027 erfüllen. Für international aufgestellte Familien wird damit insbesondere die praktische Umsetzung einer Family-Office-Struktur in Singapur einfacher, ohne dass die Anforderungen an eine tatsächliche lokale Substanz aufgegeben werden.
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