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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur

Singapur vereinfacht die grenzüberschreitende Zustellung von Rechtsdokumenten durch Beitritt zum Haager Zustellungsübereinkommen

31.05.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com


Am 16. Mai 2023 hat Singapur seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ("Zustellungsübereinkommen") beim niederländischen Außenministerium eingereicht. Damit ist Singapur dem Zustellungsübereinkommen beigetreten, das die Zustellung von gerichtlichen und damit zusammenhängenden Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen im Ausland erheblich erleichtern und vereinfachen wird.

Durch den Beitritt zum Zustellungsübereinkommen kann Singapur von einem einheitlichen Regelwerk für die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland profitieren, auch in vielen der wichtigsten Handelspartner Singapurs, wie den USA, dem Vereinigten Königreich, China, Australien, Vietnam und den Philippinen.

Ohne Vertragspartei des Zustellungsübereinkommens kann die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke im Ausland recht kostspielig, langwierig und unsicher werden, da in jedem Land andere Verfahrensvorschriften gelten. Insbesondere müsste die Zustellung auf diplomatischem Wege erfolgen (ein förmliches Ersuchen des Ursprungsgerichts wird an dessen Außenministerium und später an das Außenministerium des Bestimmungslandes gesandt, das dann die Schriftstücke an das Bestimmungsgericht weiterleitet). Nach dem Zustellungsübereinkommen erfolgt die Zustellung von Schriftstücken über eine von der Vertragspartei und den anderen Vertragsparteien benannte Zentralbehörde ("CA"). Die Zentralbehörde des Bestimmungslandes erhält einen formgebundenen Antrag zusammen mit den zuzustellenden Schriftstücken von einer Behörde oder einem Justizbeamten, die bzw. der im Herkunftsland zur Zustellung von Schriftstücken befugt ist, und veranlasst dann die Zustellung des Schriftstücks durch eine geeignete Stelle, entweder nach einem in ihren eigenen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren oder nach einem vom Antragsteller gewünschten Verfahren. Sobald die Zustellung erfolgt ist, erhält der Antragsteller von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung über die Zustellung des Schriftstücks in Form eines Standardformulars.

Das Zustellungsübereinkommen trägt dazu bei, dass ein Gerichtsverfahren in Singapur nicht wegen einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung angefochten oder ausgesetzt wird und dass ein in Singapur ergangenes Urteil außerhalb Singapurs anerkannt oder vollstreckt werden kann. Infolgedessen hätten Prozessparteien in Singapur mehr Rechtssicherheit bei der erfolgreichen und effizienten Durchsetzung ihrer Rechte vor anderen Gerichten, da die Übermittlungswege nun international anerkannt sind.

Das Zustellungsübereinkommen wird für Singapur voraussichtlich am 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Die Verpflichtungen aus dem Zustellungsübereinkommen werden durch Änderungen der Rules of Court 2021, der Singapore International Commercial Court Rules 2021 und der Family Justice Rules gleichzeitig mit der Umsetzung des Zustellungsübereinkommens umgesetzt. Das Justizministerium wird im Rahmen des Zustellungsübereinkommens als Singapurs zuständige Behörde benannt.

Der vollständige Text des Zustellungsübereinkommens kann heruntergeladen werden über diesen Link.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060