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CBBL Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai) Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law, Dubai
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Dubai

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in den VAE

Weg für Vollstreckbarkeit von britischen und nordirischen Urteilen in den Vereinigten Arabischen Emiraten geebnet

22.09.2022

Am 13. September 2022 hat das Justizministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (Ministry of Justice, kurz MOJ) die Gerichte in Dubai aufgefordert, das Urteil des English Supreme Court in der Rechtssache Lenkor Energy Trading DMCC vs Puri zur Kenntnis zu nehmen und folglich die Vollstreckung von britischen und nordirischen Urteilen vor den Gerichten in Dubai sicherzustellen.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Dubai, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, und Frau Rechtsanwältin Sophie Greiner, s.greiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +971 - 4 - 443 3013, www.mideastlaw.de

Ein Meilenstein in Sachen Vollstreckung ausländischer Urteile.

Grundsätzlich sieht Art. 85 des Kabinettsbeschlusses Cabinet Resolution No. (57) of 2018 Concerning the Executive Regulations of Federal Law No. (11) of 1992 on the Civil Procedure Law vor, dass ausländische Urteile und Verfügungen in den VAE unter denselben Bedingungen vollstreckt werden können, die im Recht des anderen Staates für die Vollstreckung von VAE-Urteilen und -Verfügungen vorgesehen sind.

Voraussetzungen sind:

  • Fehlende Zuständigkeit der VAE-Gerichte
  • Internationale und örtliche Zuständigkeit des Urteilsgerichts
  • Ordnungsgemäße Ladung und Vertretung der Parteien
  • Formelle Rechtskraft des Urteils
  • Kein inhaltlicher Widerspruch zu einer in den VAE zuvor ergangenen Gerichtsentscheidung oder zum ordre public der VAE
  • Verbürgung der Gegenseitigkeit

Letztere Voraussetzung war nach Lesart der VAE-Gerichte bisher allerdings nur bei Vorliegen eines entsprechenden völkerrechtlichen Abkommens erfüllt. Tatsächlich gibt es jedoch kein VAE-Gesetz, das ein solches Abkommen voraussetzt.

Vielmehr scheiterte die Vollstreckung britischer und nordirischer Urteile bislang faktisch daran, dass Großbritannien und Nordirland ihrerseits VAE-Urteile nicht vollstreckten. Damit war auch von Seiten der VAE nicht mit der Vollstreckung britischer und nordirischer Urteile zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bislang auch deutsche Titel einer Vollstreckung in den VAE nicht zugänglich sind.

Mit dem Grundsatzurteil des English Supreme Court in der Rechtssache Lenkor Energy Trading DMCC vs Puri hat sich dies nun geändert. Hierin ordnet das englische Gericht an, dass ein Urteil des Gerichts von Dubai gegen den Beklagten in England vollstreckt werden kann, ohne dass der zugrunde liegende Rechtsstreit in der Sache geprüft wird.

Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern die Gerichte der Aufforderung des MOJ Folge leisten werden und hierdurch der Weg für eine Vollstreckung anderer ausländischer, insb. deutscher Urteile geebnet wird.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Dubai, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de Tel. +971 - 4 - 443 3013, Mobil +49 - 177 - 524 1124