Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Singapur
Zuständigkeit verneint: SICC in Singapur stellt mangels wirksamer Abtretung keine gültige Schiedsvereinbarung fest
Veröffentlicht am 06.04.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
zum Autor
Im Rechtsstreit Hyatt Terminal and Industrial Corp v Filipinas Third Millenium Realty Corp [2026] SGHC(I) 3 hat der Singapore International Commercial Court einen ICC-Schiedsspruch aufgehoben und festgestellt, dass zwischen der Klägerin (HTIC) und der Beklagten (FTMRC) keine wirksame Schiedsvereinbarung bestand.
Die Schiedsklausel war in einem Mietvertrag zwischen HTIC und Total (Philippines) Corporation (TPC) enthalten. FTMRC berief sich auf eine angebliche Abtretung dieses Mietvertrags durch TPC. Das Gericht stellte fest, dass die Abtretung nach philippinischem Recht unwirksam war, da sie der Zustimmung von HTIC bedurfte, die nicht erteilt worden war. FTMRC wurde daher nie Partei der Schiedsvereinbarung, sodass es dem Schiedsgericht an der Zuständigkeit fehlte.
Begründung des Gerichts
Das Gericht wies die Auffassung der Schiedsmehrheit zurück, wonach für eine Abtretung an ein „verbundenes Unternehmen“ keine Zustimmung erforderlich sei. Es stellte fest, dass:
• nach philippinischem Recht ein Mieter den Mietvertrag grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Vermieters abtreten kann, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist,
• der Mietvertrag keine klare Ausnahme vorsah, die eine Abtretung an verbundene Unternehmen ohne Zustimmung erlaubt hätte, und dass
• der Begriff „Dritter“ im gewöhnlichen Sinne als jede nicht am Mietvertrag beteiligte Person zu verstehen ist, einschließlich verbundener Unternehmen.
Das Gericht kam daher zum Schluss, dass die Abtretung (des Mietvertrags) unwirksam war und daher keine Schiedsvereinbarung zwischen HTIC und FTMRC bestand.
Wesentliche Erkenntnisse aus dieser Entscheidung
• Abtretung und Schiedsvereinbarung
Eine Partei kann sich nur dann auf eine Schiedsklausel berufen, wenn sie den zugrunde liegenden Vertrag wirksam erworben hat. Fehlerhafte Abtretungen können die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zu Fall bringen.
• Maßgebliches Recht
Die Wirksamkeit von Abtretungen (einschließlich Zustimmungserfordernissen) bestimmt sich nach dem auf den (abzutretenden) Vertrag anwendbaren Recht.
• Verbundene Unternehmen
Auch konzerninterne Abtretungen erfordern grundsätzlich die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, sofern keine klare vertragliche Ausnahme besteht.
• De-novo-Prüfung
Singapurische Gerichte prüfen Zuständigkeitsfragen eigenständig, einschließlich der Wirksamkeit von etwaigen Abtretungen, die eine Zuständigkeit begründen könnten.
Sie haben Fragen zu einer Schiedsvereinbarung in Singapur?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060
