Zwingende Anpassung von Arbeitsverträgen bis zum 01.02.2023 in den VAE

Seit dem 02.02.2022 gilt in den VAE das neue Arbeitsrecht (Law No. 33 of 2021). Das „neue Arbeitsrecht“ ist das Bundesarbeitsrecht der VAE, welches überall in den VAE, mit Ausnahme der Freihandelszonen in Dubai (DIFC) und in Abu Dhabi (ADGM) gilt.


Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, Mobil +49 - 177 - 524 1124, und Frau Rechtsanwältin Sophie Greiner, greiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +971 - 4 - 443 3013, http://mideastlaw.de 


Es hat nach mehr als 40 Jahren das alte Arbeitsrecht (Law No. 8 of 1980) abgelöst und neben zahlreichen weiteren Änderungen die Figur des unbefristeten Arbeitsvertrags abgeschafft.

So ist gem. Artikel 68 in Verbindung mit Artikel 8 des neuen Arbeitsrechts ab dem 01.02.2023 die einzig gültige Vertragsform der befristete Arbeitsvertrag mit einer Höchstdauer von 3 Jahren. Dieser kann nach Ablauf des zunächst vereinbarten Zeitraums (mehrmals) – um insgesamt bis zu maximal 3 Jahre – erneuert oder verlängert werden.

Dringend zu beachten ist, dass laufende unbefristete Arbeitsverträge zwingend bis zum 01.02.2023 an das neue Arbeitsrecht anzupassen sind. Sie sind folglich entweder zu kündigen oder in befristete Arbeitsverträge umzuwandeln. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch Kündigungsfristen und etwaige Abfindungsansprüche.


Finden Sie hier auch unseren Artikel zur„Beendigung von Arbeitsverträgen in den VAE“.


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