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CBBL Anwalt in Brasilien, Gustavo Stüssi Neves, Kanzlei Stüssi-Neves Advogados
Gustavo Stüssi Neves
Advogado
Stüssi-Neves Advogados
São Paulo

Aktuelles zum brasilianischen Wirtschaftsrecht

Neue Regelung der Steuertransaktionen in Brasilien

09.01.2023

Bei der Steuertransaktion handelt es sich um die Modalität einer aufgrund einer gesetzlichen Regelung abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Ziel das Erlöschen der Verpflichtung durch gegenseitige Zugeständnisse zwischen den Beteiligten einer Steuerpflicht, hier dem Staat und dem Steuerzahler.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in São Paulo, Frau Patrícia Giacomin Pádua, Partnerin der Steuerrechtsabteilung, padua@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366www.stussinevessp.com.br

Die Steuertransaktion bringt beiden Beteiligten Vorteile, da sie auf der einen Seite die hohe Zahl an Streitigkeiten bei der Geltendmachung von Forderungen des Staates reduziert und damit die Überlastung der Verwaltungsinstanzen und Gerichte verhindert und auf der anderen Seite die Bereinigung der Situation der Steuerzahler ermöglicht, die Steuerschulden haben.

Obwohl die Steuertransaktion bereits in den Artikeln 156, II und 171 brasilianische Abgabenordnung seit 1996 vorgesehen war, wurde sie erst durch das Gesetz Nr. 13.988/2020 im Jahre 2020 näher geregelt. Bei dieser Gelegenheit wurden die Vorgaben und Voraussetzungen für die Transaktion durch den Bund definiert. Dabei tauchten Fragen auf, deren Klärung zur Verabschiedung des Gesetzes Nr. 14.375 führten, das am 22/07/2022 veröffentlicht wurde und zu Nachbesserungen in Bezug auf die Regelungen von Transaktionen im Steuerbereich führten.

Durch das neue Gesetz wurden verschiedene Bestimmungen des vorangegangenen Gesetzes geändert und erheblich verbessert. Die vorgesehenen Abzüge wurden (von 50% auf bis zu 65%) erhöht und die Fristen für die Zahlung der Schulden (von 84 auf 120 Monate) verlängert. Es wurde die Verhandlung über Schulden, über die in Verwaltungsverfahren gestritten wurde, erlaubt (vorher konnten nur im Aktivschuldenverzeichnis eingetragene Schulden Gegenstand einer Transaktion sein) und die Nutzung von Forderungen aus Steuerverlusten und die negative Berechnungsgrundlage der CSLL bis zur definierten Höchstgrenze gestattet. Außerdem wurde neben anderen für die Steuerzahler günstigen Änderungen ausdrücklich aufgenommen, dass die Reduzierungen nicht besteuert werden dürfen, das Fehlen einer Garantie die Durchführung der Transaktion nicht hindert und Salden vorheriger Ratenzahlungen Gegenstand einer Transaktion sein können.

Der Erlass PGFN Nr. 6757 vom 29/07/2022 der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus hatte das Ziel, das neue Gesetz und die Nutzung der Transaktion im Bereich des Bundes näher zu regeln. In dessen Folge erging der Erlass Nr. 208 des brasilianischen Bundesfinanzamtes vom 11/08/2022. Beide Regelungen enthalten Vorschriften über die Voraussetzungen für die erwähnten Transaktionen.

Nach dem Erlass PGFN Nr. 6757/2022 gibt es folgende Modalitäten der Transaktion im Rahmen der Durchsetzung von Aktivschulden des Bundes und des Arbeitslosenfonds (FGTS): I – Transaktion mit der Annahme des Angebots der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus in Form eines Beitritts (das zu veröffentlichende Angebot muss die Frist für den Beitritt, die Kriterien für die Wählbarkeit der Forderungen und Bedingungen, die am Beitritt hindern, die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die verlangt werden müssen, die Ausschlussfälle usw., festlegen); II – Individuelle Transaktion, die von der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus angeboten wird (Schuldner, dessen konsolidierter Betrag der eingetragenen Schulden 10 Millionen übersteigt (Arbeitslosenfonds - FGTS: mehr als 1 Million), insolvente Schuldner, Schuldner in gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungs- oder Abwicklungsverfahren oder in Verfahren außergerichtlicher Intervention, sowie öffentliche Stellen und Schuldner, deren konsolidierte, im Aktivschuldenverzeichnis eingetragene Schulden 1 Million übersteigen (Arbeitslosenfonds (FGTS): einhunderttausend brasilianische Real) und die aufgrund Gerichtsentscheidung suspendiert oder besichert sind; und III – Individuelle Transaktion, angeboten vom Schuldner, eingetragen im Aktivschuldenverzeichnis des Bundes und des Arbeitslosenfonds (FGTS), einschließlich der in vereinfachter Form (durch das REGULARIZE).

Das brasilianische Bundesfinanzamt seinerseits hat durch den Erlass Nr. 208/22 als Modalitäten der Transaktion von Steuerforderungen in Steuerverwaltungsverfahren vorgesehen: I – Transaktion durch Annahme des Angebots des brasilianischen Bundesfinanzamtes in Form des Beitritts (gemäß zu veröffentlichenden Regeln); II – Individuelle Transaktion, angeboten vom brasilianischen Bundesfinanzamt (für Schuldner, deren Schuldenbetrag Gegenstand von streitigen Steuerverwaltungsverfahren ist und 10 Millionen übersteigt, insolvente Schuldner, Schuldner in gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungs- oder Abwicklungsverfahren oder gerichtlichen Interventionsverfahren, sowie öffentliche Organisationen); und III – Individuelle Transaktion, angeboten vom Steuerzahler (Formalisierung ausschließlich durch ein digitales Verfahrens im e-CAC, inklusive des vereinfachten Verfahrens).

Im Jahr 2022 wurden 3 unterschiedliche Transaktionsangebote mit Annahme in Form des Beitritts veröffentlicht: Angebot Nr. 09/2022 der Transaktion im Fall relevanter und verbreiteter rechtlicher Streitigkeit über Schulden aus der Steueramortisierung von Agios im rechtlichen Regime vor dem Gesetz Nr. 12.973/14 mit der Annahme in Form des Beitritts in streitigen Steuerverwaltungsverfahren; Angebot Nr. 01/2022 der Transaktion über von Amts wegen entstandene Steuerforderungen, die als nicht durchsetzbar angesehen und vom brasilianischen Bundesfinanzamt verwaltet werden; und Angebot Nr. 02/2022 der Transaktion über Schulden in geringer Höhe mit der Annahme des Angebots in Form des Beitritts in streitigen Steuerverwaltungsverfahren (60 Mindestgehälter am Datum des Beitritts und Bußgeld von Amts wegen) für vom Bundesfinanzamt verwaltete Steuern.

Trotz der näheren Regelung bedürfen einige Aspekte noch der Definition, wie etwa die Berechnungsform der Beträge für die von der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus und von dem Bundesfinanzamt angebotenen individuellen Transaktionen, d.h. unter anderem der Klärung der Frage, ob alle Schulden summiert oder der Teilbeitritt zugelassen werden soll, ob die Forderungen der Steuerzahler für die Begleichung der Schulden noch der Erstattung/Verrechnung bedürfen und ob es eventuelle Höchstgrenzen für die Nutzung von Steuerverlusten und der negativen Berechnungsgrundlage geben soll.

Im Bundesanzeiger vom 07/10/2022 wurde der neue Erlass der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus Nr. 8.798 mit dem Programm der vorzeitigen Begleichung von Transaktionen und Eintragungen im Aktivschuldenverzeichnis des Bundes der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus – “QuitaPGFN” veröffentlicht. Der Erlass sieht Sonderbedingungen für die Begleichung von Salden bestimmter (bis 31/10/2022 abgeschlossener) Transaktionen und von bis zum 07/10/2022 im Aktivschuldenverzeichnis eingetragener Schulden (die noch nicht Gegenstand einer Transaktion waren) vor, die als nicht oder nur schwer durchsetzbar angesehen werden, mit der Möglichkeit von Nachlässen.

Die Steuerzahler, deren Schulden schon Gegenstand einer Transaktion waren, können die „QuitaPGFN” nutzen, um die Salden der Steuerverluste bei der Körperschaftssteuer (IRPJ) und die negative Berechnungsgrundlage der CSL zu nutzen, um eventuell eine höhere Reduzierung der Schulden zu erreichen.

Beim Beitritt zum „QuitaPGFN” muss eine Zahlung in Höhe von mindestens 30% des Schuldnersaldos in Geld geleistet werden. Der Rest der Schuld, die Gegenstand der Transaktion ist, kann durch Nutzung von bis zum 31. Dezember 2021 ermittelten Steuerverluste der Körperschaftssteuer (IRPJ) und der negativen Berechnungsgrundlage der Sozialabgabe auf den Nettogewinn (CSLL) beglichen werden. Der Beitritt muss zwischen dem 01/11/2022 und dem 30/12/2022 auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesfiskus („Regularize“) erfolgen.

Angesichts der unterschiedlichen Modalitäten der Transaktion muss die Auswahl auf der angemessenen Analyse der Gesetzgebung der für jede Modalität verlangten wirtschaftlichen Bedingungen des Unternehmens und der Machbarkeit der Zusammenstellung der Dokumentation beruhen. Die Analyse erlaubt die Nutzung der besten verfügbaren Benefits für die Begleichung der Schulden und der steuerlichen Bereinigung.

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