Stüssi-Neves Advogados
Stüssi-Neves Advogados São Paulo berät seit 1997 hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - Mandanten aus deutschsprachigen Ländern.
Aus diesem Grund beherrschen unsere Partner sowie verschiedene unserer angestellten Rechtsanwälte die deutsche Sprache.
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei, unser Haupttätigkeitsgebiet ist das Unternehmensrecht. Zum Spektrum unserer Dienstleistungen gehören dementsprechend alle Leistungen, die ein Unternehmen benötigt, um sich in Brasilien niederzulassen, oder Geschäfte mit Brasilien zu machen.
Ferner beraten und betreuen wir bereits gegründete Unternehmen in Brasilien in den Bereichen Steuern, Vertragsfragen, Arbeits- und Zivilrecht und übernehmen in diesen Bereichen deren Vertretung vor Gericht.
Die Arbeitssprachen sind Deutsch, Portugiesisch, Englisch, Spanisch und Italienisch.
Gründung: 1997
Rechtsanwälte gesamt: 14, davon deutschsprachig: 4
Standorte: São Paulo
Mandantenstruktur - Ansprechpartner:
Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung.
Branchen:
Betreuung zahlreicher Unternehmen bspw. aus der Automobil-, Metall-, Maschinenbau-, Getränke-, Lebensmittel-, Papier- und Tabakwarenindustrie, der medizinischen, chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie den Bereichen der Beratungs-, Ingenieurs-, Logistik- und Finanzdienstleistungen.
São Paulo
Stüssi-Neves Advogados
Gustavo Stüssi Neves
Advogado
Rua Henrique Monteiro, 90 - 10º and.
CEP 05423-020
São Paulo
Brasilien
Tel. +55 - 11 - 309 366 00
Fax 55 - 11 - 309 791 30
Beratungsfelder in Brasilien:
Unser Haupttätigkeitsgebiet ist das Unternehmensrecht.
Zum Spektrum unserer Dienstleistungen gehören dementsprechend alle Leistungen, die ein Unternehmen benötigt, um sich in Brasilien durch Gründung einer Tochtergesellschaft, Erwerb eines brasilianischen Unternehmens oder durch ein Joint Venture niederzulassen, sowie die Beratung und Betreuung bereits gegründeter Unternehmen im Tagesgeschäft und bei Routineaufgaben im Bereich Steuern, Vertragsfragen, Arbeitsrecht, Prozessen, Compliance, Datenschutz (LGPD) und anderen Angelegenheiten.
Besondere Spezialisierungen:
Beratung und Betreuung von Unternehmen, die mehrheitlich aus deutschsprachigen Ländern stammen und in Brasilien tätig werden wollen bzw. bereits über eine eigene Tochtergesellschaft verfügen oder in anderer Form in Brasilien Geschäfte betreiben oder dies vorhaben.
Vertragsdokumente erstellen wir grundsätzlich zweisprachig auf Deutsch und Portugiesisch oder Englisch und Portugiesisch und kommunizieren in der jeweils gewünschten Sprache.
Repräsentative Tätigkeiten:
M&A, Gründung von Gesellschaften, Kauf und Verkauf von Gesellschaften, Joint Ventures, Gesellschaftervereinbarungen, „Due Diligence“;
Handels- und Internationales Recht: nationale und internationale Kaufverträge, insbesondere Liefer-, Vertriebs- und Handelsvertreterverträge, Immobilien, Vertretung vor Gericht oder Vertretung in Schiedsverfahren;
Arbeitsrecht: Allgemeine Beratung und Vertretung vor Gericht, Arbeitsverträge oder Dienstleistungsverträge für Geschäftsführer oder Führungskräfte, Verhandlungen mit Gewerkschaften, Beratung in Prozessen der Umstrukturierung von Unternehmen (Versetzung oder Entlassung von Mitarbeitern, Schließung von Niederlassungen oder Abteilungen, Risikobewertung) und Outsourcing;
Steuerrecht: Beratung und Verfahrensbetreuung;
Compliance: Strukturierung und Betreuung von Compliance-Pogrammen, Ausarbeitung von Richtlinien, Hinweisgeberkanal, Ermittlung und Bewertung von Risiken;
Allgemeines Datenschutgesetz (LGPD): Umfassende Beratung und Betreuung, um den Mandanten bei der Einhaltung nationaler und internationaler Datenschutzvorschriften zu unterstützen
Was uns auszeichnet:
Wir konzentrieren uns hauptsächlich auf den deutsch-brasilianischen Rechtsverkehr. Wir beraten insbesondere mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – einschließlich deren brasilianische Niederlassungen – in allen Fragen des brasilianischen Unternehmensrechts.
Wir beraten von Mensch zu Mensch:
Wir bemühen uns darum, die Anforderungen der Mandanten zu verstehen, verdeutlichen ihnen die rechtlichen sowie kulturellen Unterschiede zwischen deutschsprachigen Ländern und Brasilien und bieten ihnen pragmatische und fachlich qualifizierte Lösungen.
Wir sprechen Ihre Sprache:
4 Anwälte unserer Kanzlei sprechen fließend Deutsch, ein deutscher Anwalt ist als Berater tätig.
Wir kennen die Kultur und die geschäftlichen Gepflogenheiten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Brasilien. Übersetzer mit langjähriger Erfahrung sorgen für die effiziente Ausarbeitung verlässlicher zweisprachiger Unterlagen. Wir erstellen Verträge grundsätzlich zweisprachig (Deutsch und Portugiesisch oder Englisch und Portugiesisch).
Wussten Sie schon, dass...
- der Geschäftsführer einer brasilianischen Gesellschaft (Brasilianer oder Ausländer) seinen ersten Wohnsitz nicht mehr in Brasilien haben muss?
- der Geschäftsführer Angestellter oder selbständiger Dienstleister sein, letzteres für das Unternehmen allerdings arbeitsrechtliche Risiken mit sich bringen kann?
- nunmehr die Möglichkeit einer Einmann-GmbH besteht, bei der der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine juristische Person sein kann?
- es die Rechtsfigur der Betriebsstätte in Brasilien nicht gibt?
- in Brasilien die zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Gehaltserhöhungen für alle Unternehmen des betreffenden Tarifgebiets verbindlich sind?
- in Brasilien die Senkung von Löhnen bzw. Gehältern unzulässig ist?
- Arbeitsverträge in Brasilien – von spezifischen Ausnahmefällen abgesehen – unbefristet sein müssen?
- die Gesellschafter und sogar der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden können, wenn das Unternehmen nicht imstande ist, die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen?
- es in Brasilien ein Handelsvertretergesetz gibt, das unabdingbare Regeln (die von den Parteien nicht geändert werden dürfen) vorsieht, wie bspw. die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung an den Handelsvertreter im Falle der Kündigung?
- der Gläubiger seine Forderungen, wenn diese nicht durch bestimmte Dokumente (bspw. einen Wechsel) besichert sind, in einem wesentlich langwierigeren Gerichtsverfahren durchsetzen muss, für das er außerdem eine Sicherheitsleistung von bis zu 25% des involvierten Betrages leisten muss?
- auch Ausländer ohne Wohnsitz in Brasilien Grundstücke bzw. Immobilien in städtischen Gebieten erwerben können, dass aber für Grundstücke auf dem Lande auch dann Beschränkungen gelten, wenn der betreffende Ausländer seinen ersten Wohnsitz in Brasilien hat?
- in Brasilien Aktiva eines Unternehmens in Verfahren der gerichtlichen Durchsetzung von Steuerforderungen online gepfändet werden können, d.h. dass ohne vorherige Mitteilung bspw. Konto-/Investitionssperrungen in Höhe des geschuldeten Betrages angeordnet werden können?
- die brasilianischen Verbraucherschutzgesetze die Haftung der gesamten Kette der beteiligten Unternehmen vom Hersteller, über den Exporteur, Importeur, Vertriebshändler, Einzelhändler bis hin zum Dienstleister vorsieht?
- durch die Einrichtung eines Compliance-Programms finanzielle und strafrechtliche Risiken für Gesellschafter und Geschäftsführer vermieden bzw. minimiert werden können?
- ein Datenschutzprogramm und in der Mehrzahl der Fälle auch ein DSB vorgeschrieben sind?
In diesen und weiteren Fragen des brasilianischen Wirtschaftsrechts beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Gustavo Stüssi Neves und sein Team in São Paulo stehen Ihnen gerne zur Verfügung: stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 00
Stand der Bearbeitung: April 2024
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