Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Brasilien

Advogado
Stüssi-Neves Advogados, São Paulo
Telefon: +55 - 11 - 309 366 12
E-Mail: stussi.sp@cbbl-lawyers.de
Kontakt
Stüssi-Neves Advogados
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Brasilien
Stüssi-Neves Advogados mit Büros in São Paulo und Rio de Janeiro berät seit 1977 hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - Mandanten aus deutschsprachigen Ländern.
Aus diesem Grund beherrschen die Partner sowie diverse angestellte Rechtsanwälte die deutsche Sprache.
Haupttätigkeitsgebiet unserer Wirtschaftskanzlei ist das Unternehmensrecht. Zum Spektrum unserer Dienstleistungen gehören dementsprechend alle Leistungen, die ein Unternehmen benötigt, um sich in Brasilien niederzulassen, wie insbesondere M&A-Beratung und Compliance.
Ferner beraten und betreuen wir bereits gegründete Unternehmen in Brasilien in den Bereichen Steuern, Vertragsfragen, Arbeits- und Zivilrecht und übernehmen die Vertretung vor Gericht in diesen Bereichen
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Portugiesisch, Englisch, Spanisch und Französisch.
Gründung: 1977
Rechtsanwälte gesamt: 36, davon deutschsprachig: 13
Standorte: São Paulo und Rio de Janeiro
Mandantenstruktur - Ansprechpartner:
Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung.
Branchen:
Wir betreuen zahlreiche Unternehmen bspw. aus der Automobil-, Metall-, Maschinenbau-, Getränke-, Lebensmittel-, Papier- und Tabakwarenindustrie, der medizinischen, chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie den Bereichen der Beratungs-, Ingenieurs-, Logistik- und Finanzdienstleistungen.
Beratungsfelder:
Haupttätigkeitsgebiet ist das Unternehmensrecht.
Zum Spektrum unserer Dienstleistungen gehören dementsprechend alle Leistungen, die ein Unternehmen benötigt, um sich in Brasilien durch Gründung einer Tochtergesellschaft, Erwerb eines brasilianischen Unternehmens oder durch ein Joint Venture niederzulassen und umfasst ferner die Beratung und Betreuung bereits gegründeter Unternehmen im Tagesgeschäft und bei Routineaufgaben im Bereich Steuern, Vertragsfragen, Arbeitsrecht, Prozessen und anderen Angelegenheiten.
Besondere Spezialisierungen:
Unsere Mandantschaft besteht vor allem aus Unternehmen, die mehrheitlich aus deutschsprachigen Ländern stammen, die in Brasilien tätig werden wollen bzw. bereits über eine eigene Tochtergesellschaft verfügen oder in anderer Form in Brasilien Geschäfte betreiben oder dies vorhaben.
Vertragsdokumente erstellen wir grundsätzlich zweisprachig in Deutsch und Portugiesisch oder in Englisch und Portugiesisch und kommunizieren in der jeweils gewünschten Sprache.
Repräsentative Tätigkeiten:
M&A, Gründung von Gesellschaften, Kauf und Verkauf von Gesellschaften, Joint Ventures, Gesellschaftervereinbarungen,“Due Diligence“;
Handels- und Internationales Recht: nationale und internationale Kaufverträge, insbesondere Lieferverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Immobilien, Vertretung vor Gericht oder Vertretung in Schiedsverfahren;
Arbeitsrecht: Allgemeine Beratung und Vertretung vor Gericht, Arbeitsverträge oder Dienstleistungsverträge für Geschäftsführer oder Führungskräfte, Verhandlungen mit Gewerkschaften, Beratung in Prozessen der Umstrukturierung von Unternehmen (Versetzung oder Entlassung von Mitarbeitern, Schließung von Niederlassungen oder Abteilungen, Risikobewertung) und Outsourcing;
Compliance.
Was uns auszeichnet:
Wir konzentrieren uns hauptsächlich auf den deutsch-brasilianischen Rechtsverkehr. Wir beraten insbesondere mittelständische Unternehmen aus Deutschland sowie aus Österreich und der Schweiz – einschlißslich deren brasilianische Niederlassungen – in allen Fragen des brasilianischen Unternehmensrechts.
Wir beraten von Mensch zu Mensch:
Wir bemühen uns darum, die Anforderungen der Mandanten zu verstehen, verdeutlichen ihnen die rechtlichen sowie kulturellen Unterschiede zwischen deutschsprachigen Ländern und Brasilien und bieten ihnen pragmatische und fachlich qualifizierte Lösungen an.
Wir sprechen Ihre Sprache:
12 Anwälte unserer Kanzlei sprechen fließend Deutsch, ein deutscher Anwalt ist als Berater tätig.
Wir kennen die Kultur und die geschäftlichen Gepflogenheiten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Brasilien. Übersetzer mit langjähriger Erfahrung sorgen für die effiziente Vorbereitung verlässlicher zweisprachiger Unterlagen. Wir erstellen Verträge grundsätzlich zweisprachig (deutsch und portugiesisch oder englisch und portugiesisch).
- der Geschäftsführer einer brasilianischen Gesellschaft (Brasilianer oder Ausländer) seinen ersten Wohnsitz zwingend in Brasilien haben muss?
- der Geschäftsführer Angestellter oder selbständiger Dienstleister sein kann, letzteres für das Unternehmen allerdings arbeitsrechtliche Risiken mit sich bringen kann?
- nunmehr die Möglichkeit einer Einmann-GmbH besteht, die für natürliche Personen und juristische Personen Anwendung findet?
- es in Brasilien die Rechtsfigur der Betriebsstätte nicht gibt?
- in Brasilien die zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Gehaltserhöhungen für alle Unternehmen des betreffenden Tarifgebiets verbindlich sind?
- in Brasilien die Senkung von Löhnen bzw. Gehältern unzulässig ist?
- Arbeitsverträge in Brasilien von spezifischen Ausnahmefällen abgesehen unbefristet sein müssen?
- die Gesellschafter und sogar der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden können, wenn das Unternehmen nicht imstande ist, die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen?
- es ein Handelsvertretergesetz gibt, das unabdingbare Regeln (die von den Parteien nicht geändert werden dürfen), wie bspw. die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung an den Handelsvertreter im Falle der Kündigung vorsieht?
- der Gläubiger seine Forderungen, wenn diese nicht durch bestimmte Dokumente (bspw. einen Wechsel) besichert sind, in einem wesentlich langwierigeren Gerichtsverfahren durchsetzen muss, für das er außerdem eine Sicherheitsleistung von bis zu 25% des involvierten Betrages leisten muss?
- auch Ausländer ohne Wohnsitz in Brasilien Grundstücke bzw. Immobilien in städtischen Gebieten erwerben können, dass aber für Grundstücke auf dem Lande auch dann Beschränkungen gelten, wenn der betreffende Ausländer seinen ersten Wohnsitz in Brasilien hat?
- in Brasilien Aktiva eines Unternehmen in Verfahren der gerichtlichen Durchsetzung von Steuerforderungen online gepfändet werden können, d.h. ohne vorherige Mitteilung bspw. Konto-/ Investitionssperrungen in Höhe des geschuldeten Betrages angeordnet werden können?
- die brasilianischen Verbraucherschutzgesetze die Haftung der gesamten Kette der beteiligten Unternehmen vom Hersteller, über den Exporteur, Importeur, Vertriebshändler, Einzelhändler bis hin zum Dienstleister vorsieht?