Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Dividendenbesteuerung von nicht notierten Portfolioaktien dänischer Unternehmen aufgehoben
04.04.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Seit dem 1. Januar 2025 sind Dividenden aus steuerfreien Portfolioaktien für dänische Unternehmen steuerfrei. Zweck der Aufhebung dieser Dividendenbesteuerung ist es, Investitionen insbesondere in kleinere dänische Unternehmen zu fördern, um so deren Wachstumspotenziale zu erhöhen.
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Art und Größe des Portfoliounternehmens und auch unabhängig davon, ob es neu gegründet wurde oder bereits seit vielen Jahren existiert.
Bisher mussten Unternehmen, die der dänischen Steuerpflicht unterliegen, 70 % der Dividenden aus steuerfreien Portfolioaktien bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens anrechnen, was zu einer effektiven Besteuerung in Höhe von 15,4 % führte.
Auch ausländische Unternehmen mit dänischen Portfolioaktien profitieren von der Aufhebung der Dividendenbesteuerung, vorausgesetzt, sie tauschen portfoliorelevante Informationen mit den dänischen Steuerbehörden aus.
Die Änderung betrifft nicht das Kriterium, dass das die Dividende empfangende Unternehmen der rechtmäßige Eigentümer/der wirtschaftliche Eigentümer der Dividende sein muss. In der Praxis bedeutet dies, dass das empfangende Unternehmen keine Durchleitungsgesellschaft sein darf.
Diese neuen Regeln gelten nicht für Handelsaktien, Aktien von Investmentgesellschaften und ferner auch dann nicht, wenn das Portfoliounternehmen für die Dividendenzahlung einen Abzug hinnehmen muss. In diesen Fällen muss die Dividende auch weiterhin versteuert werden.
Sie haben Fragen zur Aufhebung der Dividendenbesteuerung von nicht notierten Portfolioaktien dänischer Unternehmen? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


