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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht

Wirtschaftliche Abhängigkeit und unlauteres Verhalten in spanischen Vertriebsverträgen

12.05.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

sowie Frau Ana Parés López de Lemos, apares@mmmm.es


Spanische Vertriebsverträge unterliegen keiner expliziten gesetzlichen Regelung, sondern basieren auf der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) der Parteien und auf allgemeinen Vorschriften des Handels- und Zivilgesetzbuchs sowie des Handelsvertretervertragsgesetzes. Dabei können, besonders bei marktbeherrschenden Herstellern, wirtschaftliche Abhängigkeiten der Vertragshändler entstehen. Diese an sich sind nicht wettbewerbswidrig, doch ihre missbräuchliche Ausnutzung, wie das Aufzwingen unzumutbarer Vertragsbedingungen bei wirtschaftlicher Abhängigkeit, kann als unlauteres Verhalten gemäß Art. 16.2 des spanischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (LCD) bewertet werden. Entscheidend ist, ob dem betroffenen Vertragshändler gleichwertige Alternativen fehlen.

Eine nuancierte Darstellung finde Sie im Februar-Newsletter der der AHK: Vertriebsverträge und wirtschaftliche Abhängigkeit in Spanien 

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.