Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Spanien

Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid
Telefon: +34 - 91 - 319 96 86
E-Mail: s.meyer@cbbl-lawyers.de
Kontakt
Monereo Meyer Abogados
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Spanien
Die deutschsprachige Anwaltskanzlei Monereo Meyer Abogados wurde 1989 in Madrid von deutschen und spanischen Rechtsanwälten mit eindeutig internationaler Präferenz gegründet. Wir beraten in allen Bereichen des spanischen Wirtschafts- und Finanzrechts und sind führend in der Beratung und Begleitung von Immobilientransaktionen in Spanien.
Heute ist Monereo Meyer Abogados mit Büros in Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca vertreten und berät Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in ganz Spanien.
Hohe Leistungsbereitschaft, kontinuierliche Spezialisierung und interkulturelle Kompetenz waren von Anfang an die Garanten für Wachstum und Erfolg der Kanzlei, die heute mit mehr als 40 Anwälten (davon rund 25 deutschsprachig) zu den führenden international tätigen Kanzleien Spaniens zählt.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch.
Gründung: 1989
Rechtsanwälte gesamt: Das Team von Monereo Meyer setzt sich aus 40 Anwälten zusammen. Die überwiegende Mehrheit ist der deutschen Sprache mächtig und außer in Spanien auch in anderen Jurisdiktionen, vornehmlich im deutschsprachigen Raum, zugelassen.
Standorte: Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung; Rechtsabteilungen von deutschen Banken und Immobilienfonds.
Branchen: Wir beraten internationale Unternehmen bei ihren Vorhaben in Spanien: Finanz- und Bankensektor, Industrie und Handel, Spezialisierung auf den institutionellen Immobiliensektor und Privatvermögen. Darüber hinaus beraten wir in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten, unter anderem in den Bereichen Immobilien und Erbrecht sowie Rechtsverfolgung in Spanien.
Beratungsfelder: Arbeitsrecht, Immobilien und Baurecht, Finanzierung und Kreditsicherheiten, Gesellschaften, Fusionen und Übernahmen, Informationstechnologien, Restrukturierung und Insolvenz, Steuern, Streitbeilegung, Erbschaften, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtschutz, Vertrieb und EU, Wettbewerb und Handel.
Besondere Spezialisierungen: Wir gehören zu den führenden international tätigen Kanzleien Spaniens. Unsere Spezialisierung auf den Mittelstand, Banken und die Immobilienwirtschaft ist einzigartig in diesem Kreis internationaler Wirtschaftskanzleien. Wir sind die Kleinen unter den ganz Großen!
Repräsentative Tätigkeiten: Vertrauensanwälte der Schweizerischen Botschaft in Spanien, Vertrauensanwälte der Österreichischen Botschaft in Spanien, Niederlassungen von ausländischen Unternehmen in Spanien, Betreuung verschiedener Deutscher Banken in Spanien, Betreuung institutioneller Immobilieninvestoren in Spanien
Repräsentative Mandanten : Media Markt (Immobilienexpansion in Spanien), Helaba, Bayern LB, Commerzbank, Verschiedene deutsche Immobilienfonds, Patrizia, Motorpresse Stuttgart, Diesel Technic AG, Saargummi AG, Heidelberger Druckmaschinen, Lidl, SOS Kinderdorf
Was uns auszeichnet: Interkulturelle Kompetenz, Hohe Servicekomponente, Exzellente Kommunikationsskills.
Wir beraten von Mensch zu Mensch - Unsere flexiblen und multidisziplinären Teams bieten eine nahe, flexible und persönliche Beratung.
Wir sprechen Ihre Sprache - Zwei Drittel der Anwälte und Steuerberater kommunizieren auf Deutsch, was neben dem Englischen unsere wichtigste Arbeitssprache ist. Auch unsere Sekretariatsmitarbeiter sind zum großen Teil deutsche Muttersprachler.
Auch durch die Deutschsprachigkeit auf allen Arbeitsebenen heben wir uns von den spanischen Großkanzleien ab
Unser Netzwerk: Acos Accounting Solutions (ACOS) ist eine Tochtergesellschaft von Monereo Meyer Abogados. Über ACOS bieten wir unseren Kunden spezialisierte Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens und bei der Unterstützung laufender Steuerangelegenheiten sowie im Rahmen der spanischen Lohnbuchhaltung an.
Auf diese Weise bieten wir unseren Mandanten auch in Bezug auf diese gewöhnlich benötigten Zusatzdienstleistungen einen „One Hand Service“ an.
Daneben arbeiten wir regelmäßig mit vielen anderen Dienstleistern, die unser Vertrauen genießen, (Gutachter, Fachübersetzer, Wirtschaftsprüfer, etc.) in Spanien zusammen.
- das spanische Arbeitsrecht im Juli 2012 vollständig reformiert wurde? Man spricht von der wichtigsten Reform des spanischen Arbeitsrechts seit der Demokratisierung Spaniens.
- ein spanischer Grundstückskaufvertrag privatschriftlich oder sogar mündlich ohne Mitwirkung eines Notars formwirksam geschlossen werden kann?
- die Eintragung im spanischen Grundbuch zur Eigentumsübertragung von spanischen Grundstücken nicht konstitutiv ist?
- Rechtsanwalt in Spanien („Abogado“) zu werden bis 2012 keine der deutschen Ausbildung als Referendar vergleichbare, praktische Ausbildung benötigte?
- es in Spanien keine Grundschuld, sondern nur Hypotheken gibt?
- das Recht der spanischen Kapitalgesellschaften (spanische AG und spanische GmbH) in einem einzigen Gesetz über Kapitalgesellschaften geregelt ist?
- an die Bejahung der Kaufmannseigenschaft nach spanischem Recht wesentlich geringere Anforderungen gestellt werden, so dass oftmals auch „Privatpersonen“ spanischen handelsrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften unterfallen?