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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Arbeitsschutzgesetz 2025 in Thailand verabschiedet: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab dem 7. Dezember 2025

Veröffentlicht am 20.11.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong


Thailand hat das Arbeitsschutzgesetz (Labor Protection Act) (Nr. 9) B.E. 2568 (2025) offiziell verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in den laufenden Bemühungen des Landes, sein Arbeitsrecht zu modernisieren und die Sozialleistungen für Arbeitnehmer zu verbessern. Das Gesetz wurde am 7. November 2025 im Königlichen Amtsblatt von Thailand veröffentlicht und tritt 30 Tage nach seiner Veröffentlichung, d.h. am 7. Dezember 2025, in Kraft.

Die Änderung erweitert den grundlegenden Arbeitsschutz durch die Verbesserung der Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen, die Einführung neuer Ansprüche auf Kinderbetreuungsurlaub und die Ausweitung des Geltungsbereichs auf bestimmte Auftragnehmer des öffentlichen Sektors.

Die wichtigsten Neuerungen, die durch die Änderungen eingeführt wurden, sind im Folgenden aufgeführt.

1. Verlängerter Mutterschaftsurlaub
Weibliche Arbeitnehmer in Thailand haben aufgrund des neuen Arbeitsschutzgesetzes Anspruch auf 120 Tage Mutterschaftsurlaub pro Schwangerschaft, gegenüber zuvor 98 Tagen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für 60 dieser Tage das volle Gehalt zu zahlen, was eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 45 Tagen darstellt.

2. Neuer Kinderbetreuungsurlaub bei gesundheitlichen Komplikationen
Arbeitnehmerinnen in Thailand, die ihren Mutterschaftsurlaub abgeschlossen haben, haben darüber hinaus Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 15 Tagen, um Neugeborene mit gesundheitlichen Komplikationen, Behinderungen oder Erkrankungen zu betreuen, die zukünftige Risiken darstellen können. Dieser Urlaub muss durch ein ärztliches Attest belegt werden und wird mit 50 % des regulären Lohns der Arbeitnehmerin vergütet.

3. Neuer Vaterschaftsurlaub
Männliche Arbeitnehmer in Thailand haben nach dem neuen Gesetz Anspruch auf bis zu 15 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, um ihre Ehefrau oder Partnerin anlässlich der Geburt zu unterstützen. Dieser Urlaub kann entweder vor oder innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt genommen werden und muss vom Arbeitgeber für den gesamten Zeitraum von 15 Tagen vollständig vergütet werden.

4. Schutz für Auftragnehmer im öffentlichen Sektor von Thailand
Die Änderungen durch das neue thailändische Arbeitsschutzgesetz sehen außerdem Arbeitsschutzmaßnahmen für Personen vor, die im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit staatlichen thailändischen Stellen, einschließlich zentraler, regionaler und lokaler Verwaltungen, staatlicher Unternehmen und öffentlicher Organisationen, beschäftigt sind. Wenn diese Auftragnehmer in ähnlicher Weise wie Arbeitnehmer geführt oder beaufsichtigt werden, sind die auftraggebenden Stellen verpflichtet, ihnen Rechte und Leistungen zu gewähren, die mit denen des Arbeitsschutzgesetzes vergleichbar sind, wie z. B. Entlohnung, Wochen- und Feiertage, Jahres- und Krankheitsurlaub, geregelte Arbeitszeiten und Ruhezeiten.

5. Neue jährliche Berichtspflicht für Arbeitgeber in Thailand
Gemäß den Änderungen sind künftig alle Arbeitgeber mit 10 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, bis Januar jeden Jahres einen Jahresbericht über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen beim thailändischen Ministerium für Arbeitsschutz und Soziales einzureichen. Bis dato mussten Arbeitgeber den Bericht nur dann einreichen, wenn ein Arbeitsinspektor dies ausdrücklich schriftlich verlangte.

Um eine reibungslose Umsetzung der jüngsten Arbeitsrechtsänderungen zu erleichtern und die Einhaltung der neuen Anforderungen ab dem 7. Dezember 2025 sicherzustellen, wird Arbeitgebern, die Arbeitnehmer in Thailand beschäftigen, empfohlen, die Folgendes zu berücksichtigen:

  • Überprüfen und aktualisieren Sie interne Arbeitsvorschriften und Unternehmensrichtlinien, um den verlängerten Mutterschaftsurlaub, den neu eingeführten Vaterschaftsurlaub und zusätzliche Ansprüche auf Kinderbetreuungsurlaub zu berücksichtigen.
  • Kommunizieren Sie diese geänderten Rechte klar und deutlich an Ihre Mitarbeiter in Thailand sowie an die Personalabteilung, um ein richtiges Verständnis und eine einheitliche Anwendung im gesamten Unternehmen sicherzustellen.

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.

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