- Arbeitsrecht in Thailand
- Streitbeilegung in Thailand
- Unternehmensbesteuerung in Thailand
- Unternehmenskauf in Thailand
- Mehrheitsbeteiligung ausländischer Investoren an einer thailändischen LLC (Limited Liability Company)
- Joint Ventures in Thailand
- Notare in Thailand
- E-Commerce durch ausländische Unternehmen in Thailand
- Sonderwirtschaftszone Eastern Economic Corridor (EEC) in Thailand
Respondek & Fan
Respondek & Fan unterstützt seit 1998 das Wachstum erfolgreicher Unternehmen auf der rechtlichen Seite in Singapore und Bangkok. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in den Bereichen internationales
Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
Gründungspartner Dr. Andreas Respondek lebt und arbeitet seit mehr als 20 Jahren in Asien. Er ist deutscher Rechtsanwalt, amerikanischer “Attorney at Law” sowie Chartered Arbitrator. Dr. Respondek verfügt über umfassende Berufserfahrung auf der rechtlichen wie auch der Management-Seite: Zunächst war er Leiter der Asien-Rechtsabteilung eines namhaften deutschen Unternehmens, dann Geschäftsführer Thailand, Geschäftsführer “Greater China” sowie “Regional Managing Director Asia”.
Gründung: 2000
Rechtsanwälte gesamt: 6
Standorte: Bangkok, Singapur
Mandantenstruktur - Amsprechpartner: Unternehmen aus der D-A-CH Region (SE’s; AG’s; GmbH’s & familiengeführte Unternehmen): Geschäftsführung und Führungsebene; Rechtsabteilung; Finanzabteilung; Business Development; Personalabteilung
Branchen:
- Automobilindustrie (Hersteller; Zulieferer; OEM)
- Handel (Stahl; Gewürze; Chemische Rohstoffe)
- Healthcare (Pharma; Diagnostika; Medical Devices; Biotech)
- IT (Software; SAP; Blockchain; Consulting)
- Lebensmittel (Flavours, Fragrances)
- Luftfahrt (Dry-/Wet Leases; Passage; Technische Dienstleistungen)
- Sportartikel
- Werkzeugmaschinen
- Energie: Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft, Entwickler, Investoren, EPC.
Standort
Respondek & Fan
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
323 Silom Road, United Center
39th Floor
Suite 3904 B
10500 Bangkok
Thailand
Tel. +66 2 635 5498
Fax +66 2 635 5499
Beratungsfelder:
- Komplexe und schwierige Verhandlungen (Aktionäre; Aktivisten; Gewerkschaften; Regierungsstellen)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Firmengründungen; Verschmelzungen; Buy-Outs; Mergers & Acquisition; Strukturoptimierungen)
- Healthcare Recht (Herstellung; Vertrieb; Joint Ventures; Startegische Kooperationen)
- Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (www.rf-arbitration.com Tätigkeit als „Arbitrator“ sowie „Counsel“ bei allen führenden Schiedsgerichtsinstitutionen sowie in „ad hoc“ Verfahren)
- Internationale Verträge aller Art (wir haben für unsere Mandanten Verträge in fast allen asiatischen Ländern erfolgreich selbst verhandelt)
- Restrukturierungen (Strukturoptimierungen; strategische Neuausrichtungen)
- Wirtschaftsrecht
Besondere Spezialisierungen: Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg nach Asien, sichern Ihr Wachstum auf der rechtlichen Seite ab, maximieren Erfolgschancen und minimieren Risiken. Profotieren Sie von unseren mehr als 20 Jahren Geschäftserfahrung in Asien.
Repräsentative Tätigkeiten:
- Erfolgreiche Verhandlungen mit chinesischen Ministerien, Regierungsbehörden und 公安 wegen des sog. « plasticizer issue »
- Erfolgreiche Verhandlung und Vertragsabschluss mit schwierigen indonesischen Aktionären für einen Unternehmenskauf
- Leitung der Verhandlungen mit einem Getränkehersteller in Bangladesh wegen Produkthaftpflichtfall und erfolgreicher Abschluss eines „Settlement Agreement“
- Lobbytätigkeit und nachfolgende Gesetzesänderung für den Import eines Lebenmittelzusatzstoffes in einem asiatischen Land innerhalb von nur 9 Monaten
Repräsentative Mandanten: Adidas AG; Allianz AG; Ballmiras AG; Bavaria NL; Design Hotels AG; Falck A/S; Giesecke & Devrient GmbH; Haribo GmbH; Karl Storz GmbH; Kannegiesser GmbH; Kirsch Pharma GmbH; Leoni AG; Martin Bauer GmbH; Stada AG; Symrise AG; Vollmer GmbH; Wuerth AG;
Was uns auszeichnet:
- Managementerfahrung kombiniert mit profunder Rechtserfahrung
Der Gründer und Managing Director der Kanzlei (Dr. Respondek) war nicht nur in verschiedenen rechtlichen Positionen in der Industrie tätig (Area Counsel; Head of Legal), sondern langjährig als Managing Director (Thailand; Greater China; Regional Managing Director Asia). Dies garantiert unseren Mandanten Praxisnähe bei allen Lösungsansätzen. - Versiertheit im „civil law“ und im „common law”
Asiens Rechtslandschaft ist uneinheitlich: “civil law“ Rechtssysteme (Thailand; Taiwan etc). wechseln mit „common law“ Rechtssystemen (Singapore; Malaysia etc). Wir sind in beiden Rechtsordnung ausgebildet und „zu Hause“. - Schnelligkeit & Kostentransparenz
Antwortgarantie innerhalb 24 Stunden. Wir folgen dem alten Grundsatz „des bons comptes font des bons amis“. - Regelmäßige D-A-CH Besuche
Wir sind ca. alle 2 – 3 Monate in der D-A-CH Region und bei Bedarf lassen sich Besprechungstermine immer arrangieren.
Unser Netzwerk: Wir sind Gründungsmitglied der „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien ADWA“ (www.adwa-law.com) und dadurch in den wichtigsten asiatischen Standorten (Shanghai – Tokyo – Seoul – Singapore - Bangkok) durch Niederlassungen vertreten. Darüberhinaus verfügen wir über „kampferprobte“ Korrespondenzkanzleien in praktisch allen anderen asiatischen Ländern.
Kanzleimonitor
Legal 500: Corporate / M&A
Wussten Sie schon, dass...
- ausländische Urteile in Thailand nicht vollstreckbar sind, sondern lediglich internationale Schiedssprüche?
- ausländische Investoren grundsätzlich keine Mehrheitsbeteiligung an einer thailändischen Firma besitzen können?
- seit Juni 2017 für Repräsentationsbüros eine Foreign Business License-Befreiung gilt? Dadurch ergibt sich außerdem eine Senkung des Mindestkapitals auf nunmehr 2 Mio. THB (ca. 50.000 €), welches zuvor bei mindestens 3 Mio. THB (ca. 75.000 €) lag.
- seit 23.6.2017 neue Strafvorschriften für Verstöße gegen arbeitserlaubnisrechtliche Bestimmungen in Kraft sind? So wurde z.B. die Strafe für Arbeitgeber, die einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, von max. 100.000 THB (ca. 2.500 €) auf bis zu 800.000 THB angehoben (ca. 20.000 €).
- in Thailand grundsätzlich das sogenannte Welteinkommensprinzip gilt, wonach die weltweiten Einkünfte einer Gesellschaft in Thailand besteuert werden?
Aktuelle Rechtsnews zu Thailand
Verhandlungen über Freihandelsabkommen zwischen Thailand und der EU
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